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Inwieweit kann man die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch vom potenziellen Arbeitgeber zurückerstattet bekommen, wenn dieser einen zum Gespräch eingeladen hat und aber vorab nichts in der Stellenanzeige oder in der Einladung dazu vermerkt ist?

Selbst wenn, wie kann man den Arbeitgeber diskret darauf aufmerksam machen, ohne dass dieser das vielleicht gleich zum Anlass nimmt, sich deswegen für einen anderen Bewerber zu entscheiden?

2007-02-12 23:12:28 · 16 antworten · gefragt von Junia 2 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

An alle die, die der Meinung sind, dass man froh sein soll, für ein Gespräch eingeladen zu sein und man somiz die Kosten selber tragen soll: In der heutigen Zeit ist nun mal so, dass man bei der Jobsuche meist nicht nur zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Irgendwann häufen sich für mich die Kosten, so dass ich nicht erst warten kann bis zur Steuererklärung. Und beim Arbeitsamt kann ich nichts absetzen, weil ich mich als Student nicht arbeitslos melden darf.

2007-02-13 00:29:56 · update #1

16 antworten

Normalerweise werden Dir die Kosten für Anreise (meistens, nicht immer auch die Heimreise - das muss man ggf. besprechen) und Unterkunft erstattet - entsprechende Belege, Fahrkarten aufheben!

Am Ende des Vorstellungsgesprächs kommt entweder der Hinweis des potentiellen Arbeitgeber, bitte die Belege einzusenden oder man spricht das Thema selbst an - wenn möglich, einfach an die Sekretärin oder einen Assistenten wenden und nicht den Chef direkt behelligen. Wenn außer dem Chef niemand da ist, dann den Chef freundlich fragen.

Und: diese Frage kann niemals ein Grund sein, warum sich der Arbeitgeber für einen anderen Kandidaten entschiedet - sofern die Firma etwas auf sich hält, ist die Erstattung der Kosten eine Selbstverständlichkeit, schließlich LADEN sie Dich EIN und das ist auch so zu verstehen.

Gehe ruhig mit ein wenig mehr Selbstbewusstsein an die Sache heran, schließlich hast Du denen auch etwas zu verkaufen (DEINE Arbeitskraft) und das Ganze ist kein Test und keine Schularbeit, sondern eine geschäftliche Verhandlung, bei der man sich einigt oder eben nicht. Und ebenso geschäftsmäßig fragst Du am Ende...."Ach, wie ist es mit der Erstattung der Fahrtkosten...?"

Viel Glück!

2007-02-12 23:25:30 · answer #1 · answered by Mistviech 5 · 2 2

wenn dich der arbeitgeber zu einem gespräch einläd und nicht ausdrücklich darauf hinweist dass er nicths zahelen wird, muss er dir die kosten für fahrt, ggf. unterbringung etc. erstatten. darüber zu reden ist nichts anstössiges, die firmen kennen die problematik, rechnen das meist wie reisekosten für interne arbeitnehmer ab. wird es aus der anstellung nichts, brauchst du ohnehinkeine scheu zu haben, die kosten einzufordern. jedes gericht gibt dir im falle der zahlungsweigerung recht.

2007-02-13 07:19:22 · answer #2 · answered by Anonymous · 5 0

Einfach direkt beim Gespräch fragen.
Ist eine ganz normale Sache.
Oder die Sekretärin fragen.

.

2007-02-13 07:47:21 · answer #3 · answered by Vadder Abraham 6 · 2 0

@ ascoldi...: es ist heute durchaus üblich, sich seine fahrtkosten erstatten zu lassen und dies ist auch durchaus gang und gebe. im vorstellungsgespräch würde ich darüber kein wort verlieren, sondern abwarten was sich aus dem gespräch ergibt. die fahrtkosten können nämlich auch monate später erstattet werden. wenn aus dem gespräch tatsächlich ein job wird, so muss man abwägen ob man auf erstattung besteht oder nicht. ich würde es in dem fall nicht tun. sobald allerdings eine absage kommt - raus mit der erstattungsforderung.
das schöne ist: viele firmen haben davon garkeinen plan (also ruhig doppelte wegstrecke brechnen ;-)), einige stellen sich sogar quer. wenn man denen allerdings mit gesetzesauszügen kommt, klappt die überweisung relativ prompt.

2007-02-13 07:33:16 · answer #4 · answered by Tremaine 4 · 2 0

Die Kosten für Bewerbung und Vorstellungsgespräche übernimmt meines Wissens die Arge .
Ein Bekannter will auswandern nach England und musste sich Jobmässig dort bei einer Fa. vorstellen . Die haben die kompleten kosten übernommen . Frag bei der Arge nach

2007-02-13 07:52:58 · answer #5 · answered by iland1310 3 · 1 0

Sämtliche Kosten für ein Vorstellungsgespräch trägst du. Das kannst du später in deiner Steuererklärung als Werbekosten absetzen, aber schön die Quittungen aufheben.

Deinen potenziellen Arbeitgeber darauf hinzuweisen, macht einen schlechten Eindruck und immerhin willst du ja den Job.

Bei einem Gehalt von ca. 2000 Euro brutto pro Monat kostest du deinen Arbeitgeber ca 80000 Euro im Jahr und wenn dann jeder Bewerber noch seine Fahrtkosten zurück haben möchte, überlegt sich der Arbeitgeber wohl besser gleich, ob er Leute aus der Heimat einstellt oder aus einer anderen Region.

Aber trotz allem noch viel Glück bei deinen Bewerbungen.

2007-02-13 07:52:48 · answer #6 · answered by Apollonea 4 · 1 0

Wenn du eingeladen warst und er sich gegen dich entschieden hat, stell ihm eine Rechnung. Das sind seine Kosten.

2007-02-13 07:31:06 · answer #7 · answered by Anonymous · 2 1

der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Fahrtkosten nach gesetzlicher Vorschrift dem Bewerber zu erstatten. Soviel zur Theorie. Natürlich ist es in der Praxis nicht hilfreich, den AG darauf hinzuweisen. Ich kenne nur eine Firma, die das tatsächlich ohne Aufforderung immer schon gemacht hat. Auch ich bin Unternehmer und ich mache das nicht. Bisher hat auch niemand gefragt. Wenn jemand freundlich fragen würde, hätte ich damit kein Problem, sondern wäre erfreut über seinen Informationsstand und seine Persönlichkeit. Ich würde es nicht übelnehmen... viele andere mit Sicherheit...

2007-02-13 17:19:01 · answer #8 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Also ich denke dass wenn Du Arbeit suchst und Dich an einem Ort vorstellen gehst musst auch Du für diese kosten aufkommen. Du hast ja nachgefragt. Anders ist wenn jemand auf Dich zukommt und Dich haben möchte und Du musst dann dorthin gehen kannst Du etwas verlangen.

2007-02-13 07:35:37 · answer #9 · answered by ? 1 · 1 1

ich glaube ich werde alt, als wir damals..so um 1980 einen job suchten, ging es uns um die arbeit an sich, nicht darum, ob wir fahrtkosten erstattet bekamen oder nicht, das gab es noch garnicht, wer, bitte schoen, ist denn an dem job interessiert, du, die ihn braucht, oder er, der jede menge andere bewerber hat?
ist das normal heute, dass man einen (potenziellen) arbeitgeber darum bittet, fahrtkosten erstattet zu bekommen?

2007-02-13 07:22:23 · answer #10 · answered by *Ice* 7 · 3 3

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