Ich denke, dass das so seine Richtigkeit hat. Gleiches Recht für alle, heißt der Grundsatz. Und Frau Mohnhaupt ist nun mal dran. Bei Klar sieht es etwas anders aus. Der hofft ja auf Begnadigung, die würde ich ihm nicht geben. Er ist ja erst 2009 soweit, wie Frau Mohnhaupt jetzt.
2007-02-12 08:08:21
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answer #1
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answered by Anonymous
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wenn ich mir die anderen "Kapital"-Verbrecher so vor Augen halte
wie Esser, Ackermann, Hartz, usw. hätten die schon früher rauskommen müssen.
2007-02-12 16:14:47
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answer #2
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answered by Anonymous
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Ich finde nicht, dass eine Bewährung angebracht wäre.
Aber nun ja (ist meine persönliche Meinung) ich wünsch Brigitte Monhaupt eine Erfolgreiche Bewährung.
Wenn dem so ist wünsche ich ihr Glück und sie soll die zweite Chance nutzen. Ob es eine dritte gibt weiss keiner.
2007-02-12 16:08:27
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answer #3
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answered by Norrie 4
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Normal laufen wir hier doch alle auf Bewährung,es sollte endlich einmal ruhe einkehren,es kotzt mich an.
2007-02-12 17:07:22
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answer #4
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answered by Jirawan 6
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denke,wenn man mördern,vergewaltiger und kinderschändern eine chance einräumt,sollte man dies mit bestimmten auflagen auch bei terrorristen tun.
2007-02-12 16:14:11
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answer #5
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answered by jürgen s 2
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Ich finde das nicht selbstverständlich. Ich glaube zwar nicht, dass von ihnen noch eine Gefahr ausgeht, aber die Forderung einiger Politiker nach einer öffentlichen Entschuldigung finde ich angemessen.
2007-02-13 06:28:30
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answer #6
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answered by Christian 7
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Hätte man nicht zu Beginn der Veranstaltung solchen Zirkus gemacht von wegen 5 mal lebenslänglich und dazu noch 15 Jahre, dann würde ich nichts dagegen sagen, denn ich habe immer noch den Eindruck, die Herrschaften hätten heute erst recht gut zu tun! Und Verwerfliches sehe ich am Machtmissbrauch nicht weniger als an denen, die mit ihren Taten aufrütteln wollen und müssen! Auch wenn die Mittel und Wege mehr als nur zweifelhaft sind.
Es gibt ein Buch von H.H. Kirst "Alles hat seinen Preis". LESEN!
2007-02-13 03:21:03
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answer #7
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Alles andere wäre nicht angebracht. Es gibt genau Regeln wann der Rest einer Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, und es gibt keinen Grund das in diesem Fall anders handzuhaben. Mit anderen Worten, kein Sonderrecht, insofern hat alles seine Ordnung.
2007-02-12 16:19:35
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answer #8
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answered by Anonymous
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