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Also bei uns in der Firma ist es so das wenn man zum Arzt geht, während der Arbeitszeit,muss man Übersunden abgeben. Ist dies so okay. Es gab mal das Gesetz das man 3 Stunden im Momant dafür Freigesellt werden muss, gibt es das noch??? Wenn einer wirklich krank ist und auch kein anderen Termin bekommen hat geht es ja nur dann oder??? Wenn ich Fieber habe kann ich ja nicht noch bis zum Feierabend warten. Aber bei uns ist auch so dir Regelung die Überstunden die man bringt gleich am nächsten Tag abzufeiern, somit weiß man gar nicht wie man noch welche für Arztbesuche haben soll. Darf das der Arbeitgeber überhaupt, einem vorschreiben wann am die Überstunden abzufeiern hat???

2007-02-02 19:20:32 · 8 antworten · gefragt von Eletöterööööö 4 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

8 antworten

Entsprechend dem deutschen Arbeitsrecht ist es so, dass ein Arbeitnehmer ohne gehaltliche Nachteile vom Arbeitgeber für Arztbesuche freigestellt werden muss, wenn eine oder auch mehrere der folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Es handelt sich um eine akute, sofort behandlungsbedürftige Erkrankung oder Verletzung (also keine Vorsorgeuntersuchung, Krankengymnastik, Massagen u. dgl.).

2. Es besteht im Betrieb keine gleitende Arbeitszeit oder gar Teilzeitarbeit, welche es dem Arbeitnehmer ermöglicht, den Arztbesuch innerhalb der Gleitzeit vorzunehmen.

3. Der Arzt oder auch das Krankenhaus bestimmen den Besuchstermin gegenüber dem Patienten, ohne dass dieser einen Einfluss darauf hat (Bp. Röntgen, Blutabnahme, Spiegelungen u. dgl.). Dies muss jedoch ggf. vom Arbeitnehmer per Arztbestätigung nachgewiesen werden.

4. Bei Schwangerschaftsuntersuchung und -betreuung gelten andere und für die Arbeitnehmerin günstigere Bestimmungen.

Überstunden sind grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen. Ein finanzieller Ausgleich ist nur mit Zustimmung beider Parteien + Betriebsrat möglich. Wann die Freizeit gewährt wird bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Für manche Betriebe gelten hier einschlägige Bestimmungen des Tarifvertrages oder auch individuelle Betriebsvereinbarungen.

2007-02-02 20:32:03 · answer #1 · answered by kanadagrami 2 · 1 0

In der Regel ist nur ein Nachweis (gelber Schein) nötig. Dieser sollte dem Arbeitgeber unverzüglich zugestellt werden. Maßgebend ist das Arbeitszeitgesetz. Innerbetriebliche Vereinbarungen sind nur insofern rechtsgültig, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstossen. Ist halt nur die Frage, ob man durch sein Verhalten den möglichen Verlust der Arbeitsstelle riskiert. Ein zweischneidiges Schwert.

2007-02-03 03:31:33 · answer #2 · answered by Tifi 7 · 4 0

1. Zu unterscheiden ist hier Ost- und Westdeutschland. In Ostdeutschland ist es noch üblich das dem Arbeitnehmer Abfeiern vorgeschrieben wird, nach deutscher Gesetzeslage allerdings ist es nicht Vorschrift. Hier muss der Arbeitnehmer selbst entscheiden ob es wirklich gut wäre sich mit dem Arbeitgeber anzulegen.
2. Der Arbeitgeber kann nicht Überstunden für den Arztbesuch abziehen. Allerdings braucht der Arbeitgeber auch keinen Lohn für die entstandene Auszeit zu bezahlen. Womit die Regelung dann doch wohl besser ist eine oder zwei Überstunden für den Arztbesuch zu nutzen. Wenn allerdings eine Krankheit vorliegt die eine Krankschreibung rechtfertigt, entfällt logischerweise auch das Abziehen der Überstunden weil hier die bezahlte Krankschreibung greift.

2007-02-03 04:25:15 · answer #3 · answered by Christian L 1 · 2 0

Wenn Du wirklich krank bist, mit Fieber, dann melde Dich krank. Dann kannst Du auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen.
Ansonsten sind Arztbesuche tatsächlich außerhalb der Arbeitszeit zu tätigen. Der Arbeitgeber kann Dich freistellen, aber auch verlangen, daß Du diese Zeit nacharbeitest. Ein netter Arbeitgeber läßt Dich auch so gehen, aber das ist Kulanzsache, die Du nicht einfordern kannst.
Anders ist es, wie gesagt, wenn Du akut krank wirst. Aber da hast Du ja sowieso an Deinem Arbeitsplatz nichts zu suchen. Nicht vergessen, vom Arzt eine Krankmeldung geben zu lassen, die auch an dem Tag schon gültig ist.

2007-02-03 03:39:54 · answer #4 · answered by Tanja R 5 · 2 0

Wer sich in der Arbeitszeit zum Arztbesuch befreien lassen will, der erweckt leicht den Anschein `"heimlich" ja doch krank zu sein! Sowas sieht man gar nicht gern!
Mit Fieber hat keiner mehr was im Betrieb verloren. Das ist unverantwortlich. Der Mensch IST krank und gehört wenn schon nciht zum Arzt so doch ins Bett!

2007-02-04 12:11:19 · answer #5 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

wenn ich krank bin - bin ich krank, dann geh ich zum arzt.

kann ich einen termin ausserhalb der arbeitszeit festmachen nehme ich diesen, denn anderenfalls muß ich die versäumte arbeitszeit nachholen . ist doch logisch: keine wirtschaftliche leistung im betrieb erbracht also auch keine entlohnung dafür.
sieht dein chef das großzügiger ist es ne andere sache.

2007-02-03 11:52:48 · answer #6 · answered by Corry 6 · 0 0

Bei uns wurde das über Jahre geduldet, bis dann manche das schamlos ausnutzen und JEDEN Arztbesuch - also ganz normale Untersuchungen - in die Arbeitszeit verlegt haben. Die hatten Arztzeiten, das war nicht mehr normal. Bei manchen habe ich sogar noch ganz andere Sachen vermutet. Ende vom Lied, es wurde jetzt reduziert auf Notfälle. Dieses finde ich ok.
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass ein Nachweis vorgelegt wird, dass nur die Behandlung während dieser Zeit und kein anderer Termin möglich war.

2007-02-03 04:23:17 · answer #7 · answered by LuckyConny 7 · 0 0

Also wenn wirklich ein Arzt benötigt wird sollte der Arbeitgeber etwas Kulanz zeigen.

2007-02-03 03:30:13 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

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