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Meine minderjährige Tochter hat im November 2006 über einen Link eine kostenpflichtige Seite angeklickt.Die Zahlungsaufforderungen bekam sie per e-mail geschickt.Aus angst hat sie diese ignoriert und erst jetzt bekam ich Kenntnis davon,weil dieser Anbieter mir über den Postweg eine Zahlungsaufforderung schickte.Sie drohen mir mit verletzung der Aufsichtspflicht und Betrug,weil meine Tochter ein falsche Alter angegeben hat.Ich soll nun für die Kosten aufkommen.Was meint Ihr?

2007-02-09 03:44:00 · 10 antworten · gefragt von winona1955 4 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

10 antworten

Willenserklärungen, die von minderjährigen abgegen werden sind unwirksam, da Kinder bis zur Vollendeung des 7. Lebensjahre nicht geschäftsfähig sind, §§ 104,105 BGB.

Kinder zwischen dem 8. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind beschränkt geschäftfähig, d.h. sie können Willenserklärungen abgegen, solange sie lediglich rechtlich vorteilhaft sind.
Ansosnten sind auch ihre Willenserklärungen unwirksam, wenn sie die Erziehungsberechtigten nicht genehmigen oder eingewilligt haben, §§106ff BGB.

D.h. übersetzt, das "klicken" auf einen Link ist eine solche Willeserklärung zu verstehen und damit sind alle Ansprüche des Betreibers nichtig.

Das falsche Alter ist völlig Wurst, es zählt nur das wirkliche Alter!

Die "verletzung der Aufsichtspflicht" kann zwar Schadensersatzansprüche der Erziehungsberechtigeten auslösen, § 832 BGB.
Dazu muss das Kind aber ein "absolutes Rechtsgut" verletzt haben. Das sind Eigentum, Leben, Gesundheit, Freiheit des Menschen als Bespiel (nicht vollständige Aufzählung)

Das reine Vermögen ist davon nicht geschützt!!

Betrug?Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind nicht schuldfähig und können daher bsi dahin ÜBERHAUPT NICHT belangt werden, § 19 StGB.

Im übrigen steht Verbrauchern, die im Internet bestimmte Gschäfte abgeschlossen haben, eine Widerrufsrecht zu, §§ 312ff, 355 BGB

Ich würde dem ganzen mal gelassen entgegensehen, die Praxis solcher Betreiber ist es erst große Töne zuspucken um die Leute unter Druck zu setzten, dass sie zahlen.

Wenn dir ein Mahnbescheid oder eine Klage ins Haus flattert, die von einem Gericht zugestellt werden muss und von niemandem sonst, würde ich erst was machen.

2007-02-09 04:20:16 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Laß dich nicht einschüchtern davon. Das sind nur leere Drohungen. Deine Tochter ist minderjährig also noch nicht geschäftsfähig. Die durften ohne deine Einstimmung mit deiner Tochter keinen Vertrag schließen. Du würdest vor jedem Gericht gewinnen!

2007-02-09 11:49:27 · answer #2 · answered by laura24bz 3 · 6 0

Nicht zahlen. Mit verletzung der Ausichstpflicht kommen die so nicht durch, da gibt es schon Urteile. Mein Sohn hatte mit 15J mal auf die Art einen Handy-Vertrag abgeschlossen, konnte ich mich aber gegen wehren. Wenn deren Programm nicht eine gesetzlich vorgeschriebene Alterskontrolle für Volljährigkeit nachweisen kann, haben die keine Chance.


http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=73465

http://www.tariftip.de/rubrik2/17240/0/2/Telefon-+und+Internetangebote+fuer+Kinder.htm

2007-02-09 12:01:01 · answer #3 · answered by fairyofnorth 5 · 2 0

Mach eine Kopie von dem Kinderausweis deiner Tochter und schicke das der Firma damit kannst du beweisen das deine Tochter minderjährig ist.

2007-02-09 11:54:21 · answer #4 · answered by Stausa 2 · 1 0

Ich denke, da deine Tochter minderjährig ist, ist der eingegangene "Vertrag" ja gar nicht zustande gekommen (der durch den Klick quasi "unterschrieben" wurde), Minderjährige benötigen hierfür die Zustimmung der Eltern. Das Unternehmen hätte vor "Vertragsabschluss" prüfen müssen, ob deine Tochter 18 Jahre alt ist. Das hat sie versäumt und somit ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Bin kein Fachmann und mir nicht 100%ig sicher, aber hatte mal einen ähnlichen Fall, dort habe ich der Firma einen Brief per Einschreiben geschickt mit den passenden BGB-Paragraphen (Geschäftunfähigkeit Minderjähriger oder so ähnlich). Dann war Ruhe. Habe sich nicht mehr gemeldet.
Ich denke, dass sie dich nur einschüchtern wollen damit du zahlst.

2007-02-09 12:25:19 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

gehe mit suchmaschine in ein forum
suche es mit

forum computerbetrug name der firma

2007-02-09 12:18:25 · answer #6 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Wäre schön wenn du uns sagen könntest um was für eine Seite es sich handelt!
Es gibt bestimmte Betreiber die gezielt auf Kinder werben, ihnen Angst machen um dann bei den Eltern die große Kohle zu machen!

Meistens braucht man da nicht bezahlen!
Bitte lass mich wissen um was es sich handelt, vielleicht kann ich dir behilflich sein!

2007-02-09 12:01:55 · answer #7 · answered by evenhanded 5 · 0 0

Laura hat recht, lass dich nicht irre Machen. Die wolln was von dir, besser deiner Tochter, also müssen die klagen... Ich würde alle Mails von denen als Spam markieren und, auch Briefe ungeöffnet zurück senden. Auch wenn sie dir drohn mit irgendwelchen Maßnahmen, haben die schlechte Karten. Oder hat jemand von euch einen Vertrag unterschrieben? Heh, etwas ähnliches gabs doch mal in den USA, da hat ein Kleinkind ein Auto gekauft bei ebay... Als Mama grad im Bad war oder so... Die haben sich geeinigt mit dem Verkäufer, der hat es mit Humor genommen und, das wars dann. Mit Anwalt wäre ich vorsichtig denn, meistens hällt der schon die Hand auf wenn du nur fragst ob du ne Frage fragen darfst...

2007-02-09 11:56:25 · answer #8 · answered by Xrealpha 6 · 0 0

Die sind einen Vertrag mit einer Minderjährigen eingegangen, ohne das alter zu prüfen.

Das sind Standartantworten von den, reagier da nicht drauf!

Kannst ja froh sein, dass es kein Porno oder andere Kinderverachtende Sachen waren, die deiner Tochter angeboten wurden!

Wenn's dir zu wild mit den wird, geh zum Verbraucherschutz!

2007-02-09 11:50:04 · answer #9 · answered by BarbieQ 5 · 0 0

anwalt einschalten, sonst lassen sie dich nie in ruhe.
oder zahlen, was ich aber nicht machen würde.

viel glück

2007-02-09 11:48:12 · answer #10 · answered by cassandra 3 · 0 0

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