meine freundin und ich haben ein streitgespräch. es geht um insolvenz und neue schulden. mein freundin behauptet, ihr freund der im insolvenzverfahren ist und jetzt neue verbindlichkeiten nicht einlösen kann, also eidesstattliche versicherung, evtl. aufhebung der inso. , dass er für die gerichtskosten, die entstanden sind und er diese nicht begleichen kann, dafür ins gefängnis kommen kann, da es sich um staatsschulden handelt. wer kennt sich da aus. dumme sprüche sind fehl am platz.
2007-02-12
03:00:35
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7 antworten
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gefragt von
Maxi
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in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Persönliche Finanzen
dieser freund hat wie gesagt neue schulden gemacht. er hatte kein eigenes konto und sein geld ging auf ein fremdkonto. dieses konto wurde gepfändet, und er konnte deswegen keine miete zahlen und auch seine tel.rechnung wurde unbezahlbar. er hat also seine laufenden rechnungen mehr zahlen können. er hat sich keine neuen sachen angeschafft, in der absicht sie doch nicht zu bezahlen. ist das nun trotzdem betrug?
2007-02-12
04:23:37 ·
update #1
Hi, also erstmal ist ein privates Insolvenzverfahren, davon abhängig, dass man alle Verbindlichkeiten offenlegt, nach bestem Wissen und Willen versucht, seine Schulden zu bezahlen...auch wenn es nur kleine Raten sind....und vor Allem, ein Richter dies glaubt und damit der Insolvenz stattgibt....
...nun zu dem Freund, deiner Freundin.....dieses Verhalten kann nicht nur zum Abbruch des Insovenzverfahren führen, er kann sogar wegen Betrug sich straffällig gemacht haben.
...also, wenn er sonst noch nie was hatte, dann weniger Gefängnisstrafe...(Bewährungsstrafe), ansonsten kann er dafür durchaus ins Gefängnis gehen...
...dieses Verfahren ist für Leute gedacht, die trotz aller Bemühungen nicht mehr aus ihren Schulden herauskommen und nicht für Leute, die gerade dann...neue Schulden machen, obwohl sie sich dazu verpflichtet haben, die Jahre, die solch ein Insolvenzverfahren dauert...ihr Möglichstes zu tun...ihre Schulden zu bezahlen.....
...es ist kein Freifahrtschein für notorische Nichtbezahler, das ist kriminell und schlußendlich schaden solche Leute, der Wirtschaft allgemein und wir als Verbraucher zahlen es gewissermaßen mit....gewisse kriminelle Neigungen sind auch zu erkennen....
...also du hast völlig recht....der Freund, deiner Freundin steht schon mit einem Fuss im Gefängniss und meiner Meinung nach, völlig zurecht...wer kein Geld hat, noch nicht mal seine Schulden zahlt, oder es zumindest versucht ist ein Betrüger....
....gute Frage...rede ihm ins Gewissen, obgleich ich denke, da muss der Hammer von Gerichtswegen kommen...
...dir wünsche ich noch viel Spaß hier....LG
2007-02-12 03:30:47
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answer #1
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answered by angie48 6
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- mit Hilfe des Insolvenzverwalters sollte er sich ein eigenes Giro auf Guthabenbasis z.B. bei der örtlichen Sparkasse organisieren.
- Abhängigkeit von Dritten ist immer schlecht
- wenn er beweisen kann das Teile des Guthabens auf dem gepfändeten Konto des Anderen ihm gehören sollte er das Geld aus der Fremd-Pfändung wieder verfügbar erhalten *sehr schwierig
2007-02-19 06:08:45
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answer #2
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answered by Create S 4
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Für Kosten kann er nicht ins Gefängnis kommen, es sei denn du meinst die Erzwingungshaft, die wird aber in der Regel nicht verhängt, wenn das Gericht davon ausgehen kann "außer Spesen, nichts gewesen"!
Allerdings sollte man irgendwann einmal wieder "auf den Teppich" kommen und sein Leben so gestalten, dass man es wieder im Griff hat bzw. bekommt. Wenn der Freund pleite ist und trotzdem weitere Schulden macht, dann könnte ihm ganz schnell ein oder mehrere Betrugsverfahren blühen und dann landet er im Gefängnis, allerdings nicht in Erzwingungshaft, sondern in der Strafhaft!
2007-02-12 11:23:00
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answer #3
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answered by Laredo 6
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Wenn ihr Freund Insolvent ist das hat er seine schulden schon beim ersten Verfahren offen zu legen.Sollte er grob fahrlässig gehandelt haben ist es möglich die Insolvenz auszusetzen und er hat Pech du hast recht er muss damit rechnen in den Knast zu kommen.Das heiÃt aber nicht wenn er im Knast war das er seine schulden los ist.Dann hat er trotzdem alles zu zahlen zzgl.Knastaufenthalt.Vielleicht sollte er sich mit dem Gericht einigen,ich habe meine 2600,00 € Gerichtskosten auch in 12 Monaten abgestottert.
2007-02-12 11:10:17
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answer #4
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answered by Anonymous
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Die Privat-Insolvenz ist an bestimmte Auflagen geknüpft,
wenn die nicht eingehalten werden,
droht in der Tat eine Gefängnisstrafe.
2007-02-12 11:27:46
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answer #5
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answered by CiaoBello 7
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deine freundin hat recht
durch so etwas wird das I-verfahren aufgehoben und es kommen erhebliche kosten dann auf denjenigen zu
und ich denke mal schon, das man dafür evtl ins gefängnis gehen muss.....
es ist jedem, der ein I-verfahren laufen hat verboten neue schulden zu machen
2007-02-12 11:10:49
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answer #6
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answered by chrissi_259 4
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An diesen "Staatsschulden" scheitert so manche Privat-Insolvenz!
2007-02-12 11:09:14
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answer #7
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answered by Onkel Bräsíg 7
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