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Ich werde in einer Woche nach 2 Jahren Elternzeit wieder meine alte Stelle antreten und habe bereits vor einigen Monaten dazu einen Teilzeitvertrag unterschrieben. Vor der Elternzeit war ich Vollzeit beschäftigt. Meine Elternzeit-Vertretung hat die andere Hälfte der Stelle bekommen. Nun hat meine Stellenpartnerin eine Vollzeit-Stelle in einer anderen Stadt erhalten, die sie in einem Monat antreten wird. Besteht für mich ein Anspruch, ihre halbe Stelle wieder zu bekommen? Evtl. soll die halbe Stelle gestrichen werden.
Vielen Dank für die Antworten!

2007-02-10 02:59:18 · 3 antworten · gefragt von marmaesker 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

3 antworten

Wenn in deinem Teilzeit-Vertrag eíne Befristung drin ist, dann hast du nach dieser Befristung wieder einen Anspruch auf eine Vollzeitstelle.

Wenn das nicht vermerkt ist, musst du so lange waren, bis der Arbeitgeber dir wieder eine Vollzeitstelle anbietet (oder anbieten kann).

Wenn vorher die Möglichkeit einer Vollzeitstelle gegeben ist und Du möchtest gern eine Vollzeitstelle ab sofort haben, musst du den Arbeitgeber fragen. Er kann dir die Vollzeitstelle geben, er muss aber nicht.

2007-02-10 03:05:18 · answer #1 · answered by LuckyConny 7 · 1 0

Ich würde mich da auf jedem Fall bei einer arbeitsrechtlichen Beratungsstelle erkundigen und mich nicht auf die Antworten hier allein verlassen, auch wenn sie richtig sein mögen.

@Stekkmo: Das heißt ganz offiziell "Elternzeit" und nicht (mehr) "Erziehungsurlaub". Und mit Urlaub hat die Zeit mit einem Baby bzw. Kleinkind absolut nichts zu tun. Aber davon hast Du ja keinen Schimmer. Deshalb spar Dir bitte solche Kommentare.

2007-02-10 14:30:35 · answer #2 · answered by Christine 5 · 0 1

Du warst ja wohl nicht in Elternzeit sondern Erziehungsurlaub.

2007-02-10 11:07:15 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 3

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