Im Iran werden jedes Jahr bis zu 100.000 G 3-Schnellfeuergewehre in deutscher Lizenzproduktion hergestellt.
Iran hat sich verpflichtet, gemäß $ 17 Absatz 2 der Außenwirtschaftsverordnung, keine in deutscher Lizenz gefertigte G 3-Waffen in Drittländer zu exportieren. Bei Verstößen gegen diese Endverbleibsverpflichtung kann die Ausfuhrgenehmigung nachträglich aufgehoben und neue Exportgenehmigungen können verweigert werden.
G-3 Lieferungen des Iran in viele Krisengebiete der Welt sind seit den fruehen Neunzigern bekannt. Allein in den Sudan wurden Hundertausende G-3 geliefert und zum Voelkermord missbraucht.
Hat die deutsche Bundesregierung jemals offiziell gegen die Verletzung der Endverbleibsregelung durch Teheran protestiert oder sonstige Konsequenzen aus der Verletzung der deutschen Rüstungsexportbestimmungen gezogen?
Wird in D. auf Menschrechtsverletzungen eingegangen oder werden sie, zugunsten des Exports, verschwiegen und uebersehen?
2007-02-04
07:34:00
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gefragt von
Anonymous
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Politik & Verwaltung
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