Der Arbeitgeber darf nach Ende des Erziehungsurlaubes nicht kündigen, sondern muss die Arbeitnehmerin wieder beschäftigen.
Wenn ihre ursprüngliche Stelle neu besetzt wurde, muss er ihr eine andere gleichwertige anbieten.
2007-02-11 00:42:35
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answer #1
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answered by Anonymous
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du meinst wohl als Arbeitnehmer...
Arbeitgeber kündigen sich selber nicht...
2007-02-11 00:41:39
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answer #2
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answered by ? 6
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Als AG musst Du die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten wie Kündigungsschutzgesetz, BGB, Kündigungsfristen etc. Als Kleinunternehmer ist Kündigungsschutz für AN nicht vorhanden, allerdings besteht der Anspruch auf Abfindung...
2007-02-11 06:20:11
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answer #3
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answered by Michael K. 7
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Kündigen darfst Du im Rahmen der Fristen, die im Arbeitsvertrag oder gesetzlich festgelegt sind. Bestimmte Personengruppen haben einen Kündigungsschutz. Ab 8 Mitarbeitern gilt ebenfalls der Kündigungsschutz.
Wenn es einen Kündigungsschutz gibt, kannst Du nur wegen Fehlleistung nach Abmahnung oder aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Dabei müsstest Du aber die Sozialauswahl beachten.
Ansonsten kannst Du die Kündigung schriftlich aussprechen. Lass Dir nur den Erhalt bescheinigen oder schicke sie per Einschreiben.
2007-02-12 02:15:50
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answer #4
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answered by Raik 7
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Warte erst einmal ab, vielleicht erledigt sich das Problem von selbst. Deine Arbeitnehmerin darf ja vorher nicht sagen, dass Sie nicht mehr kommt.
2007-02-11 01:11:06
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answer #5
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answered by Sprendlinger 7
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