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14 antworten

In meinen Augen ist so etwas MORD. Diese Totschlagsache ist doch vollkommen lächerlich. Immerhin hat sie 3 Menschen die Chance genommen erwachsen zu werden und ein eigenes Leben zu führen und keine Mutter hat das Recht zu bestimmen ob ihre Kinder weiterleben dürfen oder nicht. Schließlich ist das keine Sache sondern ein wertvolles Menschenleben und ich spucke auch gleichzeitig auf die Anwälte, die es immer wieder schaffen daß solche Verbrecher besser wegkommen! Ich würde mir mal wünschen, daß keiner so einen Menschen verteidigen würde und es für solch einen Fall entweder Pflichtverteidiger gäbe oder sie sich selbst verteidigen müßte. Schließlich hat sie das Verbrechen auch begangen! Und Kindermord ist für mich eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt - weil sich Kinder nicht wehren können, sie haben gegen einen Erwachsenen ja keine Chance!

2007-02-05 18:00:02 · answer #1 · answered by TamiS 5 · 5 2

Wieso sollte sie unzurechnungfähig gewesen sein??? Sie war doch auch zurechnungsfähig genug mindestens drei Mal die Beine breit zu machen, mindestens drei Mal neun Monate eine Schwangerschaft zu verheimlichen um dann drei Mal ein unschuldiges Baby zu ermorden. Ich kann das, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen. Eine solche Frau sollte auch nie wieder in ihrem Leben ein Kind bekommen können, sie ist es nicht würdig einer kleinen Kreatur das Leben zu schenken. Hätte sie die Kleinen zur Adoption freigegeben, dann hätte sie mindestens 9 Menschen glücklich gemacht.

2007-02-05 19:08:29 · answer #2 · answered by Misi G 5 · 3 1

Ich sehen das wie Tami S
aber auch der Vater der durch einen Tritt in den Bauch der werdenden Mutter der zum Tod des Ungeborenen führte gehört wegen Mordes angeklagt

2007-02-05 18:12:21 · answer #3 · answered by Anonymous · 3 1

ein "normal"-denkender Mensch kann sowas nicht erklären. Für solche Taten gibt es immer wieder Ausreden, die Tat irgendwie zu beschönigen. Für mich ist das ganz klar Mord, denn ein Baby hat nicht mal den Ansatz einer Chance sich zu wehren. Außerdem geht man bei Mord ja immer von "niederen Beweggründen" aus - ja, was sonst außer niederen Beweggründen sollte denn hier auch vorliegen?

2007-02-05 18:54:46 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 1

Das ist leider(!) Deutsches Recht! Da heißt etwa so;
Bei Mord muss soetwas wie Vorsatz da gewesen sein heißt, sie muss die Morde geplant haben... blaaa...
Und Richtig, auch der Mann, sollte mitangeklagt werden!
Die USA haben es sehr gut vorgemacht denn, wenn da einer eine schwangere Frau tötet, wird er wegen Doppelmord verknackt, endet in der Todeszelle.
Weil bei uns so geringe Strafen und, in den USA so große Entschädigungen gezahlt werden, weil man Unschuldig gesessen hat, heißt es; Wenn ich Schuldig bin möcht ich in Deutschland verurteilt werden, wenn ich Unschuldig bin, in Amerika...
Ja hier ist es schon gemütlich in Sachen Rechtsprechung, deswegen hat auch kaum jemand Angst erwischt zu werden...
Was wird sie kriegen... 5 bis 9 Jahre, und bei guter Führung, ist sie nach der Hälfte wieder raus, im noch zeugungsfähigen Alter...
Und ich muss nun, nach einem Urteil des AG Berlin, 400 Euronen zahlen, weil ich einen Rechtsanwalt beleidigt habe der, seinen Job nicht gemacht hat. - Relation -
Und, ich bin Hartz4 Empfänger...
Ich glaube fast, ich wäre besser gekommen wenn ich den aus dem Fenster geworfen hätt... Tötung im Affekt, Ersttäter, 2 Jahre Bewährung vielleicht? Oder, Freispruch wegen Notwehr? Tjaaaa, daaa kommmmmt maaaannnn gaaaaannnzzzzßßßß schön ins grübeln....

2007-02-05 18:34:30 · answer #5 · answered by Xrealpha 6 · 2 1

Eventuell wird von ihrer Unzurechnungsfähigkeit ausgegangen.

2007-02-05 17:59:45 · answer #6 · answered by Joh J 1 · 3 2

Lies einmal § 211 und § 212 des Strafgesetzbuches. Dort steht, was Mord und was Totschlag ist. Mit Affekt, Vorsatz oder Unzurechnungsfähigkeit hat die Unterscheidung überhaupt nichts zu tun.
Es heißt auch nur noch aus historischen Gründen Totschlag. Der Totschlag in § 212 StGB muss eigentlich "Vorsätzliche Tötung" heißen und ist ein sogenanntes Grunddelikt. Erforderlich ist hierfür die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen. Andere bekannte Grunddelikte sind etwa der einfache Diebstahl (§ 242) und die einfache Körperverletzung (§ 223).
Die Straftat "Mord" ist dagegen eine qualifizierte vorsätzliche Tötung. § 211 zählt dabei bestimmte Merkmale auf, die eine "normale" vorsätzliche Tötung von einem Mord unterscheiden. Mordmerkmale sind etwa Habgier, zur Verdeckung einer anderen Straftat oder Heimtücke.
Eine Körperverletzung mit einem Messer unterscheidet sich in ihrem substantiellen Unrechtsgehalt auch von einer Körperverletzung mittels eines Faustschlages. Deshalb ist die Körperverletzung mit einem Messer als "Gefährliche Körperverletzung" nach § 224 StGB höher bestraft. Auch hier besteht das Verhältis "Grunddelikt" und "Qualifikation" wie bei "Vorsätzlicher Tötung" und "Mord".
Was den konkreten Fall anbetrifft: Als naheliegendes Merkmal kommen nur die niedrigen Beweggründe überhaupt in Betracht. Für eine Entscheidung ist aber zu wenig bekannt. Scheinbar kann die Staatsanwaltschaft dieses Merkmal nicht nachweisen, was sie aber muss um eine Verurteilung zu erreichen. Nach §212 Absatz 2 StGB kann aber gleichwohl bei Bejahung eines besonders schweren Falles der vorsätzlichen Tötung die lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Dazu ist aber zu wenig über den konkreten Fall bekannt und bis dahin sollte sich auch jeder eines pauschalen Strafmaßverlangens enthalten.

2007-02-09 04:10:43 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Ich weiß nicht welchen Fall du meinst und es fehlen Hintergrundinfos, damit man diese Frage richtig beantworten kann.

Totschlag = Affekt, kein geplanter Mord

Mord = geplantes Auslöschen von Leben.

Um Gerecht entscheiden zu können, muss man das Leben eines Menschen von hinten aufrollen, um zu wissen, warum es so weit kommen konnte, das eine Mutter ihre Kinder umbringt.

So ein Verhalten gibt es auch in der Tierwelt. Kämpfen Löwen um das Rudel, und verliert der Rudelführer den Kampf, bringt das neue Männchen, alle Nachkommen um.
Er bringt sie um, weil er damit eine neue Genlinie, in Gang bringt.
Aber warum eine Mutter ihre eigenen Kinder umbringt, was für mich selbst unvorstellbar wäre, ist Ausdruck einer entarteten Verhaltensweise, die eine Ursache hat.

Ursache und Wirkung, das ist ein Gesetz.

Warum ein meinschliches Wesen seine eigenen Kinder umbringt, kann einer tiefen seelischen Störung vorausgegangen sein.

Ich denke schon, das dieser Rechtsspruch richtig ist.

Man muss einfach einsehen und verstehen, das familiäre Umstände, das Umfeld, die Regierungen, die Abgrenzungen und Ausgrenzungen, denen Menschen unterworfen sind, Ursache sind, für so ein Fehlverhalten.
Menschen machen Menschen kaputt, seelisch und körperlich. Leider.

Was ein Mensch gelernt hat, gibt er in der Regel weiter. Die wenigsten versuchen es besser zu machen.

mfg sonne

mfg sonne

2007-02-05 19:49:13 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 1

Ich bin aber nicht sicher ich meine.
Plannen jemanden umzubringen ist Mord.
Töten zählt nicht unter Mord.

Ich werde ständig angegeriffen und man versucht mich umzubringen, was die Anzeigen auch nicht viel bring.
Da bin ich auch durch einander, soll ich eine Anzeige zum Tötung erstatten oder zum Mord.
hier das Link und von mir weitere Fragen.

http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Ajb8i20CioJ.OFxh8_P3tAEICgx.?qid=20070131144603AAXCa6N

2007-02-06 23:10:56 · answer #9 · answered by Kölner-Ghandi 4 · 0 1

Das ist leider so im schönen Deutschland. Hätte sie drei Hunde umgebracht dann währe sie wahrscheinlich härter bestraft worden.
Die Rechtsprechung in einem Kinderfreudlichen Land

2007-02-06 02:24:14 · answer #10 · answered by freesurf 3 · 0 1

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