Ich will Dir ja nicht die Laune vermiesen, aber lies Dir mal folgendes Urteil durch:
ALG-Empfänger müssen nach einem Urteil von Münsteraner Richtern ihre neue Brille aus eigener Tasche bezahlen. Selbst ein Darlehen ist nach Ansicht des Sozialgerichts Münster überflüssig.
Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II monatlich ganze 345 Euro fürs Leben zur Verfügung hat, muss nach Ansicht des Sozialgerichts Münster (Az. S 12 SO 14/05 ER) von diesem Betrag auch noch problemlos eine neue Brille bezahlen können. Selbst ein Darlehen, um die unerwartete Ausgabe wenigstens in Raten abstottern zu können, hielten die Sozialrichter für überflüssig. Wie die - kostenpflichtige - telefonische Rechtsberatung der Deutschem Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) auf der Grundlage des Gerichtsbeschlusses ermitteln konnte, rechneten die Rechtshüter dabei folgendermaßen:
Neue Brillengläser kosten nach Auskunft des Klägers 90 bis 100 Euro. Geld für ein Brillengestell braucht der Mann nicht, denn er kann sich gefälligst nach einem Optiker umsehen, der – wie etwa die Firma Fielmann - solche Gestelle kostenlos anbietet. Nach Abzug von 100 Euro bleiben dem Antragsteller also von seiner Regelleistung mindestens 245 Euro übrig. »Und das ist mehr als genug«, meinten die Richter. Dies ergäbe sich schon aus einem Vergleich mit dem Betrag, den Ausländer aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes monatlich an Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen – nämlich 224,97 Euro.
Und damit ist für die Münsteraner Richter nicht erkennbar, dass dem Antragsteller unzumutbare Nachteile drohen, wenn er seinen Lebensunterhalt für die Dauer eines Monats auf den Betrag von 245 Euro beschränkt und die erforderlichen Brillengläser zunächst aus eigenen Mitteln anschafft.
Desweiteren wird auch behauotet, dass es zumutbar ist, Geld anzusparen, um dann die Brille bezahlen zu können
Für mich ist das wieder mal ganz klar, wie groß das Armutszeugnis hier in Deutschland doch ist
2007-02-04 06:53:01
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answer #1
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answered by Anonymous
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nach dem eintrag von platon sehe ich ja auch schwarz, aber jedenfalls weiß ich, dass man mit hartz 4 prozesskostenhilfe kriegt. also ab zum anwalt !!!!
2007-02-04 17:30:20
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answer #2
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answered by savage 7
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meine Frau und ich hatten Glück wir konnten unsere Brillen in raten zahlen,versuch es mal alles gute und viel Glück.
2007-02-04 16:44:30
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answer #3
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answered by Jürgen D 5
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Der Bezug von Hartz IV Leistungen wird nicht durch das Internet geregelt. Vermutlich ist der Antrag auf laufende Bezüge ja auch woanders eingereicht worden. Heb den Hintern und geh zur Beratung!
2007-02-04 15:14:41
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answer #4
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answered by Anonymous
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Ich will kein Miesmacher sein, aber in aller Regel bezahlt die KK überhaupt nichts; nur wenn ein Augenarzt Deinr Freundin attestiert, dass sie beginnenden Grauen Star hat, besteht überhaupt die Aussicht, dass sie eine Kostenübernahme-Erklärung bekommt. Einen Versuch ist es aber wert.
2007-02-04 15:13:31
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answer #5
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answered by Lucius T Fowler 7
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Soweit ich weiß, kann man bei der Krankenkasse einen Antrag auf Geldzurück Erstattung stellen. Allerdings muss man dazu erst einmal alles bezahlen, bevor man wenigstens einen kleinen Teil zurück bekommt.
Aber du hast ja geschrieben, dass beide von ALG 2 leben. Da ist es denke ich mal nicht falsch, sich auch mal beim Arbeitsamt zu informieren, ob die nicht vielleicht eine Teil übernehmen können.
Wünsche dir viel Glück!!
2007-02-04 14:55:40
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answer #6
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answered by stern23 2
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Ist zwar schon ein etwas älterer Eintrag, aber ich würde mich entsprechend an die Kasse wenden.
Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen
Für Brillen zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss von 10 € zum Brillengestell. Die Kosten für notwendige Brillengläser werden voll Ãbernommen, während das Krankenkassenmitglied z.B. die zusätzlichen Kosten für Entspiegelung der Gläser selbst übernehmen muÃ. Die Kosten für Kontaktlinsen werden in voller Höhe übernommen, wenn die Linsen medizinisch zwingend erforderlich sind.
2007-02-04 14:51:36
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answer #7
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answered by fairyofnorth 5
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Da hilft nur bei der Krankenkasse nachfragen und, sollte die die Kosten nicht übernehmen, beim Sozialamt sich erkundigen.
2007-02-04 14:48:13
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answer #8
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answered by Anonymous
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Ich bin wohl selbst nicht betroffen ,aber sie soll sich mal an ihre Krankenkasse wenden ,die können ihr sicher helfen .
2007-02-04 14:47:11
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answer #9
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answered by Polly 7
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Dann sollte sie zum Arbeitsamt gehen und ihren Fall vortragen.
Wenn sie diese Brille oder eine Operation braucht, dann wird das Amt schon dafür gerade stehen müssen, oder aber sie sagen ihr wo sie Hilfe erwarten kann. Von der eigenen Gemeinde oder der Krankenkasse.
Erstmal dort nachfragen, und sich nicht darauf verlassen dass andere helfen. Das ist so ein Problem bei den Leuten, sie kümmern sich um gar nichts mehr, und beschweren sich aber dass sie es nicht mehr Geld vom Staat gibt.
Würden die in den Staaten leben würden die aber ganz schnell irgend einen Job annehmen, denn da gibt es das nicht in dieser Form, dass man auch noch fürs Nichtstun Geld bekommt.
Gruß
Franky
2007-02-04 14:48:58
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answer #10
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answered by Anonymous
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