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Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Thema Rechnungsstellung als Kleinunternehmer.

Ist es richtig, dass ich als Kleinunternehmer bei einem Verkauf an Privatleute nicht verpflichtet bin eine Rechnung auszustellen? Bei Firmen muss eine Rechnung auf Verlangen erfolgen, ist das so richtig? Macht es Sinn grundsätzlich für jeden verkauften Artikel eine Rechnung zu erstellen?

Eine Überschussrechnung mit Ausgaben und Einnahmen habe ich mir bereits angelegt. Dass ich diese beim FA einreichen muss, weiss ich schon. Rechnungsbelege werden glaube ich bei einer Betriebsprüfung verlangt.

Gibt es sonst noch etwas was ich beim Thema Rechnungen beachten müsste. Ach ja, Verkäufe erfolgen in der Regel fast nur an Privatleute. Allerdings möchte ich mich auch absichern, falls ein Gewerbetreibender mal etwas bei mir kauft.

Vielen Dank für Eure Infos.

2007-02-07 07:41:44 · 9 antworten · gefragt von nafetsde 1 in Wirtschaft & Finanzen Kleinunternehmen

9 antworten

Generell brauchst du keine Rechnung erstellen. Nur auf Verlangen. Ein Gewerbetreibender wird schon sagen, wenn er eine Rechnung haben will, die er dann für seine Steuererklärung braucht und wenn er die Mehrwertsteuer abziehen will. Da das aber auch gelegentlich Privatleute tun, ist da kein Unterschied. Die Mehrwertsteuer winkt er eh an die Endkunden weiter, sie sind für ihn also ein durchlaufender Posten. Du mußt in deiner Buchführung nur glaubwürdig nachweisen, wie deine Einnahmen zustandekommen.

2007-02-07 08:03:49 · answer #1 · answered by steckchen 5 · 0 2

Hallo,

was Du schreibst ist so schon korrekt.
Bei Privatleuten bist Du nicht zur Rechnung verpflichtet, bei gewerblichen auf Verlangen.
Bei Privaten mußt Du aber auf Verlangen auf jeden Fall eine Quittung ausstellen.

Für mich persönlich macht es schon Sinn bei jedem Verkauf eine Rechnung auszustellen. Auch wenn ich dazu nicht verpflichtet bin ist meine eigene Buchführung doch dann wesentlich übersichtlicher. :-) Und wie möchtest Du Deine Verkäufe bei einer evtl. Buchprüfung nachweisen?
Ich weiß ja nicht, in welchem Bereich Du tätig bist, aber ich finde auch das eine Rechnung immer etwas professionelles hat. Sieht irgendwie besser aus.

Beachten solltest Du noch, dass Du die Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer auf Deinen Rechnungen nicht ausweisen darfst. Der Hinweis gehört ebenfalls, falls Du Ware verkaufst, schon mit ins Angebot.

Bei größeren Beträgen (bin mir nicht sicher, aber ich glaube ab 100.- EUR) gehört auf die Rechnung dann auch noch Deine Steuernummer. Ich hab sie standartmäßig immer in der Fußzeile mit drin.

Und die Rechnungsnummern müssen fortlaufend vergeben werden.

Rechnungsmäßig brauchst Du bei privat oder gewerblich keinen Unterschied machen. Allerdings beim Widerrufsrecht sieht es da anders aus.

Falls Du noch Fragen hast kannst Du mich auch gerne anschreiben.

Gruß, Mausi

2007-02-09 19:09:34 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

@ Steckchen

Man ist als Kleinunternehmer Umsatzsteuerbefreit, muss man auf der Rechnung vermerken:

Kein Umsatzsteuer-Ausweis gem. § 19 UStG

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Ich würde immer eine Rechnung schreiben, um auch für mich eine übersichtliche Buchführung zu schaffen.

2007-02-07 19:38:48 · answer #3 · answered by Carisa 2 · 1 0

Was fürs Finanzamt wichtig und richtig ist kann das FINANZAMT
sagen.Ich als Kunde, würde ohne Rechnung nichts kaufen.
Das riecht ja nach Betrug.

2007-02-10 23:52:56 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Du mußt auch an Privatleute eine Rechnung ausstellen,zwecks
Garantie, Umtausch-und Rückgaberecht.

2007-02-10 08:07:03 · answer #5 · answered by Romy 04 1 · 0 0

Die Pflicht zur Rechnungsstellung hat nichts mit der Unternehmensgröße zu tun. Ab einem bestimmten Rechnungsbetrag hat JEDER Kunde Anspruch auf eine ordentliche Rechnung! Zu meiner Zeit waren das 50DM

2007-02-10 00:32:24 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

1. Belege
Der Quittung zeigt Dir und dem Kunden das ER bezahlt hat.
Die Rechnung zeigt dem Kunden die zu zahlende Summe und das Zahlungsziel und DIR den Status des Postens (offen [unbezahlt] oder geschlossen [bezahlt])
2. Buchhaltung
Auch in der E/A Rechnung ist die Unterscheidung nach Kosten- und Einnahmearten sinnvoll.
In einer Tabellenkalkulation kann man mit ca. 2 h strammer Arbeitszeit eine E/A Rechnung nach Art des "amerikanischen Journals" herstellen.
Im 1. Link findest Du eine Vorlage von den Altvorderen.
Ausgaben rechts / Einnahmen links
Den Ausdruck der Jahresübersicht mit monatlichen Daten fügt man der Steuererklärung bei.

2007-02-09 20:40:55 · answer #7 · answered by Create S 4 · 0 0

Als Keinunternehmer gehe ich davon aus, dass du bereits dem FA mitgeteilt hast, dass du weniger als 16.xy,00 Eu im Jahr an Umsatz hast. Hier wird dann geregelt, ob du verpflichtet bist USt bzw VSt. zu verlangen bzw. abzuführen ist. Als UNTERNEHMER bist du verpflichtet eine Rechnung zu schreiben, auch als Garantieanspruchsbeleg. Deine Buchhaltung muss immer nachvollziehbar sein. Alles was rein- oder rausgeht muss belegt werden. Wenn du dir immernoch unsicher bist, frag den Steuerberater.

2007-02-09 01:32:40 · answer #8 · answered by Mali 3 · 0 0

es gibt keinerlei Pflicht, jemandem grundsätzlich eine Rechnung azuszustellen ausser auf Anforderung. Zur Buchhaltung gehört eine Aufstellung der verkauften Waren. Mehr nicht! Keine Rechnung. Wir verkaufen viele Sachen ohne Rechnung, aber natürlich werden die Waren ins Einnahmebuch eingetragen...

2007-02-07 08:00:05 · answer #9 · answered by Michael K. 7 · 1 2

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