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Gibt es irgendwelche Gesetze oder "übliche" Beförderungsbedingunen, nach denen Kinder erst ab einem bestimmten Alter alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren dürfen?

Gibt es Unterschiede zwischen Bus / Straßenbahn und Zug bzw. Nah- und Fernverkehr? Haben Zugbegleiter / Fahrkartenkontrolleure irgendwelche "Pflichten" bei Kindern etwas zu überprüfen, ihnen die Weiterfahrt zu untersagen oder die Polizei zu informieren oder steht es ihnen frei nach eigenem Ermessen etwas unternehmen?

2007-02-06 01:19:04 · 7 antworten · gefragt von פסיכופת 4 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

7 antworten

Ab 7 Jahre aufwärts sind fahrten mit dem ÖVP kein Problem,
da die kleinen Geschäfte/ Verträge zur beförderung in dieser Größen abschließen dürfen.
Auch fluggesellschaften können da einem kein Problem machen.
Den dort haben in der regel ja die Eltern die Karte gekauft, aber auch ansonsten sind Personen ab 7 Jahre aufwärts Teilgeschäftsfähig in deisem bereich.
Manche Unternehmen lassen sich die Sonderbehandlung, das eben auf alleinreisende Minderjährige geschaut wird, diesen Service bezahlen, andere wieder nicht. Letztere sehen es als Service am Kunden an. Sowie man ja auch einer älteren Person oder behinderten hilfe gewährt.

Ansonsten immer Vertragsbedingungen lesen, bevor man Verträge abschließt. Auch der Kauf einer Fahrtkarte, stellt
einen Vertragsabschluß da. Wo es dann schon auch Unternehmen gibt die da in den Vertragsklauseln eben Personen
erst ab einem bestimmten Alter als Vertragspartner sehen.

2007-02-06 01:37:56 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Nach Gesetzeslage ab dem 7. Lebensjahr. Den dann ist man
was Entschädigungspflichtig angeht Schadenserstpflichtig im Fall
eines Falles und auch Teil geshäftsfähig.
Wenn es nach Meinung scheidener Menschen geht, also da
dann zwischen und 17 Jahren, ist dann alles drin.
Deshalb bieten ja auch verschiedene Personentransportunternehmen einen Minderjährigen Begleitservice an. Ach ja untersagen oder sonst in den den Beförderungsvertrag,
darf sich natürlich keiner ein mischen, außer es gibt einen Verstoß des Vertragskunden. Doch dies ist dann auch Unabhängig vom Alter oder Geschlecht genauso der Fall.

2007-02-07 15:42:33 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

ich glaube ab 15 bis 17 ijn diesen alter können sie auf sich selber aufpassen

2007-02-07 06:15:00 · answer #3 · answered by Michael 1 · 0 0

Im Nahverkehr ist das sicher egal, ich bin seit meinem 8. Lebensjahr allein mit dem Linienbus zur Schule gefahren, 5 Haltestellen, einen Schulbus gab es bei uns in der Großstadt nicht.

2007-02-06 09:31:16 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Jüngere Kinder dürfen z. B. mit der Bahn oder mit dem Flugzeug alleine fahren/fliegen. Es muss nur vorher als Alleinreisendes Kind angemeldet werden und es kostet soweit ich weiß einen Aufschlag weil sich ein Begleiter um die Kinder kümmert von dem Moment an wo sie ihre Reise antreten bis zum Zielort. Und es muss vorher von den Erziehungsberechtigten angegeben werden wer das Kind am Zielort abholt.

2007-02-06 09:27:12 · answer #5 · answered by wunschbox 6 · 0 0

Meine Tochter ist mit 10 Jahren schon allein zu ihren Grosseltern geflogen. Bekam dann so ein Schild um :"Unbegleitetes Kind" und wurde die ganze Zeit von ner Stewardess escortiert (Kostete nix extra, fand meine Süsse absolut cool).

2007-02-06 09:26:30 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Ich sage mal spontan: Ab 14

Frag mal lieber den Rechtsanwalt.

.

2007-02-06 09:23:14 · answer #7 · answered by Vadder Abraham 6 · 0 2

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