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Hallo ,ich hab heute einen neuen Arbeitsvertrag zum 1.4. 2007 unterschrieben,jetzt hab ich nur das Problem mit der Kündigung von meinem alten Arbeitgeber.
Soll oder muss ich fristgerecht kündigen, und wie sieht das aus wenn ich am 27. Februar Kündige, hat vielleicht jemand einen Vorschlag wie ich das schreiben kann.
Und muss man bei der fristgerechten Kündigung die 1 monatige Kündigungsfrist mit einberechnen.
(damit meine ich den Satz:ich kündige Fristgerecht zum 31.3.2007)oder muss man da schreiben ich kündige Fristgerecht zum 28.2.2007

danke schon mal im Voraus das ist mir sehr wichtig wenn mir jemand weiterhelfen könnte

Gruß Sven

2007-02-13 02:35:55 · 5 antworten · gefragt von Sven M 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

danke erstmal ,das heißt also ,das ich wenn ich schreibe Fistgerecht zum 31.3.2007 ,das der Monat mit der Kündigunsfrist mit eingeschlossen wird

2007-02-13 02:44:35 · update #1

5 antworten

Folgendes muss der Arbeitnehmer beachten:

1. Seit dem 1.5.2000 muss die ordentliche Kündigung schriftlich erfolgen.

2. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 28 Tage zum 15. oder Letzten eines Monats, soweit nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Für die Probezeit gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist.

3. Einen Kündigungsgrund benötigt der Arbeitnehmer für die ordentliche Kündigung nicht.

4. Der Anspruch auf das Arbeitsentgelt besteht auch dann bis zum Kündigungstermin, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis dahin von der Arbeit freistellt.

2007-02-13 02:43:32 · answer #1 · answered by vdp 2 · 4 0

Du musst mit Ablauf Deines letzten Arbeitstages kündigen. Die Kündigungsfrist ist noch Bestandteil Deines Arbeitsvertrages und Du musst in der Zeit ja auch noch arbeiten, sonst wirst Du vertragsbrüchig.
In Deinem Fall muss der Satz also lauten:
Ich kündige fristgerecht mit Ablauf des 31.3.2007.

Wann die Kündigung bei Deinem alten Arbeitgeber vorliegen muss kommt auf die Kündigungsfrist an, die in Deinem Arbeitsvertrag festgehalten ist.

Eine Kündigung sollte sicherheitshalber immer in schriftlicher Form und per Einschreiben erfolgen. Am Besten mit Rückschein, dann hast du einen Nachweis, dass sie zugestellt und auch angenommen wurde, denn den Rückschein muss der Empfänger unterschreiben und Du bekommst ihn wieder.

EDIT: Ja, der Monat Kündigungsfrist ist in dem Fall mit eingeschlossen, wenn Du mit Ablauf des 31.3..07 kündigst und die Kündigung mindestens 28 Tage vor dem 31.3. eingereicht hast. Die Kündigungsfrist berührt nicht die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag. Du musst also Deine Arbeitskraft bis zum letzten, von Dir angegebenen, Tag zur Verfügung stellen. Auf der anderen Seite hast Du auch bis zu dem Tag Anspruch auf Entgeltzahlung, einerlei ob Du nun noch Resturlaub nimmst oder Dein Arbeitgeber Dich von der Arbeit freistellt.

2007-02-14 04:04:57 · answer #2 · answered by frosch_59 2 · 0 0

Deine Kündigung sollte spätestens am 28. Februar bei Deinem momentanen Arbeitgeber sein und zwar sollte das Kündigungsschreiben folgendes beinhalten: Hiermit kündige ich mein Beschäftigungsverhältnis fristgerecht zum 31.03.2007.

@ Was weiß ich - Wahrscheinlich garnichts weißt Du, denn sonst hättest Du nicht geschrieben zum 31.04.2007 wenn er die neue Arbeit bereits am 01.04.2007 anfängt.

2007-02-13 11:13:15 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Du musst das Datum eingeben, zu dem du die Arbeit niederlegen möchtest. Davon wird dir dann noch eventuell ausstehender Urlaub abgezogen, so dass du noch ein paar Tage frei hast, bevor du bei dem neuen Arbeitgeber einsteigst.

Nachtrag:

Du möchtest zum 31.03.2007 kündigen, dann musst du dieses Datum angeben.
Diese Kündigung muss bei deinem Arbeitgeber spätestens 28 Tage vorher vorliegen.

2007-02-13 10:42:45 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

es langt wenn du am 27.02.07 kündigst. und im schreiben kündige ich zum 31.04.07

2007-02-13 10:40:54 · answer #5 · answered by Was weiß ich 3 · 0 2

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