Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestellte Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern. Ärzte und Unternehmen sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen. Für Ärzte gilt diese Verpflichtung auch dann, wenn der Versicherte voraussichtlich mehr als eine Woche behandlungsbedürftig ist.
Der D-Arzt entscheidet, ob der Versicherte einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf.
2007-02-11 23:29:50
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answer #1
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answered by Anonymous
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Ein Durchgangsarzt – kurz: D-Arzt – ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, der von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten hat. Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen zuständig.
2007-02-12 07:29:32
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answer #2
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answered by Anonymous
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Der Durchgangsarzt ist der erstbehandelnde Arzt bei Notfällen und entsprechend oft auch so aufgeführt im Gegensatz zum Hausarzt.
Durchgangsärzte sind oft Chirurgen und betreuen kleine nicht klinische Ambulanzen (die offiziell auch Durchgangsstationen heißen.....), haben jedoch kaum Stammpatienten.
2007-02-12 07:37:47
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answer #3
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answered by orgello 2
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Der Durchgangsarzt hat die erste Grundbeurteilung durchzuführen und er entscheidet über die evtl. Notwendigkeit einer möglichen Facharztbehandlung!
2007-02-13 11:21:27
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answer #4
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answered by Anonymous
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Aufgaben
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Arbeitssicherheit
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Arbeitsmedizin
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Medizinische Rehabilitation
• Erstversorgung
• Durchgangsarzt-
verfahren
• Verletzungsarten-
verfahren
• H-Arzt-Verfahren
• Krankengymnastik / Physikalische Therapie
• Erweiterte Ambulante Physiotherapie
• Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung
• Hautarztverfahren
• Berufskrankheiten
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Berufliche Rehabilitation
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Fortbildung
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Unterstützung der Unfallversiche-
rungsträger
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Durchgangsarztverfahren
Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen,
* wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
* bei notwendiger ärztlicher Behandlung von voraussichtlich über einer Woche
* zur Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln
* generell bei Wiedererkrankung an Unfallfolgen
Beratung/DiagnoseDer Durchgangsarzt entscheidet, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung einzuleiten ist, die er dann regelmäÃig selbst durchführt. Er überwacht in Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung den Heilverlauf im Rahmen der Nachschau.
Die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften beteiligen fachlich geeignete Ãrzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis/Klinik am Durchgangsarztverfahren.
Diese müssen als Ãrzte für Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie im personellen, apparativen und einrichtungsmäÃigen Bereich spezielle Anforderungen erfüllen und zur Ãbernahme bestimmter Pflichten bereit sein.
Die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften haben bundesweit über 3.500 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ãrzte in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden ca. 2.800.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Durchgangsarztverfahren versorgt.
Auf dem Gebiet der Fortbildung für Durchgangsärzte bieten die Landesverbände regelmäÃig Veranstaltungen an (zum Beispiel Unfallmedizinische Tagungen).
Nähere Informationen zum Durchgangsarztverfahren erteilt der regional zuständige Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
2007-02-12 12:26:03
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answer #5
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Das sind die Ärzte, die in den Krankenhäusern durch die Flure gehen (Durch-Gehen).
Müsste doch rein semantistisch so sein, oder?
2007-02-12 07:45:12
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answer #6
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answered by kirchenmaus 2
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