Selbst wenn das Lockangebote sind, diese Geschäfte zahlen doch lieber die Strafe. Der Umsatz steigt dennoch, weil sie so die Leute ins Geschäft ziehen. Da sind die paar Euro Strafe ein Lacher.
2007-02-14 03:33:19
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answer #1
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answered by Connchen 2
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Wenn ein Sternchen daran ist und gaaaan unten, gaaaanz klein *Angebot gilt nur, solange der Vorrat reicht* steht, sind diese Läden auf der sicheren Seite.
2007-02-14 03:30:52
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answer #2
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answered by Anonymous
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Wenn er nur ein Exemplar hat, ist das Betrug.
So haben wir sehr lautstark in dem Elektromarkt eine Gruppe
gebildet und unser Kaufrecht betont. Die Fa. sah sich gezwungen,
dieses Sonderangebot für die „Gruppenmitglieder” extra zu
beschaffen.
2007-02-14 06:15:04
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answer #3
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answered by Lucky01 2
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Steht immer in den Prospektem unten mit Sternchen dass die Aktionsware sehr schnell ausverkauft sein kann!
2007-02-14 03:28:40
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answer #4
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answered by missnina 4
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Nein, Lockvogelangebote sind nicht erlaubt.
Der Händler muß eine bestimmte Menge der Produkte vorrätig haben.
2007-02-14 03:49:22
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answer #5
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answered by Norrie 4
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wenn kein schild da ist duerfen sie das nicht.
da muss ein schild haengen
zb angebot freibleibend oder so.
sonst hast du anspruch auf einen pc.
2007-02-14 03:47:55
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answer #6
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answered by whyskyhigh 7
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"Lockvogelangebote" sind natürlich nicht erlaubt. Leider haben jedoch nur die Verbraucherzentralen Klagebefugniss, während du als Einzelperson, die das "Schnäppchen" nicht ergattern konnte ziemlich mau aussiehst.
Es stimmt allerdings das Aktionsware mind. 2Tage vorrätig sein sollte, der Pferdefuß steckt im Wörtchen "sollte".
Ciao
Wolfgang
2007-02-15 11:27:35
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answer #7
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answered by oversized02 2
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Es gibt einschlägige Urteile, dass jedes Sonderangebot für ca. 2 Tage verfügbar sein muss.
Bei einem Fillialunternehmen nicht unbedingt in dem Geschäft vor Ort, jedoch muss der Artikel besorgt werden können.
2007-02-14 03:32:47
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answer #8
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answered by gd3001 3
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