Ich habe ein Problem im BWL-Unterricht.
Wir nehmen grad Kostenrechnung durch und sind bei der Kostenträgerrechnung/ Kostenträgerstückrechnung/ Äquivalenzziffernkalkulation.
Bei der Errechnung der Herstell- bzw Selbststückkosten ist ja die ÄZ relevant (Äquivalenzziffer).
Wenn diese angegeben sind, kein Problem.
Wenn sie sich in Form anderer Angaben verstecken, auch kein Problem.
Was aber, wenn ich nun diese anderen Angaben in ÄZ umwandeln will, es aber keine Angaben über das sog. "Einheitsprodukt" gibt. Sprich WELCHES es sein soll???
Gibt es hier feste Richtlinien, welcher Wert dann das Einheitsprdukt darstellen soll? (wichtig für meine Prüfung vor der IHK später!!)
(niedriger, höchster, glatter Wert oder der, der an erster Stelle steht???)
Bitte helft mir!
2007-02-05
06:08:45
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gefragt von
nackmu
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Wirtschaft & Finanzen
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