Meine Mieterin bezahlt schon seit längerem ihre Miete nur immer unregelmäßig u. auch meist erst nach mehrmaligem Nachfragen. Nun ist sie schon wieder mit der letzten Miete im Verzug. Kann ich ihr so einfach kündigen? Ist das rechtlich möglich? Denn als Vermieter wünscht man sich natürlich nichts lieber als einen zuverlässigen Mieter.
2007-02-03
06:03:35
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11 antworten
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gefragt von
Anonymous
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Geredet haben wir schon desöfteren darüber. Sie redet sich immer raus mit Jobwechsel, Kontowechsel (Bank war schuld... etc) oder sie gibt manchmal zu dass sie finanziell nicht grad flüssig ist. aber wenn ich jeden monat im rückstand bin u. mir die wohnung so und so nicht leisten kann, dann zieh ich doch aus oder?
2007-02-03
18:47:26 ·
update #1
Hast du sie schon mal gefragt warum sie immer im Rückstand ist?
Bevor du sie kündigst,rede mal ihr,wo das Problem ihrer seits besteht.
Hast du einen Mietvertrag mit ihr?
Wenn ja dann muß du und sie aber auch die Kündigungsfrist einhalten.
Hat sie Kinder?
Viele Fragen sind offen um dir genauere Ratschläge geben zu können.
2007-02-03 06:18:08
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answer #1
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answered by Manni das Mamut 3
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www.focus.de/immobilien/mietrecht/rechte_und_pflichten -
vielleicht findest ja da was ansonsten an das zuständige gericht oder einen anwalt wenden
2007-02-03 06:20:12
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answer #2
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answered by fliegendes_teufelchen 2
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Du musst sie 3 mal schriftlch anmahnen..dann ein Mahnverfahren..bei Gericht.
Dann die Kündigung..und wenn sie dann nicht ausziehen, dann eine Räumung beantragen..diese kann sehr teuer für dich werden und bis zu neun Monate dauern.
Letztendlich sitzt du auf den Schulden (Gericht und Räumung kosten ein heiden Geld)
Und wenn sie dann die Wohnung noch total zugemöhlt und dreckig hinterlassen, dann hast du den Haubtgewinn :(
Mfg Marie
2007-02-04 22:45:15
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answer #3
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answered by Anonymous
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Eine Kündigung ist stets ein Grund zum Widerspruch! Eine unregelmäßige Mietzahlung ist zwar ein Grund aber er reicht zumeist nicht wirklich aus, wenn nicht mehr als zwei Monatsmieten Zahlungsrückstand vorliegen. Eine Klage ist sehr kostspielig!
2007-02-03 07:11:41
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answer #4
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answered by Anonymous
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Generell gilt: wer mit 2 aufeinanderfolgenden Monatsmieten im Rückstand ist, darf gekündigt werden.
Sonst wird es schwierig. Du kannst das vielleicht mit der Verletzung der Mieterpflichten probieren. Dazu mußt du aber die Mieterin vorher schriftlich abmahnen, daß sie die Miete pünktlich zu zahlen hat, da ihr sonst das Mietverhältnis gekündigt wird. Die Abmahnung muß sie per Einschreiben/Rückschein bekommen. Jedesmal, wenn die Miete zum vorgegebenen Termin nicht da ist, mahnst du die Miete schriftlich per Einschreiben/Rückschein an. Nach dem zweiten oder dritte Mal kündigst du ihr.
Geh trotzdem zum Anwalt. Vielleicht bekommt er die Mieterin raus.
2007-02-03 06:59:05
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answer #5
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answered by Anonymous
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..Grundsätzlich kannst Du Ihr schon kündigen..aber diese Kündigung durchsetzen ist eine andere Sache.
Red erstmal mit ihr. Vielleicht hat es ja wirklich Gründe die nicht unmittelbar durch sie zu vertreten sind. Und wenn sie die Miete immer wieder ausgleicht und ansonsten Dein Eigentum pfleglich behandelt...ist das immer noch besser als nen neuen Mieter suchen was Du hast weist Du was Du kriegst weist Du nicht..
2007-02-03 06:17:17
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answer #6
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answered by Anonymous
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Wenn sie ihre Miete immer wieder ausgleicht, hast Du schlechte Karten. Einzige Möglichkeit ist wegen Eigenbedarf.
Das muß man aber dann auch nachweisen.
2007-02-03 06:08:01
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answer #7
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answered by ? 6
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Sie hat ja beim alten Vermieter gekündigt und hält somit auch ihre Kündigunsfrist ein. Sie muss überhaupt nichts machen, denn der neue Vermieter ist für sie nicht maßgebend und sie muss nur die Wohnung besenrein verlassen, wie es in ihrem Mietvertrag steht. Sie hat ja mit dem neuen Vermieter keinen Vertrag abgeschlossen, additionally hat der auch noch nichts zu melden. Den Mietvertrag ja nicht weg werfen, den könnte guy evtl. noch brauchen, falls der Neue Probleme bereiten würde.
2016-12-17 08:39:16
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answer #8
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answered by ? 3
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Unregelmäßige Zahlungen wie auch ein Mietrückstand von mindestens 2 Monatsmieten gelten als Kündigungsgrund. Allerdings sollte man sich auf Widerspruch und die entsprechenden Verfahrenskosten einrichten! Ein Rechtsschutz ist hier sinnvoll. Nur werden "brennende Häuser" von keiner Versicherung mitversichert!
2007-02-06 20:34:31
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answer #9
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answered by Anonymous
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Hi, du hast auf jeden Fall das Recht deine Mieterin abzumahnen.
...schließlich steht doch sicher ein Pasus darüber, wann die Miete auf welches Konto zu überweisen ist, in dem von beiden seiten unterzeichneten Mietvertrag....
...nach mehrmaligem Abmahnen kann man auch kündigen....das ist dein Recht....und darauf würde ich deine Mieterin auch mal nachhaltig hinweisen, schließlich hast du doch auch finanzielle Verpflichtungen, die du erfüllen musst.....
2007-02-03 06:23:05
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answer #10
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answered by angie48 6
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