Stimmt nicht ganz, man erwirbt den Urlaubsanspruch mit Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Dabei ist es unerheblich, ob man gesund, krank oder gerade in Urlaub ist. Die Mindestansprüche regelt des Bundesurlaubsgesetz (http://bundesrecht.juris.de/burlg/). Mindestdauer sind 24 Werktage (§3). Bzgl. Krankheit regelt §9 "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet." Ferner regelt §10 "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht."
Tarifvertraglich kann eine längere Dauer des Urlaubs vereinbart werden und auch wie der Urlaub zu nehmen ist. Jedoch muß der Arbeitnehmer zwölf zusammenhängende Werktage nach eigenem Ermessen Urlaub nehmen können.
Ein "Auszahlen" des Urlaubs ist nur vorgesehen, wenn man innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses dieses wieder beendet. Ansonsten muß man den Urlaub nehmen. Oft werden aber in der Praxis nicht angetretene Urlaubstage als Überstunden (ohne Überstundenzuschlag) aufgeschrieben und diese ausgezahlt. Manche Argeitgeber (z.B. öffentlicher Dienst) machen dabei nicht mit und dann verfällt der Urlaub ersatzlos
2007-02-06 20:49:06
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answer #1
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answered by KN 7
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weil urlaubsanspruch nicht durch arbeit entsteht sondern durch das arbeitsverhältnis zustande kommt. aber: der urlaub muss immer auch genommen werden können. wer bis zum ende des urlaubsjahres den urlaub nicht nehmen kann, weil er krank ist, der verliert seinen urlaubsanspruch.
2007-02-07 03:37:07
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answer #2
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answered by Anonymous
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Urlaubsanspruch hat man durch das Beschäftigungsverhältnis, daß ja auch besteht wenn man krank ist... Jedoch verliert man seinen Urlaubsanspruch NICHT am Ende des Jahres!!!! er muß bis Ende März genommen werden oder dann bezahlt....
2007-02-07 03:47:46
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answer #3
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answered by Henry82 2
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Der Urlaub dienst gesetzlich zur Erholung. Eine Krankheit wärend des Urlaubs ist keine Erholung, deswegen kann man die Urlaubstage im Krankheitsfalle zurückbekommen. Auch darf man während des Urlaubs keiner anderen Arbeit nachkommen, das wäre ja schließlich auch keine Erholung.
2007-02-07 03:53:31
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answer #4
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answered by Anonymous
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Weil man den Anspruch auf Urlaub nicht verliert, nur weil man krank war. Die Krankheit ist keine Erholung und auf die hat nun mal jeder Arbeitnehmer das Recht.
2007-02-07 03:35:12
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answer #5
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answered by Vanilletiffy 5
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Üblicherweise wird die Ausfallzeit durch Krankheit vom Ulaubsanspruch abgezogen (anteilig)
2007-02-10 12:10:45
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answer #6
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Weil Krankheit bezahlt wird.
2007-02-07 05:33:29
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answer #7
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answered by Anonymous
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Der Krankenstand ist keine Grundlage für Urlaubsansprüche!
2007-02-07 04:43:30
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answer #8
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answered by Anonymous
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