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Fahre regelmäßig die A96 Buchloe - München. Bis vor wenigen Wochen wurde an den beiden Tunnel Inning bzw. Etterschlag die Geschwindigkeit auf 120 - 100 - 80 begrenzt. Bei der Tunnelein- bzw. -ausfahrt wurde fleißig geblitzt und abgezockt. Auch ich mußte bezahlen, leider. Jetzt darf man mit 100 km / h durch beide Tunnel fahren. Wer bestimmt hierüber ? Kann man rückwirkend seinen Bußgeldbescheid anfechten ? Würde mich echt interessieren. Bedanke mich für eure Unterstützung.

2007-02-12 01:22:48 · 3 antworten · gefragt von bieljoe 2 in Autos, Transport & Verkehr Sicherheit

3 antworten

Anfechten bringt nur etwas, wenn du nachweisen kannst, dass zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsübertretung die Schilder mit den Begrenzungen fehlten oder schlecht einzusehen waren.

Sollte dir ein Fahrverbot drohen und du dein Fahrzeug brauchen, kannst du eventuell Milde erwarten, wenn die Höchstgeschwindigkeit jetzt wieder höher gesetzt wurde.

Es gibt aber kein Gewohnheitsrecht, auf das du dich berufen kannst ("Da war aber immer schon 120..."). Du bist eben als Autofahrer verpflichtet, Schilder zu lesen und diese zu befolgen. Gilt ja auch in Baustellen.

Zuständig ist bei Straßenschäden tatsächlich die Autobahnmeisterei, ansonsten regelt dies bei Autobahnen der Bund, also das Verkehrsministerium...

2007-02-12 01:38:39 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

vergiss es. Es gelten immer die Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Zeitpunkt des Durchfahrens.

Festgelegt werden die Limits teils computergesteuert, teils von hand, abhängig vom Fahrbahnzustand, Verkehrsdichte, allgemeiner Risikoeinschätzung etc.

2007-02-12 09:55:02 · answer #2 · answered by Raik 7 · 0 0

Das betimmt das Strassenverkehrsamt bzw die Strassenmeisterei wenn die Strasse im schlechten Zustand ist oder das sind neuralgische Punkte wo es oft knallt.
Lass es sein mit dem anfechten es kostet nur Geld und Nerven.

2007-02-12 09:33:04 · answer #3 · answered by hasenkind 5 · 0 0

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