Gar nicht,haben doch Leute genug die es überprüfen konnten.
2007-02-04 23:41:41
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answer #1
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answered by Anonymous
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http://www.verfassungen.de/de/bw/bw-kommunalabgabengesetz64.htm
2007-02-06 09:07:59
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answer #2
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answered by Anonymous
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hmm..die Gemeinde hat die Hundesteuer in den letzten Jahren nicht abgebucht?
Also hast du jedes Jahr einen Steuerbescheid bekommen für den Hund. Nur das halt die Gemeinde es vergessen hat von deinem Konto abzubuchen?
Nun, wenn die Gemeinde es vergessen hat, so bleibst du trotz allem Steuerschuldner und musst deiner Zahlungspflicht nachkommen.
Und wenn du das nicht gemacht hast, musst du irgendwann dafür auch zahlen!! Ist doch ganz logisch.
Man kann der Gemeinde den Vorwurf machen, dass sie es wohl vergessen hat, dich erneut darauf aufmerksam zu machen. Aber trotz allem musst du deiner Steuerschuld nachkommen!
Also greif in deinen Geldbeutel und zahl!
Anmerkung:
Deine Gemeinde hat eine Hundesteuersatzung, auf die sich die Steuern für deinen Hund beziehen!
2007-02-06 01:32:36
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answer #3
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answered by Stefan H 7
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Bei uns hier in Südbayern sagt man: "zwei, dann ist's vorbei". Und das wird auch meistens so gehandhabt.
2007-02-05 00:00:23
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answer #4
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answered by Lucius T Fowler 7
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Das Problem bei städtischen Behörden ist, die können sich pfändbare Titel selbst ausstellen!
Wenn du einen Bescheid erhälst, sofort Widerspruch einlegen (hat aufschiebende Wirkung) und dann wenn dieser abgelehnt wird einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Bescheid beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen! Kostet nichts, oder nur sehr wenig!
Das Gericht stellt dann recht schnell fest was Sache ist!
Keine normale Klage einreichen, die dauern Jahre!
2007-02-04 23:51:30
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answer #5
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answered by Spatz 3
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Dem Alter des Hundes entsprechend.
2007-02-05 04:33:03
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answer #6
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answered by Anonymous
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Hi, laß Dir erst mal eine Legimitation von dieser Behörde zeigen, bzw. die gesetzl. Grundlage dafür nennen, daß sie überhaupt Gebührenbescheide ausstellen darf. Und vergiß nicht den Widerspruch zu diesem Gebührenbescheid.
Am besten mit Fristsetzung von 10 Tagen, wenn Du nach 10 Tagen NICHTS gehört hast, schreibst Du ihnen , daß sie nicht in der Lage sind sich zu legitimieren und das sie Deinem Schreiben nicht widersprochen haben und sich das nun mit der Hundesteuer erldigt hat.
Mache das gerade selber mit der GEZ.
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2007-02-04 23:59:10
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answer #7
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answered by hariboman69 2
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