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2007-02-03 03:30:38 · 13 antworten · gefragt von susi q. 5 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

@onkel bräsig
mir wurde der job angeboten, ohne das ich nachfragen mußte, ist doch komisch, oder

2007-02-03 03:37:14 · update #1

13 antworten

Klar, ohne sogar groß irgendeinen Papierkram zu erledigen.
Ich habe auch einen Nebenjob, arbeite Samstags noch für Stunden an der Tankstelle,bleibe unter den 400 € und bekomme sie legal bar auf die Hand.
Ich bin steuerlich bei meinem Chef gemeldet, alles andere macht seine Steuerberaterin.
Ich kann Dir nur dazu raten. Wenn man sich heutzutage etwas leisten will, geht es kaum noch ohne Nebenjob...

Übrigens:
Du musst Deinen Arbeitgeber nicht um Erlaubnis fragen, ihn aber über die Nebentätigkeit in Kenntnis setzen. Wenn ihm auffält, dass Deine Leistung im Beruf unter dem Nebejob leidet, hat er das Recht, ihn Dir zu untersagen.

2007-02-03 04:12:06 · answer #1 · answered by Chillimaus 2 · 0 0

Hallo,

ja kannst du! Du mußt allerdings deinen Arbeitgeber darübe in Kenntnis setzen und der Minijob darf mit deinem eigentlichen Beruf nicht kollidieren. D.h dein Einsatz, dein Angagement und deine Leistungsfähigkeit in deinem eigentlichen Beruf dürfen durch den Minijob nicht beeinträchtigt werden.



Gruß

2007-02-03 03:53:22 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

Ja. Aber du solltest das mit deinem Arbeitgeber abstimmen und der 400 € Job sollte nichts mit deiner Hauptbeschäftigung zu tun haben. Also: tagsüber Buchhalterin und abends kellnern wäre OK, aber nicht abends noch die Buchführung vom Lokal übernehmen.

2007-02-03 03:41:35 · answer #3 · answered by schokominza 6 · 2 0

Im Allgemeinen sind Nebentätigkeiten erlaubt, und zwar auch ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers. Der AN hat seinem AG bei Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht seine ganze Arbeitskraft, sondern nur eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung gestellt. Daraus folgt, dass es dem AN grundsätzlich frei steht, eine Nebenbeschäftigung ohne Genehmigung des AG aufzunehmen.Auch wenn keine generelle Genehmigungspflicht für die Nebentätigkeit besteht, ist der AN zumindest verpflichtet, dem AG eine geplante Nebentätigkeit anzuzeigen, soweit hiervon die Interessen des AG tangiert werden können. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein pauschal versicherter geringfügig beschäftigter AN (sog. "400-EUR-Kräfte") eine weitere geringfügige Beschäftigung aufnimmt und damit die Grenzen der Geringfügigkeit gemäß § 8 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) überschritten werden.

Bei einem Mitbewerber (Betrieb in der selben Branche) zu arbeiten, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

2007-02-03 03:47:15 · answer #4 · answered by Tifi 7 · 1 0

Kommt auf Deinen eigentlichen Chef an, Du musst es mit ihm absprechen, wenn er sein okay gibt, kannst Du ihn annehmen! Ich war mal in einer ähnlichen Lage: Ich bin Altenpflegerin im ambulanten Dienst und wurde von einer Frau, die wir in der Urlaubsbetreuueng hatten, gefragt ob ich sie nicht nebenbei noch privat pflegen will(morgens, nachmittags und/oder abends).
Ich sprach mit meinem Chef und der erlaubte es mir abends dort nebenbei zu arbeiten, aber nur abends, da ich ihnen ja morgens und nachmittags indirekt die Arbeit wegnehmen würde, da das Pflegeangebot von ihnen auch zu dieser Zeit besteht!

2007-02-03 03:42:38 · answer #5 · answered by Septera 4 · 1 0

Du solltest dich in erster Linie mit deinem Arbeitgeber absprechen. Es gibt nämlich Arbeitgeber die das gar nicht toll finden, wenn ihre Arbeitnehmer noch einen anderen Job haben.

Sollte dein Chef zusagen, dann solltest du nicht mehr als 400 € verdienen, ab 400.01€ musst du steuren zahlen. Und dann zählt es nicht mehr als Minijob sondern als Normalverdienst.

2007-02-04 00:30:53 · answer #6 · answered by stern23 2 · 0 0

frage einfach deinen chef und er wird es dir sagen.

2007-02-03 04:17:51 · answer #7 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Klar kannst du einen 400 Euro Basis job(auch Minijob genannt)neben deinem eingentlichen Job machen.. Dein Arbeitgeber braucht das auch nicht wissen soweit du nicht zu müde oder sonstwas bist um deinen eigentlichen Beruf auszüben..

2007-02-03 03:53:56 · answer #8 · answered by vivalanora 2 · 0 0

Ja, kannst Du ...
Bei www.minijobzentrale.de heißt es u.a.:

"Ab dem 1. April 2003 können Sie neben Ihrem Hauptberuf noch einen 400-Euro-Job ausüben, der sozialversicherungsfrei bleibt. Ihr Arbeitgeber zahlt die für Minijobs üblichen Pauschalabgaben. Alle weiteren 400-Euro-Jobs werden allerdings mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Dies gilt auch für 400-Euro-Jobs, die Bezieher von Vorruhestandsgeld ausüben. Kurzfristige Beschäftigungen neben einem Hauptberuf werden mit der Hauptbeschäftigung nicht zusammengerechnet."

Unter der angegebenen Adresse gibt es auch Broschüren zum Download, dort sind auch nähere Infos.

Gruß
Martin

2007-02-03 03:51:13 · answer #9 · answered by Martin-RO 3 · 0 0

Ja kannst du. Einen Minijob neben dem normalen Job darf man annehmen steuerfrei.
Gruß nik

2007-02-03 03:40:50 · answer #10 · answered by nik 3 · 0 0

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