English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

meine Eltern wollen von nun an getrennt leben, und nun stellt sich mein vater die Frage der Steuerklassen.

Kann mir jemand sagen wie im Fall einer Trennung die Steuerklassen verteilt sind, wer welche Steuerklasse hat und worauf es dabei ankommt?

2007-02-11 07:41:40 · 6 antworten · gefragt von Ginny 2 in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

6 antworten

Grundsätzlich wenn keine Kinder da sind die noch steuerlich berücksichtigt werden müssen, bekommen beide wieder die Steuerklasse 1. Bleiben die Kinder z.b. bei der Mutter dann bekommt der Vater Steuerklasse 1, die Mutter Steuerklasse 2. Da sie dann als alleinerziehend gilt. Das ist unabhängig davon ob der Vater Unterhalt bezahlt oder nicht. Sind zwei Kinder da und eines bleibt bei der Mutter und eines beim Vater, bekommen beide (immer unabhängig von Unterhaltspflichten) die Steuerklasse 2. Obwohl der Vater Steuerklasse 1 bekommt, ist jedesKind zur Hälfte ein sogenanntes "Zählkind" auf der Steuerkarte. Also wenn ein Vater 3 Kinder hat, hat er 3x0,5 Kinder auf der Steuerkarte. Das hat einen Vorteil, denn dann werden steuerliche Vergünstigungen gewährt. Und der Unterhalt muß dann nicht bei der Einkommessteuererklärung in den Sonderausgaben angegeben werden. Anders ist es wenn der Vater kein Unterhalt zahlt. Dann hat er auch keinen Anspruch auf die Anerkennbarkeit der Zählkinder. Dies gilt wen er nicht zu 70% der Unterhaltspflicht nachkommt. Zahlt er zwischendurch Unterhalt kann er das dann als Sonderausgaben angeben. Für die Mutter insoweit ein Vorteil, weil sie dann Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag hat.

Hört sich kompliziert an, ist es aber eigendlich nicht.

2007-02-11 07:47:40 · answer #1 · answered by Schwester S 4 · 0 0

Die Trennung hat langfristig Auswirkungen auf die Steuerklassen. In dem Kalenderjahr,
in dem die Trennung beginnt, können die bestehenden Steuerklassen noch
beibehalten werden, diese müssen nicht bereits mit dem Tage der Trennung
geändert werden, sondern erst zum 1. Januar des Folgejahres, unabhängig von
der Einleitung eines Scheidungsverfahrens.
Zusammenlebende Eheleute können die Steuerklassenverteilung 4/4 oder 3/5
haben. Häufig haben Eheleute bei unterschiedlichen Einkünften die Steuerklassenverteilung
3 (Ehemann) / 5 (Ehefrau). Hierdurch zahlt die Frau von ihrem geringeren
Bruttoeinkommen deutlich höhere Steuern. Oft möchte sie dann unmittelbar
mit der Trennung die Steuerklasse wechseln. Hier sollte zunächst anwaltliche
Beratung in Anspruch genommen werden. Häufig ist der sofortige Steuerklassenwechsel
nicht erforderlich, weil der steuerliche Nachteil im Kalenderjahr
der Trennung über einen entsprechend höheren monatlichen Unterhalt wieder
ausgeglichen wird. Dann sollte nicht die Chance, letztmals eine gemeinsame
Steuererklärung anzufertigen, verschenkt werden.

2007-02-11 07:53:19 · answer #2 · answered by N@cht@ktives Dingsd@ 5 · 1 0

Getrennt lebende haben Steuerklasse 1.
Allein erziehende dagegen Steuerklasse 2. Zur Zeit jedenfalls noch...

2007-02-11 07:44:21 · answer #3 · answered by silver 4 · 1 0

Paare die sich nach dem 01.07.2002 getrennt hat oder trennen wird, kommen beide in die Steuerklasse 1, die Steuerklasse 2 bei Frauen gibt es nicht mehr , es sei denn die Trennung hat vor dem 01.07.2002 statt gefunden.

2007-02-11 16:25:39 · answer #4 · answered by sheenina 2 · 0 0

schau mal hier da ist alles genau erklärt
http://www.guckmal.de/loh_ste.htm

2007-02-11 07:48:51 · answer #5 · answered by little hawk 6 · 0 0

Bei Trennung ist es normal so, dass einer Steuerklasse 1 hat(meistens der Mann) und die Frau dann die Klasse 2, wobei sie die Klasse 2 auch nicht mehr haben wollen.....die Steuerklasse 2 hat einen Vorteil von 50€, ist bei mir mal der Fall...im Moment hab ich sie noch, aber wenn nicht, dann würd ich 50€ weniger im Monat haben"!

2007-02-11 07:45:00 · answer #6 · answered by wicky210670 6 · 0 0

fedest.com, questions and answers