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Ich bekomme noch Kindergeld. Da ich vorhabe demnächst auszuziehen und ein Praktikum zu machen, käme dieses Kindergeld gerade recht um Miete und Essen zu bezahlen, da ich während dieses Praktikums "nur" eine Fahrkarte bezahlt bekäme.

Kann ich dieses Geld verlangen, weil ich meinen Eltern ja keine Kosten mehr verursache und selber leben muss?

Info dazu: Ich bin noch unter 25 Jahren.

2007-02-11 04:05:41 · 7 antworten · gefragt von Ginny 2 in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

7 antworten

Du willst mit deinem Kindergeld Miete und essen bezahlen??? Wo lebst du denn?? Das reicht hinten und vorne nicht oder bekommst du noch mehr Geld?

Ja es steht dir zu. Musst du nur die Kontonummer verändern oder mit deinen Eltern sprechen das sie dir es Überweisen....

2007-02-11 04:11:30 · answer #1 · answered by netti 3 · 0 0

Kindergeld steht dem Kind zu. Allerdings wird Kindergeld nur bis zu dem Zeitpunkt gezahlt, zu dem das Kind eigenes Einkommen bekommt. Je nach Deiner wirtschaftlichen Lage, steht es Dir also möglicherweise nicht zu...

2007-02-11 12:15:10 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Rechtlich weiß ich es nicht.

Menschlich gesehen auf jeden Fall,
denn DU bist das Kind.

2007-02-11 12:11:38 · answer #3 · answered by saloniki 6 · 1 0

Ich würde fast sagen, das die Eltern das Recht auf das Kindergeld haben und es selbst entscheiden können, ob sie es an das Kind weitergeben wollen oder nicht.
Jedenfalls steht einem dann doch Hartz4 zu, oder nicht ?
Denn von 154,00 Euro kann man Miete und Lebenshaltung nicht zahlen.
Verlangen würde ich gar nichts, sondern ordentlich fragen - das kommt in jedem Fall besser an und öffnet den Weg für ein vernünftiges Gespräch, bei dem dann alle finanziellen Möglichkeiten besprochen werden können.

Gruß
E.

2007-02-15 06:09:05 · answer #4 · answered by baldussie 3 · 0 0

Das Kindergeld steht auf jedem Falle deinen Eltern zu und nicht dir. Möchte mal gerne wissen wie alt du bist, schätze fast 25 Jahre und da lässt du dich noch von deinen Eltern aushalten ?
Schämen solltest du dich....ab mit dir in die Ecke !

2007-02-11 13:23:41 · answer #5 · answered by Anonymous · 2 2

Das Kindergeld ist keine "Aufwandsentschädigung" für laufende Aufwendungen. Es steht den Erziehungsberechtigten zu. Diese sind aber manchmal so blöd und treten es dem Nestflüchter ab!

2007-02-11 13:07:14 · answer #6 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 1 1

Ja, das Kindergeld ist für das Kind.
Und wenn es nicht mehr bei den Eltern wohnt, dann bekommt das Kind es auch überwiesen und nicht mehr die Eltern.

2007-02-11 12:10:51 · answer #7 · answered by Tanja R 5 · 0 0

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