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Hi ,
ich habe bei Ebay das Gestell für eine Couch ersteigert. Nun kann ich es aber nicht wie vereinbart am Freitag abholen sondern erst am Sonntag. Nun will dieser Mensch für 2 Tage 10 Euro Lagerkosten haben obwohl er ein Privatverkäufer ist und das Teil bei ihm auf dem
Dachboden steht.
Darf er einfach Lagerkosten nehmen?
Und kann ich vom Kaufvertrag zurück treten?

2007-02-07 06:34:50 · 6 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

6 antworten

Hallo,

zunächst habt ihr über die Auktion einen Kaufvertrag geschlossen - dieser ist gültig.

Der Verkäufer muss dir die Gelegenheit geben, die Couch abzuholen - du must diese auch abnehmen.

Über den Termin müsst ihr euch einigen.



Wenn in der Auktion entweder

-- ein bestimmter Abholtag

-- oder eine Frist für die Abholung genannt ist (z. B. stätestens Freitag)


- dann ich dieser Zusatz ein Bestandteil des Kaufvertrages und du musst dich daran halten oder evtl. Schadenersatz leisten. 10 Euro, um z. B. die Couch auf den Dachboden zu räumen, weil neue Möbel kommen, wären dann angemessen (aber nur, wenn in der Auktion eine Frist zur Abholung genannt wurde)


Falls so ein Zusatz nicht drinnen steht.

Wenn ihr erst nach dem Kauf eine Vereinbarung zur Abholung getroffen habt, sollte man sich daran halten - z. B. an einen bestimmten Abholtag. Aber so eine Abmachung ist kein rechtsgültiger Vertragsbestandteil.

Nur wenn der Verkäufer bei einer Terminabsprache ausdrücklich gesagt hat, dass bei späterer Abholung zusätzliche Kosten entstehen, kann er sie auch verlangen.

Rechtlich könnte der Verkäufer die Forderung nach dem Lagergeld sicher nicht durchsetzen.


Aber das rechliche beiseite - ihr solltet euch einigen - jede Partei muss den anderen die Möglichkeit geben, den Kaufvertrag zu erfüllen.



Sage dem Verkäufer freundlich, aber bestimmt,

-- dass du die Couch abnehmen willst

-- aber nicht bereit bist, zusätzliche Kosten zu tragen, die nicht vereinbart waren.



Sollte er auf diese Kosten bestehen (das solltest du aber schriftlich haben) - kannst du androhen, den Kaufvertrag zu kündigen.

Der Verkäufer wird kaum auf Erfüllung klagen - gegen eine negative Bewertung kannst du aber wohl nichts machen - außer auch negativ bewerten und die Verkäuferbewertung kommentieren.

An Ebay brauchst du dich überhaupt nicht zu wenden - da bekommst du nur Standartmails, dass Ebay nur die Plattform stellt und ihr die Angelegenheit untereinander ausmachen sollt.





Dies ist keine Rechtsberatung.

2007-02-07 06:58:09 · answer #1 · answered by Raptor 4 · 2 0

die rechtliche seite bei ebay ist in der letzten zeit allgemein etwas merkwürdig

einmal erklärte mir ein verkäufer , nachdem er nachträglich die portokosten auf das vierfache erhöht hatte ( der ersteigerungsbetrag dürfte ihm zu gering gewesen sein ) , er könne verlangen was er wolle, wenn ich bei ihm kaufe habe ich zu bezahlen was er verlange

ein anderes mal drehte mir einer einen schrott -pc - als geprüftes garantiert einwandfreies gerät an, auf meine beschwerde hin meinte er bloss, warum kaufst dus auch - selber schuld

nun, ich habe über ebay schon genug gekauft und hatte zwei mal pech ( je einmal im, jahr ) , das überleb ich schon

daher mein rat

nur bei bekannten verkäufern kaufen, da gibts keine überraschungen, ansonsten sehhhhhhhhr vorsichtig

aber gauner gibts ja bekanntlich überall, und unterwandern kann man bekanntlich auch jedes system

2007-02-07 16:37:42 · answer #2 · answered by heinzl 4 · 0 0

Tja da hast Du schlechte Karten , denn wer soll Dir da helfen Ebay garantiert nicht denen ist dein Streitwert zu gering , Du kannst wirklich nur versuchen mit dem Verkäufer eine Einigung zu erzielen und das wird wohl sehr schwer da derjenige wohl nur daran denkt wie er irgendwo noch ein paar Euro von Dir abzocken kann !!!!! Ich habe festgestellt das Ebay keinen Spaß mehr macht zu viele "schwarze Schafe" !!!!!

2007-02-07 14:50:27 · answer #3 · answered by sachse2364 5 · 0 0

Die Lagerkosten kann er Dir auf keinem Fall andrehen, sowas ist unzulässig, sofern der Verkäufer dies nicht vorher schriftlich in seinem Angebot ausdrücklich vermerkt hat. Wenn der Verkäufer Dir das Gestell nicht 2Tage später verkaufen möchte, dann ist das sein Problem, dann will er das Ding wohl nicht wirklich verkaufen ohne nochmehr Profit rauszuschlagen. Hat er in seinem Angebot die Klausel "dies ist ein Privatverkauf...bla, bla, bla " vermerkt? In so einem Fall kannst Du nur nach Absprache vom Kauf zurück treten. Setze Dich am besten mit Ebay in Verbindung. Ich musste die schon 2mal anschreiebn und hatte innerhalb von 24Std. eine Rückantwort. In deinem Fall ist es aber besser die Hotline anzurufen. Leider hab ich die Nr. jetzt nicht parat.
Also entweder einigt sich der Käufer mit Dir ohne das Du diese ausgedachten Lagerkosten zahlen musst, oder Du lässt Ebay die Sache regeln.
Ich wünsche Dir viel Glück, aber Du kannst Dir wenigstens sicher sein, dass Du im Recht bist, sofern der Verkaufer, wie oben geschrieben, die lagerkosten nicht schon im Angebot vermerkt hat.
Viele Grüße

2007-02-07 14:50:14 · answer #4 · answered by SommerSonneSonnenschein 5 · 0 0

Nein er darf von dir keine Lagerkosten verlangen!!!

Da er Privatverkäufer ist darf er das nicht! Und du darfst auch von dem Kauf zurücktreten musst aber die Ebay kosten tragen wenn sich kein weiterer Käufer findet.

lg Netti

( Gibt schon komische Vögel bei Ebay...)

2007-02-07 14:48:06 · answer #5 · answered by netti 3 · 0 0

Wende Dich vielleicht an den Ebay-Kundenservice - die antworten fix und können Dir vielleicht gute Tipps geben bzw. dem Verkäufer auf seine Rechte / Pflichten aufmerksam machen. War in dem Gebot die Rede von "Lagergebühren" bei nicht rechtzeitiger Abholung? Denn wenn nicht, ist es bestimmt nicht legitim. Doch über Rücktrittsrechte etc. kann Dich bestimmt Ebay informieren! Viel Glück!

2007-02-07 14:41:49 · answer #6 · answered by gin 2 · 0 0

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