Jeder hat das Recht, sich mit Beschwerden an den
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu
wenden, und dort um Überprüfung von Gesetzen etc.
zu ersuchen. Adresse: Deutscher Bundestag, Petitions-
ausschuss, Platz der Republik 1, 10557 Berlin.
Im Internet kann man ein Formular für die Beschwerde
abrufen und dann entweder über Internet dieselbe ein-
reichen, oder das Formular ausdrucken, ausfüllen und
per Post einsenden. Muss mit Unterschrift versehen
sein, sonst wird sie nicht bearbeitet.
Klick mal die Quellenangabe an, dort bekommst du
Informationen und auch das Formular.
2007-02-11 00:18:02
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answer #1
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answered by Cassandra 7
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Wie Harald Schmidt immer sagt : " Da mußt du bis nach Karlsruhe gehen ."
2007-02-12 08:15:33
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answer #2
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answered by Gandalf 2
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Neben der Petition bliebe noch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die jeweilige Vorschrift des StBG.
Ich mache Dir jedoch wenig Hoffnungen, dass Du damit durchkommst. Von 1955-2005 wurden ca 130.000 Verfassungsbeschwerden eingereicht, davon hatten ca 2% Erfolg.
Jedoch gibt es auch im StGB Normen, die das Bundesverfassungsgericht für unwirksam hielt,z.B. in neuerer Zeit hat es eine Regelung zum Verbot der Züchtung von Kampfhunden aufgehoben, allerdings nur, weil das nicht in die Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung, sondern in die Zuständigkeit der Länder fiel.
2007-02-11 10:44:18
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answer #3
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answered by Anonymous
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Da musst du in die Politik gehen und Bundestagsabgeordneter werden, die haben die gesetzgebende Gewalt. Wenn es um Verfassungsrrecht geht, wäre auch ein Gang nach Karlsruhe möglich, aber für das Strafrecht sind die nicht zuständig.
2007-02-10 23:41:16
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answer #4
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answered by Christian 7
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Laß es gerichtlich überprüfen.
2007-02-10 21:51:29
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answer #5
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answered by Sprendlinger 7
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