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Bei uns wohnt für 3 Monate ein Bruder eines Mitbewohners. Da es nur für 3 Monate ist, haben wir sozusagen nur eine mündlichen Vertrag, er zahlt einfach den Mitanteil bar an uns. Nun hat er einen Teppich mit Farbe ruiniert. Seine Haftpflicht-Versicherung (Raiffeisen oder so) behauptet nun, dass die nicht zahlen, wenn er im gleichen Haushalt wohnt. Kann das sein?

2007-02-07 11:43:11 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Versicherung

9 antworten

ne
seine Haftpflicht muss für den schaden aufkommen... außer ihr habt ein Verhältnis

der Mitbewohner muss natürlich ein Mietvertrag haben

ein Haushalt und Wohngemeinschaft sind Welten

im gleichen Haushalt stimmt, aber ihr habt ja eine Wohngemeinschaft ...................

2007-02-07 11:54:28 · answer #1 · answered by Alex_bekommt_immer 4 · 0 0

Auch mündliche Verträge sind gültig. Sobald der Bruder sich am Mietzins beteiligt ist er abrechnungsfähig. Er wohnt rechtlich im Haushalt, wenn er in diesem gemeldet ist.
Ist er aber nicht gemeldet, gilt er als Gast und ist haftbar gegen den Geschädigten.
Also muß der Schaden von ihm, oder seiner Versicherung reguliert werden.

2007-02-07 21:18:09 · answer #2 · answered by spyder-murphy 4 · 1 0

Seine Versicherung müßte eigentlich zahlen,da es ein fremder Haushalt ist,auch wenn er für 3 Monate da wohnt das spielt keine Rolle.

2007-02-10 16:30:34 · answer #3 · answered by Romy 04 1 · 0 0

Wenn er bei Dir nicht ordnungsgemäß (Einwohnermeldeamt) gemeldet ist, muss die Versicherung zahlen. Irrelevant ist hierbei ob er anteilig Miete zahlt oder nicht. Zwischenzeitlich müsste aber ein jeder wissen, dass Versicherungen gerne eine Verweigerungshaltung einnehmen sobald sie in die Pflicht genommen werden.

2007-02-08 03:55:32 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Das ist richtig, Schäden unter Verwandten bezahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Ich habe in der Wohnung meiner Mutter (von mir bewohnt, nicht von ihr) eine Glasscheibe einer Tür demoliert, und befragte die Versicherung, ob sie das übernimmt. Die hat das abgelehnt. Vermutlich, weil unter Verwandten viel "Schmu" gemacht werden kann.

2007-02-08 03:24:40 · answer #5 · answered by . 4 · 0 0

Ist er denn auch gemeldet??? Wenn nicht, würde ich es auch nicht sagen und dann dürfte es kein Problem geben.

2007-02-08 03:09:42 · answer #6 · answered by Christiane O 1 · 0 0

Wenn er woanders gemeldet ist und sozusagen nur auf Besuch bei euch wohnt, dann müsste seine Haftpflichtversicherung zahlen.

2007-02-08 01:30:22 · answer #7 · answered by Sidanah_die_Froschkönigin 5 · 0 0

Versucht es doch dann über die Hausrat Versicherung falls vorhanden.

2007-02-07 23:59:45 · answer #8 · answered by Amina. 2 · 0 0

Wenn es sich nachweislich um einen Haushalt handelt dann zahlt sie nicht.

2007-02-07 21:16:35 · answer #9 · answered by Duke 3 · 0 0

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