Nein, siehe Antwort: Bundesverfassungsgericht. Obwohl ich persönlich dem Urteil sehr kritisch gegenüber stehe. Denn: wenn der Staat z.B. junge Männer zum Wehrdienst verpflichtet, muß sich der betroffene doch als Mörder bezeichnen lassen müssen, auch wenn dies nur nur ein Zitat ist. Tucholsky hat sischerlich nicht damit den einzelnen gemeint, sondern die Aussage aus dem Aspekt des Pazifismus getätigt. Wenn das Zitat aber gegen einen einzelnen Sodaten gerichtet ist, insbesondere wenn dieser vom Staat zum Sodatensein gezwungen wird, ist dies beleidigend.Dann sollte ih der Staat auch in Schutz nehmen bzw. das Verfassungsgericht den Staat auffordern, die Wehrpflicht aufzuheben oder im Einzelfall die Klage des Soldaten gegen den Zitierenden für revchtmäßig zu erklären
2007-02-06 01:01:22
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answer #1
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answered by Anonymous
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Nach meiner Meinung reichen die bestehenden Gesetze nicht aus. Die Täter werden mit Samthandschuhen angefasst, bekommen oft noch eine zweite danger, die sie dann so nutzen, indem sie wieder straffällig werden und evtl. sogar morden. Die Opfer hingegen, müssen sich selber Hilfe suchen, während die Täter "therapiert" werden. Sexulastraftäter gehören schon nach ihrer ersten Tat weggesperrt und zwar auf nimmer Wiedersehen. @paradox, ich verstehe sehr intestine, became into du meinst. Und ich teile deine Meinung, dass Täter durch höhere Strafen nicht abgeschreckt werden. ABER, ich bin dafür, dass solche Täter sofort weggesperrt werden und dann auch nicht mehr Aufgrund von irgendwelchen Gutachten freigelassen werden. Denn die meisten Täter sind Wiederholungstäter. Die Sicherheit von anderen Menschen geht da vor, finde ich. @savage, danke. *wink*
2016-12-17 10:29:01
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answer #2
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answered by Anonymous
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Na , Zaphod , stell´Dir die Frage "was ist ein Soldat" . Er erlernt das Töten von Menschen . Ob er nun "das Vaterland verteidigt" , für den wahren Glauben kämpft", oder was auch immer . Ich töte einen Feind um 11 Uhr und bin ein ordensgschmückter Kriegsheld . Um 12 ist Waffenstillstand , um 13 Uhr ersteche ich einen Saufkumpan und bin ein böser Mörder .
Die Relation setzt eine "höhere Macht" die Dir befiehlt zu töten oder es Dir verbietet .
Ich war 1978 mit der Legion in Kolwezi und habe - wie meine Kameraden - etliche Menschen getötet . Das war ein Job , zurück auf Korsika gab´s Orden und eine Belobigung vom franz. Armeeminister . Ganz offiziell , aber waren oder sind wir Mörder ?
Nein , nicht der Soldat ist ein Mörder , auch nicht der freiberufliche (Mercenaire , Söldner , ) sonder derjenige , der sich des Soldaten bedient . Der ihm befiehlt , erlaubt oder ihn dafür bezahlt zu töten (oder zu verkrüppeln oder zu sterben) Merke : NOCH NIE HAT EINE WAFFE EINEN MENSCHEN GETÖTET ! ES TÖTET DER , DER DIE WAFFE FÜHRT !
Fazit : Ich hoffe sehr , das Tucholsky´s Zitat unter Strafe steht . Politiker mögen Mörder sein . Soldaten machen einen Job , auf den halt nicht jeder Bock hat . So wie Gefängnisschließer oder Scharfrichter . Aber Mörder aus "niedrigen Beweggründen" sind sie nicht . Wir wurden Anfang der70 Jahre ausgebildet , unseren Job schnell und effizient durchzuführen . "Mordgeile Killer" wurden aus unseren Reihen entfernt . Sie sind nicht effizient und gefährden Auftrag und Kameraden .
2007-02-07 11:55:37
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answer #3
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answered by Anonymous
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Ja, man kann. Und zwar dann, wenn Du die Aussage "Soldaten sind Mörder" (mit dem Vorsatz der Ehrverletzung) gezielt ggü. einem einzelnen Soldaten machst. In diesem Kontext kann die Aussage eine Ehrverletzung ggü. dem einzelnen Soldaten darstellen und als solche verstanden werden (--> Beleidigung). Wenn Du die Aussage allerdings auf einem Plakat bei einer Demo zeigst, dann wird nicht gezielt ein einzelner Soldat in seiner Ehre verletzt und auch keine genügend abgrenzbare Gruppe ("alle Soldaten", "alle Polizisten", "alle Punks", etc. ist zu allgemein). Dann sollte man nicht bestraft werden.
Merke: Es kommt auf den Kontext an!
2007-02-07 01:00:13
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answer #4
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answered by cerajo 2
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Das ist mal vom obersten Gericht bestätigt worden, und seitdem benutzen entsprechende Kreise dieses Zitat sehr genüsslich, und werden nicht belangt.
2007-02-05 21:23:34
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answer #5
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answered by Anonymous
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Hi Zaphod B,
klare Sache, dass: das Bundesverfassungsgericht bestätigte einen Freispruch gegenüber einem zuvor frei gesprochenen Zitierenden. Damit hat die höchste Instanz Deutschlands alles klar geregelt. Sollte sich also die Rechtslage nicht ändern (dazu wäre eine Gesetzesänderung mit einfacher Mehrheit des Bundestages notwendig), bleibt es so!
Allerdings solltest du die Antwort von hansdieter70 sehr genau lesen. Nicht alles was in Deutschland erlaubt ist, ist moralisch einwandfrei. Insofern halte ich es damit: Ein Mord ist verurteilenswert. Eine gewählte demokratische Regierung (ja, ja... jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient hat...)
beauftragt den jungen Wehrpflichtigen "im Interesse Deutschlands" eine Person kampfunfähig/angriffsunfähig zu machen mit Hilfe seiner Waffe. Dabei wird der Angreifer tödlich verletzt. Ist der Wehrpflichtige ein Mörder oder hat er "seinem Land gedient..."
LG., Steven
P.S.: Mord = vorsätzliches Tötungsdelikt aus niederen Beweggründen zur Vorteilserlangung, Verschleierung oder Befriedigung eigener Bedürfnisse.
2007-02-06 03:50:14
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answer #6
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answered by Steven 2
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Nein, wirste nicht bestraft.
2007-02-06 02:24:10
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answer #7
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answered by Anonymous
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Zur Zeit scheint die Rechtsauffassung zu sein, dass man nicht belangt wird.
Aber sowas kann sich ändern. Vielleicht sollte man aber mal die Quelle etwas beleuchten. Tucholsky hat (als Ignaz Wrobel) eine Glosse über den Grabenkrieg geschrieben und in dieser Glosse bezeichnet er Soldaten als Mörder, weil sie eben alles erschossen haben, was sich ihnen in den Weg stellte - auch Wehrlose und vor allem Deserteure.
Das bezeichnete Tucholsky als Mord - und da hat er wohl auch völlig recht gehabt.
2007-02-05 22:10:02
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answer #8
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answered by Gaston 6
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Theoretisch ja. Doch nach Verurteilungen angesichts derartiger Aussagen von vielen Menschen während der Proteste gegen den Golfkrieg 1991/92, hat das Bundesverfassungsgericht 1995 alle Entscheidungen zurückgewisen und die Beschuldigten freigesprochen. Das muss nicht endgültig sein, aber die Tendenz ist eindeutig: Es steht jedem frei, eine solche Aussage zu machen. Er muss sich dabei nicht einmal auf Tucholsky beziehen.
2007-02-05 21:29:47
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answer #9
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answered by grafcicero 6
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Es ist nicht anzunehmen, dass ein ERKENNBARES Tucholski Zitat eine Passage, die auch als solche markiert und gekennzeichnet ist, bestraft wird. Hier wird bestraft, wer der allgemeinen Wilkürherrschaft von Militaristen und Kriegstreibern nicht entspricht und dies als sozusagen "Selbstzitat" von sich gibt!
2007-02-05 21:21:01
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answer #10
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answered by Anonymous
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