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Vor einem Jahr war ich Hartz IV Empfängerin. Durch eine Zeitarbeitsfirma habe ich eine Stelle bekommen.Ich habe einen befristeten Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma, der läuft am 12.03. aus.Am 17.03.2006 habe ich da angefangen. Meine Frage ist, wenn ich doch kein volles Jahr gearbeitet habe, habe ich trotzdem Rechte auf Arbeitslosengeld oder falle ich automatisch ins Hartz IV? Soweit ich weiß, muss man ein Jahr gearbeitet haben, um ein halbes Jahr Arbeitslosgengeldanspruch zu haben?

2007-02-14 06:21:45 · 4 antworten · gefragt von Violetta K 1 in Wirtschaft & Finanzen Firmen

4 antworten

Melde dich auf jeden Fall jetzt schon beim Arbeitsamt um deinen Anspruch rechtzeitig anmelden zu können. Da kannst du dich ja dann informieren.

2007-02-14 06:30:48 · answer #1 · answered by Kristine 3 · 4 0

Frage eine Rechtsanwaltskanzlei nach einer "wasserdichten" Frist von 12 Monaten + 1 Werktag ab 17.03.06. Dann versuchst Du beim Disponenten + Vorgesetzten höflich aber hartnäckig den Arbeitsvertrag zu verlängern (wahrscheinlich reicht es schon bis 1.04.2007) Das sollte dann für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I reichen. Solltest Du Dich noch nicht beim AA gemeldet haben pass auf das sie Dir dort keine Sperrfrist aufdrücken ! WEHR DICH !!! gegen alle

2007-02-15 15:25:10 · answer #2 · answered by Create S 4 · 1 0

Am besten Du meldest Dich gleich bei der Arge, dann wissen die schon bescheid und können Dich vielleicht auch gleich weitervermitteln. Normalerweiße reicht es wenn Du ein halbes Jahr gearbeitet hast damit Du Arbeitslosengeld bekommst.

2007-02-16 13:52:35 · answer #3 · answered by 7 · 0 1

Da bist du falsch informiert, ein halbes Jahr mußt du gearbeitet haben um nicht wieder in Hartz IV reinzufallen.

2007-02-14 14:29:19 · answer #4 · answered by N@cht@ktives Dingsd@ 5 · 0 2

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