Wie ich heute erst durch eine fruchtlose Vollstreckung in Erfahrung gebracht habe, befindet sich der Vater meines Sohnes seit März 06 in der Wohlverhaltensphase Privatinsolvenz und damit Vollstreckungsschutz. Gibt es eine Möglichkeit diesen Vollstreckungsschutz aufheben zu lassen in Bezug auf den laufenden Unterhalt der letzten 3 Monate, da dies ja neue Schulden sind und nicht unter die Altschulden fallen. Er versteckt sich hinter einem 400 € Job, hat aber locker das 4fache.
Zudem ist er in einem Strafverfahren wegen Unterhaltsentzug zur Zahlung verurteilt bei Bewährungsstrafe, deren Auflagen auch nicht eingehalten werden.
Vielen Dank für eure Hilfe schon mal vorab.
2007-02-13
23:25:25
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10 antworten
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gefragt von
profiler
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Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Er betreibt mit seiner Ehefrau ein Restaurant und ist bei ihr 400 € Basis beschäftigt, obwohl er als Unterhaltspflichtiger gegenüber einem minderjährigen Kind zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit angehalten wäre. Der gibt in einer Woche mehr Geld in diversen Kneipen/Restaurants aus, als er im Monat an Unterhalt zahlen soll.
2007-02-13
23:39:35 ·
update #1
@ Dude - Er betreibt mit seiner Ehefrau ein Restaurant und ist bei ihr auf 400 € Basis beschäftigt, obwohl er als Unterhaltspflichtiger gegenüber einem minderjährigen Kind zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit angehalten wäre. Der gibt in einer Woche mehr Geld in diversen Kneipen/Restaurants aus, als er im Monat an Unterhalt zahlen soll.
2007-02-13
23:41:02 ·
update #2
@udima
Geb dir Recht. Bin aber keine faule Tante die sich auf ihrem Kind ausruht. Mein Sohn ist 12 und ich gehe seit seiner Geburt ganztags arbeiten. Von den 12 Jahren hat sein "Vater" max. 2,5 Jahre Unterhalt geleistet und sich ansonsten auf Staatskosten bzw. seiner diversen Freundinen ein schönes Leben gemacht. Es handelt sich in dem Fall nicht um einen armen Ex-Mann dem eine tollwütige Ex das Leben zur Hölle machen will sondern um einen Drückeberger vor dem Herren
2007-02-14
22:53:32 ·
update #3
Der Vater deines Sohnes ist ein gerissner Hund,und das mit dem 4 fachen,mußt du vorsichtig sein.Nicht das der Schuss nach hinten losgeht.Da die ganze Angelegenheit stark nach Anwalt riecht,wird es schwer für dich werden eine Aufhebung desVollstreckungsschutzes zu erreichen.
2007-02-13 23:35:22
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answer #1
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answered by Anonymous
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bei unseren Gesetzen kann man verstehen, wenn man sich anwaltlich beraten läßt.Leider ist es so, daß man als geschiedener Mann unter "normalen" Umständen "den *****" nicht mehr hoch kriegt.Hat man schon mal daran gedacht, daß Frauen versuchen sich derartig" versorgen" zu lassen.Hier geht es zwar um ein Kind, aber das haben beide "gemacht".Ich kenne Frauen, die Unterhalt beanspruchen und schwarz putzen gehen und somit auch ein vielfaches an Geld verdienen, was sie angegeben haben um den Ex zu schaden.Wenn er in die Privatinsolvenz gegangen ist, dann hat er die Notbremsen gezogen.In den Knast??? wem nützt das, da verdient er nichts und kostet dem Staat jeden Tag 200 € also- bitte überlegen, bevor man einwseitig Partei ergreift.Nach der Insolvenz ist er "schuldenfrei und kann normal verdienen und dann auch Unterhalt zahlen
2007-02-14 18:35:30
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answer #2
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answered by udima 2
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Bitte schalte einen Anwalt ein, am besten einen, der sich auch in Sachen Privatinsolvenz auskennt.. manchmal muss man den Teufel eben mit dem Beelzebub austreiben... alles weitere ist dann eine Sache deines Ex.. mit Bitte-Bitte und zarter Zurückhaltung wirst du nichts erreichen, ausser das er weiter Schulden zu Lasten eures Kindes anhäuft.. da würde ich hart durchgreifen. Offensichtlich haben er und seine bessere Hälfte ihr Einkommensmodell genau auf diese Situation ausgerichtet um sich um den Unterhalt zu drücken.. also... bitte zieh die Samthandschuhe aus. Er hat es ja direkt darauf angelegt, aber scheint nicht mit einer entsprechenden Antwort gerechnet zu haben. Viel Erfolg.
2007-02-13 23:56:47
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answer #3
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answered by Anonymous
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...ist er in einem Strafverfahren wegen Unterhaltsentzug zur Zahlung verurteilt bei Bewährungsstrafe, deren Auflagen auch nicht eingehalten werden....
Geh da mal härter ran. Der lacht Dich doch aus! Schreib ans Gericht, aber hab Fakten keine Lamentos!
2007-02-13 23:55:03
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answer #4
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answered by Anonymous
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Ich habe dasselbe Problem . Mein Ex zahlt für seine Kinder seit 15 Jahren keinen Unterhalt . Gerichturteile und Vollstreckung läßt er unbeachtet . Er verdient auch nur soviel wie er zum Leben braucht . alles andere fällt unter den Tisch . Er hat keine Privatinsolvenz angemeldet . Was hast du gemacht um eine Bewährungsstrafe bzw. Knastandrohung . Strafverfahren wegen Unterhaltsentzug , wo stelle ich sowas ? Vollstreckungsschutz kann man meines Wissens nicht aufheben .
2007-02-13 23:53:41
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answer #5
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answered by iland1310 3
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Da es sich um neue Schulden handelt kannst Du einfach beim zuständigen Amtsgericht, bei dem das Insolvenzverfahren anhängig ist einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Entweder zahlt er dann sofort die Schulden oder das Verfahren wird aufgehoben und er hat wieder alle Schulden am Hals.
2007-02-13 23:49:18
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answer #6
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answered by westerwaelderin 4
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Der Vollstreckungsschutz bei Privatinsolvenz ist zwar eine Hürde, aber kein Hindernis. Das sagt schon der Begriff "Wohlverhaltensphase". Und so ist sein momentanes Verhalten nicht zu nennen.
Wenn er wirklich so schamlos ist und neue Schulden anhäuft und gegen die Bewährungsauflagen verstösst, sollte es doch ein Leichtes sein, ihm juristisch daraus einen Strick zu drehen. Aber ich würde das erst als letzten Schritt sehen, und ihm eine letzte Chance geben, es im Guten zu beenden ( sofern er diese noch nicht gehabt hat ). Danach ist die Schonfrist beendet und Du kriegst ihn sehr leicht und schnell so richtig am A ... llerwertesten.
Da wäre ich auch ganz schmerzfrei. Wer wider besseren Wissens derart den Bogen überspannt, muss aufpassen was er tut. Denn : wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen !
2007-02-13 23:40:49
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answer #7
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answered by Kathryn 2
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soweit ich es gelernt habe bringt eine zwangsvollstreckung bei privatinsolvenz gar nichts ich würde, wenn er schon dazu unter bewährung verurteilt wurde, den gerichtlichen weg einschlagen, d. h. ich würde mich (durch einen anwalt vertreten, wenn ich das möchte) an die staatsanwaltschaft, die beteiligt war bzw. das gericht, das ihn verurteilt hat, wenden. das tut dann alles weitere. liebe grüße freundin von coolmurat79 (bin in der ausbildung zur rechtsanwaltsfachangestellten)
2007-02-13 23:39:13
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answer #8
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answered by coolmurat79 2
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Kannst du denn beweisen, dass er das vierfache verdient? Wenn ja ist die Wohlverhaltensphase ja durch das "Fehlverhalten" des Schuldners (also unwahre Angaben hinsichtlich seines Einkommens) gestört und eine Restschuldbefreiung eigentlich nicht möglich. Lass dich bitte von einem guten Rechtsanwalt beraten, der sich mit Insolvenzrecht auskennt. Das ist ein sehr sehr heikles Thema!!!
2007-02-13 23:39:05
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answer #9
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answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5
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Schick den Burschen in den Knast, dann ist er ganz schnell geheilt! Wenn er die Bewährungsauflagen, zahlen des Unterhaltes, nicht erfüllt, dann geht das ganz schnell! Wende dich an die Behörde.
2007-02-13 23:32:56
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answer #10
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answered by Laredo 6
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