Da ich in meinem Beruf jede Menge Gehaltsabrechnungen schon erstellt habe ( Steuerbüro)
kann ich Dir sagen, die Angabe der Resturlaubstage gehört nicht zu den Pflichtangaben einer Lohnabrechnung.
Es gibt überhaupt nur eine Firma, bei der ich die Urlaubstage auf den Lohnabrechnung der Mitarbeiter verwalte.
Dein Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, eine Statistik zu führen, wann wer wieviel Urlaub genommen hat, den Du hast ja Anspruch darauf, Deinen Urlaub zu nehmen.
Bei uns im Büro wird es so gehandhabt, dass wir einen Urlaubsantrag ausfüllen müssen, wenn wir welchen haben wollen. Darauf ist einzutragen, wieviel Urlaub wir noch haben (aufgeteilt Resturlaub Vorjahr, aktuelles Jahr). Wir verwalten also quasi unseren Urlaub selbst. Sollte das Sekretariat, welches den Urlaubsantrag noch einmal verwaltet und mit den Daten der Geschäftsführung abgleicht Einsprüche haben, wenden Sie sich direkt an uns, dann kann man das miteinander abgleichen.
funktioniert prima und es gab noch nie Diskussionen.
2007-02-08 19:27:38
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answer #1
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answered by Sandra A 5
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wie und wo der arbeitgeber die urlaubsstatistik führt bleibt ihm selbst überlassen. auf nachfrage muss er zwar auskunft geben, aber dass er diese auskunft in die gehaltsbrechnung aufnimmt, kann nicht verlangt werden. es gibt kaum ein juristisches argument für deinen wunsch, auch über die sogenannten vertraglichen nebenpflichten (fürsorgepflicht) lässt sich nichts erreichen. du kannst natürlich deinen arbeitgeber quälen, indem du regelmässig um auskunft bittest, wie dein urlaubsanspruch ist. wenn du kollegen findest, die mit machen, wird das irgendwann dazu führen, dass ihr wie gewohnt über die abrechnung informiert werdet, denn sachlich ist die vorgehensweise deines arbeitgebers nicht nachvollziehbar. in zeiten der vollelektronische abrechung oder zeitwirtschaft ist das weiss gott kein aufwand, der wirtschaftlich ins gewicht fiele.
2007-02-09 03:01:13
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answer #2
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answered by Anonymous
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ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist kann ich nicht so genau sagen..denn es ist mir auch schon passiert das meine offenen Urlaubs-tage mit den Eintragungen auf der Gehaltsabrechnung nicht stimmten .nun gebe ich meine Urlaubsplanung ab und mache mir zusätzlich auch einen Kalender auf dem ich meine Urlaubs-tage vermerke..
so kann es mir nicht passieren das mir Tage verloren gehen.
wenn du noch Resturlaub hast musst du deinen Anspruch geltend machen damit du sie bis zum 31 März 2007 noch bekommst..
darüber hinaus musst du einen Antrag auf Verlängerung stellen so kannst du den Resturlaub auch später nehmen.
hatte ich auch schon ..habe dann meine Resturlaub erst im Juni genommen..
lg
Nachtrag:
gib nur Resturlaub ein und dann auf den unten angezeigten Link
steht sehr viel über Arbeitsrecht
lg
2007-02-09 02:53:32
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answer #3
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answered by schrapo 2
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Sehr geehrte Damen und Herren,
beginnend ab morgen, nehme ich den mir noch zustehenden Resturlaub des vergangenen Jahres in Anspruch. Rechnen Sie daher nicht mit meinem Erscheinen.
Bitte informieren Sie mich telefonisch, sobald mein Resturlaub abgelaufen ist, und sorgen Sie dafür, dass mein Jahresurlaub für das Jahr 2007 korrekt auf meiner Gehaltsabrechnung erscheint.
"
würde ich schreiben.
Einschreiben mit Rückschein, versteht sich, und "vorab per Email".
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
2007-02-09 02:45:02
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answer #4
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answered by Lucius T Fowler 7
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solltest du schon angeben die verfallen eh wenn du sie nicht genommen hast * aber je nach job werden die bezahlt so oder so wenn du sie nicht angibst können die auch asl fehl tage angezeigt sein dann gehst du leer aus mir schon passiert frag deinen chaf der wird das schon wissen
2007-02-09 02:13:18
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answer #5
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answered by Sabrina L 2
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