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Im Internet ist der wohl nicht veröffentlicht. Je nach Größe einer GmbH ist diese verpflichtet, (Teile- ihres) Jahresabschlusses beim Handelsregister einzureichen. Du kannst also beim zuständigen Registergericht vorbeigehen und Einsicht in die sog. Beiakte nehmen. Wenn der Abschluss dort nicht ist, wird es schwierig. Du könntest beim dortigen Beamten anregen, dass die Einreichung des Jahresabschlusses für 2005 mit Zwangsgeld erzwungen wird.

@MarkS: Du brauchst nicht an der GmbH beteiligt zu sein, um Einsicht in die Beiakte zu nehmen! Das Handelsregisterrecht sieht keine "Berechtigung" für eine Einsichtnahme vor (anders als beim Grundbuch).

2007-02-12 23:19:29 · answer #1 · answered by Gupy 3 · 0 0

Wenn Du mit einer Einlage an der GmbH beteiligt bist, kannst du jederzeit Einsicht in die Bücher verlangen.
Eine "öffentliche Bekanntmachung" der Bilanz oder des Jahresabschlusses erfolgt bei einer GmbH nicht.
Auch ein fremder Steuerberater hat kein Recht auf Einsichtnahme der Unterlagen bzw. Geschäftsbücher.
Es sei denn Du bist an der GmbH beteiligt und gibst einem Steuerberater die Volmacht.

Das Recht zur Einsichtnahme der Beiakte beim Gericht wird "Dir" verwehrt, wenn Du nicht nachweisen kannst das Du an der GmbH beteiligt bist.

2007-02-14 04:18:19 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Dein Steuerberater müsste das auch besorgen können, der kann da Einsicht verlangen. So hast du die wenigste Arbeit damit.

2007-02-12 23:34:11 · answer #3 · answered by carma_pary 6 · 0 1

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