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6 antworten

Im Nahverkehr darf der Schaffner normalerweise keine Fahrkarten mehr verkaufen, aber die meisten Schaffner verkaufen trozdem noch welche.
Im Fernverkehr ist das weiter nicht ganz so schlimm da kann man noch Fahrkarten an Bord für einen leicht erhöhten Fahrpreis kaufen.

2007-02-05 07:06:26 · answer #1 · answered by Jona16 3 · 2 0

Jona hat Recht, dafür gibt es (zumindest bei uns in Bayern) im Nahverkehr Fahrkarten-Automaten, und der Schaffner (so überhaupt noch einer an Bord ist) hat meistens auch Kleingeld, um mal einen Schein zu wechseln. Wenn jemand ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, gilt das als Schwarzfahrt, und kostet meines Wissens inzwischen 60 Euro fürs erste Mal, was sich steigern kann, denn "Beförderungserschleichung" kann als Straftat gelten.

2007-02-05 16:04:41 · answer #2 · answered by Lucius T Fowler 7 · 2 0

Ich kenne 2 grundlegende Regeln.1.ist in Verkehrsverbünden grunsätzlich ein Ticketkauf beim Schaffner ausgeschlossen. Ohne kostet 40 Euro,zumindest im Regionalverkehr. Im Fernverkehr ( IC,EC,ICE ) glaube ich,das es möglich sein müßte,das Ticket im Zug zu kaufen.

2007-02-07 12:04:03 · answer #3 · answered by Gandalf 2 · 1 1

http://www.fahrgast.org/pbz/articles/89_sh_11-15.pdf

Hier findest du was darüber

2007-02-05 15:00:15 · answer #4 · answered by King of Queens 3 · 1 1

Genau, im Allgemeinen kann man zwischen Verbundtarif und DB-Tarif unterscheiden.

Der Verbundtarif gilt im Nahverkehr (auch auf Zügen der DB),sofern es dort einen Verkehrsverbund gibt, wenn nicht kommt der DB-Tarif zur Anwendung. Der Verbundtarif erlaubt kein nachlösen, da viele Züge unbegleitet fahren und man sich daher wenn man nachlösen wollte sich die Beförderungsleistung (wenn auch ungewollt) erschleicht und das Risiko eingeht, ein erhöhtes Beförderungsentgelt entrichten zu müssen. Auch solche Dinge wie Zeitmangel sind kein Argument ohne Fahrschein den Zug zu betreten. Als Schaffner damals habe ich den Leuten immer gesagt, dass man im Laden auch nicht aus Zeitmangel einfach an der Kasse vorbeilaufen darf.

Der DB Tarif GENERELL erlaubt ein nachlösen im Zug (sofern es sich nicht um Züge mit besonderen Fahrpreisen oder Reservierungspflicht handelt) wenn man sich unaufgefordert dem Zugbegleiter stellt. Allerdings wird beim nachlösen der Bordpreis fällig der etwas höher ist.

2007-02-07 16:58:23 · answer #5 · answered by wandschrank 2 · 0 1

Die Gesetze dazu laufen aber aus.
Die Fahrkarten sollen nur noch im Bahnhof
verkauft werden.
In der S(tadt)bahn ist das schon längst der Fall.
Beim Interregio kommt das als nächstes.

2007-02-07 13:45:24 · answer #6 · answered by Mario 4 · 0 1

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