English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Hallo,

mein MP3 Player (mit Festplatte) ist vor ein paar Wochen kaputt gegangen. Ich brachte ihn zum Verkäufer (großer Elektromarkt). Man konnte auf die Festplatte nicht mehr zugreifen. Ich erklärte der Verkäuferin mein Anliegen und sie sagte mir, dass es bestimmt als Garantieleistung durchgeht, da ich auch alle Teile (Kopfhörer usw.) mit in der Verpackung hatte. Nur so vorweg: Das Gerät hatte keine Beulen. So, drei Wochen später bekam ich einen Anruf vom Elektromarkt, dass sie ein Schreiben von dem Hersteller des MP3 Players bekommen haben. Die Firma schrieb, dass sie das Gerät nich als Garantieleistung reparieren, da ich ihn angeblich hab fallen lassen und somit die Festplatte kaputt gegangen ist. Ich hab ihn natürlich nie fallen lassen. So, aber die Härte ist, dass die Firma vom MP3 Player 100 Euro für die Reparatur haben will. Das Gerät hat aber gerade mal 50 Euro mehr gekostet. Was kann ich nun tun. Für 100 Euro lass ich den nicht reparieren.Ich bin ja nicht mal daran Schuld.

2007-02-14 01:18:09 · 5 antworten · gefragt von Mareen E 1 in Unterhaltungselektronik Musik & Player

5 antworten

Genau das gleiche hatte meine Schwester auch! Das war bei ihr beim Saturn und dort haben sie es aber so gemacht das sie vor der Reparatur bescheid gesagt haben das es nicht in die Garantie fällt und es so und soviel kosten würde und ob sie es reparieren lassen möchte. Also einfach reparieren und dann die Rechnung geben das geht nicht. Würd ich auch nicht bezahlen

2007-02-14 01:24:11 · answer #1 · answered by wunschbox 6 · 1 0

Wenn es eine Garantie auf diesem Gerät gibt, dann ist es egal, ob es Beulen hat, ob das Zubehör vollständig ist usw. - wenn es während der Garantiezeit kaputt geht, dann wird es kostenlos repariert oder ersetzt.

Ausgenommen dabei sind natürlich Beschädigungen durch nicht sachgerechte Behandlung des Gerätes (Herunterfallen fällt defintiv nicht unter eine Garantie, wie weiter oben behauptet) aber das muss die Werkstatt erstmal nachweisen. Behaupten kann man viel... Gut, wenn Dir dann eine Festplatte vorgelegt wird, die z.B. Risse in der Platine aufweist, dann hätten sie Recht. Aber ich würde erstmal schriftlich versichern, dass das Gerät niemals heruntergefallen ist und den Hersteller auffordern, Belege für seine Behauptung vorzulegen.

Dass die Reparatur 100 EU kostet, kann im Prinzip durchaus sein: Der Fehler muss gesucht werden - das kann dauern - und die Teile müssen gewechselt werden. Da kommen schnell höhere Kosten zustande, als das Gerät eigentlich wert ist. Allerdings ist ein Festplattenwechsel i.d.R. ein Klacks (ebenso das Finden eines solchen Fehlers), kann also höchstens noch sein, dass die Festplatte an sich teuer verkauft wird.

Ich würde mich zuerst noch einmal deutlich mit dem Hersteller auseinandersetzen und Belege für die Behauptung verlangen, Du hättest den Player kaputtgemacht. Oft wird der Aufwand gescheut und eine Kulanz ausgesprochen, wenn sich eindeutiger Widerstand anbahnt.

Sollte dabei nichts herauskommen, dann würde ich ihn unrepariert zurück verlangen. Vielleicht kennst Du ja jemanden, der sich die Platte mal anschauen und ev. eine andere einbauen kann. Kommt natürlich sehr auf die Marke an, aber dazu hast Du leider nichts gesagt.

Ansonsten würde ich Dir sehr empfehlen, Dir eine gebrauchte, klassische ARCHOS Jukebox zuzulegen, denn die sind einerseits sehr gut und lassen sich andererseits gut reparieren und aufrüsten. Da findest Du immer jemand...

Viel Erfolg ;-))

2007-02-18 01:12:56 · answer #2 · answered by H_W_Neumann 2 · 0 0

Dann las denn doch einfach dort und kaufe dir einfach einen anderen

2007-02-14 01:34:42 · answer #3 · answered by Stausa 2 · 0 0

- Garantieleistung ist nur ein freiwilliges
Angebot durch den Hersteller
(Nicht zu verwechseln mit Gewährleistung.)
- Wenn das Gerät wirklich durch einen
Sturz/ unsachgemäße Handhabung beschädigt
worden ist, so ist jeglicher Gewährleistungsanspruch
verfallen.
- Vermutlich wird Dir sogar die Überprüfung
in Rechnung gestellt.
- Eine widererwartete kostenpflichtige
Reparatur, setzt aber einen genemigten
Kostenvoranschlag voraus.
- Was Dir nur noch helfen kann (Gewährleistung),
ist eine ununterbrochene Beweiskette,
die ausschließt, daß Dir der Sturz passiert ist.



## Ich würde gerne etwas anderes schreiben,
dann müßte ich jedoch lügen. ##

2007-02-15 05:01:36 · answer #4 · answered by Mario 4 · 0 1

Wie alt ist denn der MP3? Wenn das wähend der garantiezeit, beträgt ja 2 jahre, nur auf den player, dann müssen die dir den reparieren. Denn eigentlich muß er ja irgendwie vor Stürzen o. ä. geschützt sein. Rufe doch mal dort selber an, in der Zentrale. Oder schicke den MP3 mal ein, mit einer erklärung dabei, was passiert ist. Vielleicht repaieren sie den ja dann so.
LG Echse

2007-02-14 01:32:51 · answer #5 · answered by die_echse76131 4 · 0 2

fedest.com, questions and answers