English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

8 antworten

hallo,

generell nein,

der Gesellenbrief, berechtigt zum ausbilden von Lehrlingen nur dann, wenn der Geselle in einem
Meisterbetrieb arbeitet, und ein Meister zur Verfügung steht,

sollte der Geselle über die Ausbilderscheine verfügen, darf er auch ausbilden,

denn das Ausbilden von Lehrlingen beinnhaltet nicht nur den rein Fachlichen Bereich, sondern auch den Aufsichts- und Fürsorgebereich, der wird aber nur auf der Meisterschule oder beim Erwerb der Ausbilderscheine vermittelt,

im Aufsichts- und Fürsorgebereich ist das Jugendschutzgesetzt und das Jugendarbeitsschutzgesetzt ein großer Bestandteil, so hat der Meister auch eine besondere Verandwortung über die Lehrlinge die noch keine 18 sind, die Eltern geben ihre Kinder qasi mit dem Lehrvertrag in die Aufsicht des Meisters und einen Teil der Aussichtspflicht geht an den Meister über, änlich wie beim Kindergarten, das ist die Kindergärtnerin auch für die Ankunft, den Aufendhalt und das wieder Heimkommen der Kleinen verandwortlich,

der Meister muß unter anderem auch darauf achten, das der Lehrling noch nicht raucht, trinkt, kein Auto fährt, keine Drogen nimt usw. sollte das wärend der Arbeitszeit passieren muß sich der Meister dafür verantworten, die Eltern in Kenntnis setzen und mit ihnen versuchen es abzustellen,

der Meister muß auch darauf achten das keine Überstunden gemacht werden, das die Arbeitszeiten die den Jugendlichen nur zustehen, z.B. keine Nachtarbeit, keine Sonntagsarbeit, eigehalten werden, Jugendarbeitsschutzgesetzt, er muß darauf achten das die Jugendlichen keine gefährlichen Arbeiten verrichten, das sie keinen Schaden an Leib oder Leben erleiden, das sie nicht kriminell werden, usw.

der Meister muß darauf achten, das die Berufsausbildungspflichten vom Lehrling eingehalten werden, wenn nicht muß er da Druck ausüben, Berichte schreiben, Berufschule besuchen, Krankmeldungen, Urlaub einhalten usw.

und hier ist der Gesetzgeber noch nicht so weit das er dies alles auch einem Gesellen zutraut, der hat ja auch nicht die Ausbildung, in der Regel,

der Geselle ist meistens nur für die rein Fachliche Ausbildung vorgesehen, er bekommt einen Stift zugeteilt,

so hatte ich immer einen Stift, der hat auch alles von mir gelernt was er lernen wollte, habe es ihm immer und immer wieder gezeigt und erklärt, bis es dann gesessen hat, mir hat das Spaß gemacht, die Stifte waren auch gerne bei mir,

aber wie ihr alle wißt, Papier ist geduldig und da wo kein Kläger, ist auch kein Richter,

vieles wird da auch sehr locker gesehen, leider

Für alle Fragen dieser Art steht immer die Handwerkskammer oder die Industrie und Handelskammer gerne zur Verfügung,

MfG
rjs

2007-02-06 21:04:53 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 2

Nicht im Sinne eines veranwortlichen Ausbilders.
Du darfst aber selbstverständlich ausbilden wenn in deiner Werkstatt ein Meister beschäftigt ist.Von unseren drei Ausbildern (50 Azubis) hatte keiner einen Meisterbrief.
Später,als Geselle, hatte ich Azubis bis zu 6 Wochen am Stück
auf meinen Baustellen und mußte auch Beurteilungen schreiben.

Gruß Jörg
.

2007-02-09 00:16:24 · answer #2 · answered by JSto 3 · 1 0

Nein. Ich habe dieses letztes Jahr gemacht:
Ausnamegenehmigung wird mit mindestens
6 Jahren Erfahrung im Beruf und mindestens
4 Jahren in leitender Position erteilt.
(Altgesellenregelung)

Damit darf man sich selbstständig machen,
unbegrenzt Personal einstellen,
ABER KEINE LEHRLINGE AUSBILDEN.
Auch nicht mit einem Ausbilderschein
(Meisterprüfung Teil 4)!!

2007-02-07 05:14:55 · answer #3 · answered by Mario 4 · 1 0

Nein

2007-02-10 06:25:44 · answer #4 · answered by halligalli 3 · 0 0

Nein das darfst Du nicht!!!!!!!!!!!!!

2007-02-08 07:15:41 · answer #5 · answered by Zack da bin Ich!!!!!DIE ERSTE!!! 5 · 0 1

In Ausnahmefällen ist das möglich, dazu mußt du aber bei der Handwerkskammer einen Antrag stellen und du mußt selbständig sein. Unter Umständen erhälts du die Erlaubnis.

2007-02-07 02:09:16 · answer #6 · answered by cheynne07 1 · 0 1

Nein darfst du nicht, da deine Arbeit ein handwerk ist brauchst du leider den meisterbrief dafür.Ist halt so von den Handwerkskammern vorgeschrieben.

2007-02-06 18:22:34 · answer #7 · answered by martinbaukahla 2 · 0 1

In Deutschland nicht. Da darfst du dich nicht einmal selbstständig machen wenn du als Handwerker eine Meisterprüfung hast. Kannst ja eine Firma im benachbarten Ausland gründen und dann als EU Bürger in Deutschland arbeiten.

2007-02-07 00:41:44 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 2

fedest.com, questions and answers