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Ich habe aber dies festgestellt, wer das war und kann ich auch beweisen.
Ich habe dadurch sehr viele Nachteile und Verluste.
Kann ich ein Strafantrag stellen ?
Kann ich Schadenersatzleistungen geltend machen ?
Mir stehen seelische, körperliche, finanzielle, gesellschaftliche, Ehe und familiäre Schaden.

2007-02-12 10:13:05 · 12 antworten · gefragt von Kölner-Ghandi 4 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

es tut mir leid ich habe ( t ) vergessen , es ist eine Fehler.
Das soll nicht Gerüche sein , sondern Gerüchte.
aber man versteht doch Sinn der Sache.

2007-02-12 21:36:08 · update #1

Hallo willywuff...
ich wollte keine Krieg, sondern Frieden.
Aber mit der Familie bin ich immer noch verbunden auch nach 10 Jahren.
dazu siehe andere Fragen.

2007-02-12 21:41:23 · update #2

12 antworten

Das fällt dir ziemlich spät ein.
Ein Strafantrag wegen übler Nachrede ist schon nach 3 Jahren verjährt gewesen und auch für Ansprüche nach dem Bürgerlichen Recht (BGB) liegt die regelmäßige Verjährungsfrist bei 3 Jahren.
Wenn du also wirklich noch etwas erreichen willst, dann solltest du dich an einen erfahrenen Anwalt wenden, der vielleicht noch einen durchsetzbaren Anspruch für dich findet (vorausgesetzt deine Beweise sind stichhaltig).
Viel Erfolg!!

2007-02-12 10:49:18 · answer #1 · answered by lilly 3 · 4 0

Achso, Gerüchte. Du könntest eine Unterlassungsklage anstreben, allerdings ist es 10 Jahre her und es ist natürlich eine Frage der Beweisführung!
Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, vergiss es. Wenn ja, frag nach, ob sich ein Anwalt bei diesen Voraussetzungen noch Möglichkeiten ausrechnet

2007-02-13 14:07:16 · answer #2 · answered by ? 4 · 1 0

Wenn das vor 10 Jahren war, weshalb wehrst Du Dich erst jetzt, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ich glaube kaum dass Du jetzt noch etwas erreichen kannst, denke so Richtung Verjährung.
Wenn Deine Frage ernst gemeint war: wende Dich an einen Anwalt und erstatte Anzeige und geh zivilrechtlich gegen denjenigen vor. Wenn es aber wirklich Gerüche waren (wie oben geschrieben) ist es ein äusserst dummer Scherz

2007-02-12 20:09:45 · answer #3 · answered by gisimo2709 3 · 1 0

Das ist verjährt. Die Verjährungsfrist bei übler Nachrede und Verleumdung beträgt fünf Jahre. Außerdem handelt es sich um ein Antragsdelikt. Da muss der Strafantrag innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Tat gestellt werden. Das ist zumindest die strafrechtliche Seite, zivilrechtlich habe ich nicht so die Ahnung. Tut mir leid.

Aber über die "schlechten Gerüche" ohne "t" musste ich zunächst echt lachen. :-))

2007-02-13 11:51:29 · answer #4 · answered by cerajo 2 · 0 0

das kann dir hier auch passieren !
gibt so einige "spezis" die irgendwelchen schiet in die welt setzen und sich dann für ganz toll halten!
nicht drum kümmern, sind einfach "unterbelichtet".

Gruß POW*MIA

2007-02-13 07:28:06 · answer #5 · answered by xy 6 · 0 0

Anzeige kannst Du zwar stellen, allerdings gibt es mit Sicherheit auch eine Verjährungsfrist. Auf jeden Fall kannst Du auf der Polizei nachfragen. Kostet ja nichts.

Auch kannst Du einen zivilrechtlichen Weg einschlagen. Wenn Du wirklich Beweise hast, hast Du da auch grössere Erfolgschancen. Nur bedenke, nach unserem Rechtssysthem, musst Du auch beweisen, dass Deine Verluste genau durch diese Gerüchte entstanden sind.
Z.B. wenn Dich Dein Chef entlassen hat aufgrund der Gerüchte, musst Du das beweisen (Ihn als Zeugen laden) usw. Das dürfte schwierig werden.
Lass Dich einmal beraten, dann siehst Du genau was Du tun kannst und was nicht.

Auf jeden Fall viel Glück und alles Gute.

LG

2007-02-12 23:39:47 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Zu lange vorbei um juristisch nennenswertes zu erreichen.. 10 Jahre rennst du mit einer Wunde rum ohne dich um Heilung zu bemühen? Sieh bitte zu, das du diese Sache hinter dir lassen kannst, denn wenn du es nicht tust, bist du leider allein verantwortlich dafür, das dir nach sovielen Jahren immer noch das Leben verpfuscht ist oder zumindest so vorkommt..
Wenn du es allein nicht schaffst, nimm Hilfe in Anspruch.

2007-02-12 23:08:16 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Welche Beweiße hast du denn?

- Wenn du jetzt nur einen Strafantrag stellen willst, um ihn zu ärgern, obwohl die Sache schon alter Schnee ist - dann bringt es nichts.

2007-02-12 18:17:52 · answer #8 · answered by Simon B 2 · 0 0

nach Iran auswandern, und nen kleines Atombömbchen basteln.....
überall gehts um "aussprechen", um den "dialog" führen, "kompromisse" suchen und lauter son quark. du weißt daß de beschissen wirst, und fängst 10 jahre später an zu heuln. was gibt es nur für kerle, schlimmer wie weiber....... welche andre situation wäre, wenn du das nich wüßtest? da ich weiß, daß ich keine kinder mehr haben möchte, jemand mir aber ein "versagen" als mann vorwirft bzw nachredet, könnte ich dann klagen wegen entgangener vaterfreuden? ich hätte ja gekonnt, aber die umstände machten mich zunehmend fickfauler....

2007-02-12 23:13:38 · answer #9 · answered by jens 53121 6 · 1 3

Schlechte Gerüche hinter deinem Rücken? Hmm, Du meinst bestimmt Blähungen, oder?

Achso, Gerüchte. Du könntest eine Unterlassungsklage anstreben, allerdings ist es 10 Jahre her und es ist natürlich eine Frage der Beweisführung! Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, vergiss es. Wenn ja, frag nach, ob sich ein Anwalt bei diesen Voraussetzungen noch Möglichkeiten ausrechnet.

2007-02-12 18:20:52 · answer #10 · answered by killjoy70 3 · 1 3

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