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Ich wollte jetzt den Lohnsteuerjahresausgleich machen, soll aber die gesamte Rückerstattung dem TH überweisen. Ist dies so rechtens? Da ich gelesen habe, dass Lst. nicht zur Insol. masse zugehörig ist? Ist diese Information richtig?

2007-02-09 05:05:40 · 1 antworten · gefragt von fairyofnorth 5 in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

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Vielleicht hielft dir dies ?

Aus §§ 1, 96, 287 III, 294 InsO ergibt sich, dass eine Aufrechnung der Insolvenzgläubiger mit Forderungen des Schuldners in der Wohlverhaltsperiode unzulässig ist, wenn die Forderung dem Schuldner selbst und nicht dem Treuhänder zusteht ( hier: Steuerrückerstattungsanspruch ) und erst in der Wohlverhaltensperiode entsteht.

Amtsgericht Neuwied, Beschluss vom 14.2.2000 - 22 IK 28 / 99 (nicht rechtskräftig)

MfG Rronny

2007-02-10 06:30:42 · answer #1 · answered by rronny 7 · 0 0

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