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Der TÜV war abgelaufen, aber das AUTO parkte da nur. Also gab es einen Bon wegen abgelaufenem TÜV, obwohl ich ja am Straßenverkehr nicht teilnahm.

2007-02-07 03:06:05 · 17 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

17 antworten

Solange ein Auto angemeldet ist, muss es auch eine gültige TÜV-Plakette haben, unabhängig davon, ob es auf einem Privatgelände steht oder nicht. Solange ein Auto angemeldet ist, kann es ja theoretisch jederzeit auch am Straßenverkehr teilnehmen.

Anders sieht es bei einem abgemeldeten Fahrzeug auf einem umfriedeten Privatgrundstück aus, das kann nicht aufgeschrieben werden, weil es ja theoretisch nicht am Straßenverkehr teilnehmen kann.

2007-02-07 03:15:29 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 1

Hatte ich auch schon.
Dann mußt Du es abmelden.

.

2007-02-07 03:11:40 · answer #2 · answered by Vadder Abraham 6 · 6 1

Wenn das Auto nicht abgemeldet ist, gilt es als Straßenteilnehmer.

2007-02-07 03:23:17 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 1

Das habe ich schon oft gehört. Eine Kollegin hatte auch ihren PKW auf dem Firmenparkplatz stehen... Ich denke mal, dass Du schon das Auto abmelden musst, wenn Du es nicht nutzen willst. Solange es angemeldet ist, gilt es als "teilnehmend".

2007-02-07 03:11:45 · answer #4 · answered by > Beate < 6 · 1 0

Wenn es ein privater Parkplatz war, dann nicht. Es stand nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Und auf dem eigenen Grund und Boden kann man natürlich ein Fahrzeug auch ohne TÜV abstellen. Bis hierher reicht auch gar nicht die Befugnis der Polizeibeamten.
Aber: War es wirklich privater Grund und Boden, oder war es nur ein Anwohnerparkplatz der gleichwohl noch zum öffentlichen Straßenraum gehört? Ein nur gemieteter Parkplatz wird nämlich nicht per se dem öffentlichen Straßenraum entzogen.
Schließlich: Es genügt das Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Eine aktive Teilnahme ist nicht nötig.

2007-02-09 04:25:09 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

So lange dein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, muß es den Anforderungen der StVZO entsprechen. Egal ob das Fahrzeug auf öffentlichen oder auf Privatgrund abgestellt worden ist. Es kann mit dem Fz ja weiterhin gefahren werden und keiner weis ob es noch Verkehrssicher ist.

2007-02-07 05:58:41 · answer #6 · answered by Strahlemann 1 · 1 1

hallo mio, habe bei der stadtverwaltung angefragt, nachdem unser anhänger mehrere monate abgelaufen war, wie es sich mit dem tüv verhält. nach auskunft des sachbearbeiter kann die polizei ein bussgeld verhängen auch wenn der anhänger auf dem eigenen grundstück steht. wir haben den hänger so hingestellt, dass das kennzeichen nicht sichtbar ist.
dies wird dann auch für dein auto zutreffen. gruss monalisa

2007-02-07 03:44:47 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 1

Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich meine, dass auf einem Parkplatz, auch wenn er privat ist, die Straßenverkehrsordnung gilt... Es sei denn, es ist deutlich darauf hingewiesen, dass dies nicht der Fall ist ODER er ist durch eine Schranke oder Zaun vom Straßenverkehr getrennt...
Andernfalls gilt auf durch Schranken getrennten Parkplätzen nur dann die Straßenverkehrsordnung, wenn dies durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet ist...
Außerdem gilt der Waggen ja als angemeldet und dann sind auch ASU und TÜV fällig...

2007-02-07 03:16:05 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 1

Selbst auf privatem Grund ist die Polizei berechtigt dir ein Mandat anzuhängen solange das Fahrzeug zugelassen ist. Solange die zulassung besteht kann man ja auch jederzeit damit fahren. Solltest Du es nur irgendwie vergessen haben, so ist es eine etwas teurere Form der Erinnerung gewesen.
Trage es mit Fassung denn Du bist nicht der einzige dem soetwas passiert

2007-02-07 03:15:03 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 1

Obwohl es stand muss es abgemeldet sein!
Ist ja kein Beweis dafür,dass Du sonst nicht im Strassenverkehr
unterwegs bist. Da sind sie knallhart!

2007-02-07 03:15:01 · answer #10 · answered by Anonymous · 1 1

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