Rad- und Autofahrer werden beim Alkohol gar nicht so unterchiedlich behandelt.
Der § 316 SGB spricht nur von Fahrzeugführern. Nur der Grenzwert, ab dem man als absolut fahruntüchtig angesehen wird, ist unterschiedlich. Bei Radfahrern sind es 1,6 und bei Autofahrern 1,1 Promille. Wenn man durch Ausfallserscheinungen jedoch schon vorher sein Fahruntüchtigkeit beweißt, sind beide bei 0,3 Promille dran.
Die "normalen" Ornungswidrigkeiten, 0,5 bis 1,1 Promille, also keine Straftaten, betreffen aber nur Kraftfahrer.
In Anbetracht des viel größeren Gefährdungspotential von Autos finde ich die Unterscheidungen jedoch für gerechtfertigt.
Alle, auch Fußgänger, können ihren Führerschein durch Alkohol verlieren, jedoch nur Autofahrer direkt. Ab 1,6 Promille oder der zweiten Alkoholfahrt, wird eine MPU fällig (unter Umständen auch schon eher).
Erhält die Führerscheinstelle Kenntnis von einer Alkoholfahrt, wird sie gegebenenfalls (sO) eine MPU anordnen. Bei Autofahrern, um ihn nach der Sperrfrist wieder zu bekommen, bei Radfahrern (und Fußgängern), um ihn nicht zu verlieren.
Durch die Punkte für eine Alkoholfahrt wird die Führerscheinstelle über Flensburg bei Radfahrer zuverlässig, bei Fußgängern wahrschinlich nichts davon erfahren.
2007-02-03 04:13:33
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answer #1
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answered by soreiche 4
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Was den Führerschein und Flensburgpunkte angeht, werden betrunkene Radfahrer und Autofahrer gleich behandelt. Vor Gericht sollte das auch langsam geschehen.
Leider kann man sich als betrunkener Fußgänger so gut wie alles erlauben. Es wird langsam Zeit, daß sich da was ändert.
2007-02-03 02:23:52
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answer #2
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answered by kuchenmacher 6
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das mit dem alk ist so eine sache. oft werden leute freigesprochen weil sie betrunken waren. das finde ich merkwuerdig. weil sie haetten dann keine verantwortung.
2007-02-03 02:19:57
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answer #3
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answered by whyskyhigh 7
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Radfahrer gehören auf alle Fälle so behandelt wie Autofahrer, aber wie soll das als Fußgänger funktionieren, wenn ich etwas trinke, lasse ich prinzipell mein Auto stehen und gehe zu Fuß, wie soll man da in Zukunft nach Hause kommen und nach drei Bier bin ich immer noch in der Lage anständig nach Hause zu laufen.
2007-02-03 01:33:54
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answer #4
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answered by nennymon 3
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...absolut. - Haben wir nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Verfassung?
2007-02-03 00:31:12
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answer #5
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answered by Anonymous
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Bei Radfahrern wäre ich grundsätzlich dafür, dass Fahrten unter Alkoholeinfluss genauso bestraft werden wie bei Autofahrern. Nicht erst ab 1,6‰ oder wenn wirklich etwas passiert ist... Offenbar „hoffen” so viele, dass es gutgeht, da sollte man lieber von vornherein klarstellen, dass fahrradfahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ebenso „hart” bestraft wird wie Auto fahren.
Bei FuÃgängern ist es etwas komplizierter. Zumindest wenn sie so besoffen sind, dass sie nicht mehr geradeaus laufen können, einfach auf die Fahrbahn rennen oder sonst den Verkehr gefährden, sollten auch hier die gleichen Strafen her. Punkte kann man für Fehlverhalten im StraÃenverkehr prinzipiell immer bekommen und auch FuÃgänger sind Verkehrsteilnehmer. Selbst ohne Fahrerlaubnis könnte man Punkte sammeln und Sperrfristen bekommen. Eine „Geherlaubnis” kann es natürlich nicht geben - aber dann muss es eben ganz empfindliche Geldstrafen und im Wiederholungsfall ggf. auch Freiheitsstrafen geben.
Leider gibt es immer häufiger Unfälle, die durch besoffene Radfahrer und FuÃgänger verursacht werden oder es wird zumindest der Verkehr gefährdet. Meistens passiert den Leuten ja nicht viel und es sind oft auch immer wieder dieselben Leute, die „erwischt” werden. FuÃgängern droht doch schlimmstenfalls eine Nacht in der Ausnüchterungszelle und ein paar Tage später laufen sie wieder sturzbesoffen drauÃen herum. Mit einem Appell an die „Vernunft” kommt man anscheinend ja nicht weiter.
2007-02-03 00:06:37
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answer #6
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answered by Anonymous
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Ja, denn es gibt immer öfters Unfälle durch obenerwähnte. Aber einem Fussgänger kann man das laufen nicht "entziehen" wie einen Führerschein.
2007-02-02 22:48:57
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answer #7
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answered by Anonymous
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Radfahrer: auf jeden Fall ja
Fussgänger: jein, die müssen ja irgendwie nach Hause kommen
(wenn sie Taxi fahren, gibt es ja immer noch die letzte "Meile" bis zur Wohnung - und da Alkohol in D generell nicht verboten ist...)
wenn sie kausal jemanden gefährden oder verletzen aufgrund ihres Zustandes, müssen sie jeden Fall haften
2007-02-03 16:19:04
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answer #8
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answered by Schokkoschatz 6
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Also Radfahrer auf alle fälle bei Fußgängern ist das so ne Sache.Weil ein betrunkener Fußgänger taucht nicht so einfach aus dem nichts auf und wenn man als Autofahrer sieht das da einer Rum-torkelt sollte man eh doch langsamer fahren.Ich meine ein Fußgänger taucht nicht so einfach aus dem nichts auf was aber halt bei einen betrunkenen Radfahrer durchaus passieren kann.
2007-02-03 02:26:31
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answer #9
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answered by RicciHouse 6
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Ich glaube das es eine frage der bestrafung.
Würde jedem Fussgänger nach geld eine gefängnisstrafe drohen, müsten viele Leute im winter nicht mehr stehlen um ins warmne zu kommen.
2007-02-03 02:19:17
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answer #10
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answered by Anonymous
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