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Also Führerschein musste man abgeben ( das zweite mal innerhalb von 6 Monaten) und man fährt betrunken Auto und wird von der Polizei erwischt.
Gibts dann eine Haftstrafe?

2007-02-04 22:29:03 · 16 antworten · gefragt von matha234567 1 in Politik & Verwaltung Polizei

Ich habe nirgendswo geschrieben, dass ich es selber war. ich frage nur allgemein, also haltet mir keine predigten

2007-02-05 05:25:53 · update #1

16 antworten

Ja hoffentlich gibt es dann ne Haftstrafe! Oder zumindest ne fette Geldstrafe. Allein schon wegen Trunkenheit am Steuer. Soviel Blödheit muss ordentlich bestraft werden. Sie gefährden schließlich nicht nur sich, sondern auch noch andere!!!!

2007-02-04 22:35:58 · answer #1 · answered by blablub 3 · 6 0

ich würde sagen und vorallem hoffen, dass man dann ne ordentliche haftstrafe bekommt. sowas unverantwortungsvolles und dummes darf wirklich nicht ungestraft davon kommen!

2007-02-05 06:39:49 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 0

Also: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe - kommt ganz auf etwaige Vorstrafen an, Folgen der Tat etc.:
"§ 316 Strafgesetzbuch: Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des
Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage
ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht
ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht."

2007-02-05 06:40:39 · answer #3 · answered by Gupy 3 · 3 0

Hoffentlich!

2007-02-05 07:02:34 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

also bei sowas geht mir ja der hut hoch!! gehts noch!! natürlich bekommt man haft, wenn es nicht das erste mal war!!

2007-02-05 11:14:27 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Ich bewundere das so jemand sich nach im i-net auskennt normal müsste er jeden faden der Normalität verloren haben!

2007-02-05 07:51:12 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

Es gibt auf jeden Fall eine Gerichtsverhandlung, die Kosten hierfür mußt Du zahlen, auch die Kosten für die ärztliche Blutuntersuchung und die Auslagen von Zeugen mußt Du zahlen. Dann kannst Du mit einer Fahrsperre von mindestens 2 Jahren rechnen. Falls Du mindestens 1,6 Promille hattest, steht auch noch eine MPU an.
Leg´ Dir am besten schon mal 3000 Euro zur Seite. :-)

2007-02-05 07:16:42 · answer #7 · answered by sophia s 1 · 1 0

Ich denke da ist ein Haftstrafe fällig bzw. überfällig :-( Jemand der so unbelehrbar ist, gehört kein Führerschein.

2007-02-05 07:14:08 · answer #8 · answered by Anais 6 · 1 0

Eventuell ist der Schein dann für IMMER weg.Gut so!Wer betrunken fährt gefährdet EXTREM andere unschuldige Mitmenschen!Das ist das letzte.Um ihn wiederzubekommen müsste man anschliessend die MPU bestehen,was mit dieser Vergangenheit unmöglich ist,da man trotz evtl. Therapie als Suchtgefährdet gilt.
Hast du kein schlechtes Gewissen so etwas überhaupt zu fragen?Stell dir mal vor es erwischt dich oder jemanden der dir sehr Nahe steht?
Stell dir vor du fährst ein Kind an?
Könntest du damit leben?
Wenn du saufen willst dann nimm dir ein Taxi oder geh zu Fuss!
Niemals betrunken fahren und übrigens,auch wenn du nur Beifahrer von jemandem Betrunkenen wärst,ist der Schein auch weg!

2007-02-05 07:13:02 · answer #9 · answered by blond_angel 3 · 1 0

Die Möglichkeit einer Haftstrafe lässt das Strafgesetzbuch zu. Es kommt aber auf die Folgen der Trunkenheitsfahrt an. Für eine folgenlose Fahrt geht man nicht ab. Es gibt eine saftige Geldstrafe. Dazu wird es schwierig, den Führerschein je wieder zu sehen. Es sei denn man hat vorher schon andere Strafen begangen und man wurde auf Bewährung verurteilt.
Folgen wie schwere Körperverletzung und fahrlässige Tötung können ebenfalls einen Grund für eine Haftstrafe darstellen.

2007-02-05 06:56:48 · answer #10 · answered by Anonymous · 1 0

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