Letztes Jahr im November habe ich mich leichtsinnigerweise ins Parkverbot gestellt. Die Hoffnung, das bei Regenwetter keine Knöllchen verteilt werden, erfüllte sich leider nicht.
Promt flattert mir doch so ein netter Brief ins Haus: 25 EUR soll ich zahlen.
Naja, zu dieser Zeit sah mein Schreibtisch wohl ziemlich wüst aus, und irgendwie rutschte das nette Schreiben irgendwohin, wo es keine Aufmerksam mehr fand.
Vielleicht nicht die feine englische Art, doch die folgende Mahnung ereilte dasselbe Schicksal ;o)
Tja, heute jedoch bekam ich direkt ein Einschreiben zugestellt:
"Sehr geehrter Herr...
das Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Halt- oder Parkverstoßes am 17.11.2006 von.. bis.... in.... stelle ich ein.
Gemäß § 25a der StVG haben Sie als Halter des Fahrzeuges die Kosten des Verfahrens zu tragen ......
Die Kosten des Verfahres setzen sich gemäß § 107 ... blabla....
Die Gesamtforderung beträgt somit: 17,51 EUR
2007-02-08
06:48:40
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18 antworten
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gefragt von
fretrunner
7
in
Autos, Transport & Verkehr
➔ Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr
Hab mich mal schlau gemacht, mehr dazu hier:
http://www.strafzettel.de/index.html?/content/107.htm
2007-02-08
07:04:17 ·
update #1
Also manche Antworten machen mich echt sprachlos.... habt ihr überhaupt die Frage gelesen?
Von wegen selbst schuld LOL
2007-02-08
16:46:38 ·
update #2