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Ich hätte gern eine Definition, die sich eventuell an einer Rechtsprechung hält bzw. erklärt wird.

2007-02-02 06:07:08 · 13 antworten · gefragt von kiku 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

13 antworten

Sittenwidrigkeit
Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Die Rechtsprechung nimmt ein sittenwidriges Rechtsgeschäft an, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Dem Richter obliegt es, diese Wertung im Einzelfall zu überprüfen.

2007-02-02 06:12:29 · answer #1 · answered by saloniki 6 · 1 0

Sittenwidrigkeit, ist der Verstoß gegen die guten Sitten, also ein Verstoß "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden", das nicht ein für allemal feststeht, sondern zeitlichem Wandel unterliegt. Sittenwidrige Rechtsgeschäfte (z.B. Verträge mit wucherischen Klauseln, Knebelungsverträge) sind nichtig (§138 BGB).

2007-02-02 14:15:27 · answer #2 · answered by PARLA 6 · 2 0

gehe doch mal auf www.wikipedia.de da gibt es jede Menge Infos zu...
aber als sittenwidrig gilt ein Rechtsgeschäft dann, wenn es gegen die guten Sitten(zb Bestechung) verstößt.

2007-02-02 14:11:58 · answer #3 · answered by Pinki 3 · 1 0

Als sittenwidrig gilt ein Rechtsgeschäft dann, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die Rechtsprechung zieht hierfür als Maßstab das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" heran, das in einer pluralistischen Gesellschaft aber nur schwierig zu ermitteln ist und sich schon deswegen nur bedingt zur Bestimmung eines Sittenverstoßes eignet. In der Subsumtion sind daher auch die Prinzipien und Werte zu berücksichtigen, die sich aus der allgemeinen Rechtsordnung ergeben. Insbesondere muss der Begriff der Sittenwidrigkeit (wie alle Generalklauseln) im Lichte der Grundrechte ausgelegt werden, die zwar an sich nur die Staatsgewalt binden (Art. 1 Abs. 3 GG), über die zivilrechtlichen Generalklauseln aber Einfluss auf das Verhältnis privatrechtlicher Personen untereinander nehmen. Auch die Sozialstaatklausel (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG) wirkt auf den Begriff der Sittenwidrigkeit ein. Wenn und soweit wirklich das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zur Auslegung herangezogen wird, kommt es auf den Durchschnitt der anerkannten Maßstäbe innerhalb der betroffenen Gruppe an, so dass besondere strenge wie auch besonders liberale Ansichten Einzelner unberücksichtigt bleiben.

Der rechtliche Bezug der Sittenwidrigkeit auf Rechtsgeschäfte ist dabei vom generellen Begriff der Sittlichkeit zu trennen. Der Begriff der Sittenwidrigkeit hat nicht in erster Linie einen moralischen Inhalt und damit auch nicht die gesellschaftliche Dimension von Sittlichkeit. Ein möglicherweise unsittliches Rechtsgeschäft ist nicht notwendig sittenwidrig im rechtlichen Sinn.

Obschon Generalklauseln eine restriktive Anwendung verlangen, werden Rechtsgeschäfte mit Bezug auf sexuelles Verhalten gegen Entgelt wohl überwiegend als sittenwidrig eingestuft. Davon betroffen ist insbesondere die Abrede zwischen einer Prostituierten und einem Freier. Da das Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB als nichtig angesehen wird, hat eine Prostituierte zunächst also keinen Anspruch auf Lohn. Dieser wird ihr erst durch das 2001 eingeführte Prostitutionsgesetz (ProstG) gewährt, das nach umstrittener Auffassung und entgegen der gesetzgeberischen Intention aber an der Sittenwidrigkeit selbst nichts zu ändern vermag. Der Anspruch einer Prostituierten entsteht dabei grds. auch nicht nach allgemeinem Vertragsrecht schon durch den (wg. Sittenwidrigkeit nichtigen) Vertrag zwischen der Prostituierten und dem Freier, sondern erst durch die Vornahme der sexuellen Handlung (§ 1 S. 1 ProstG).

Weitere Beispiele für Sittenwidrigkeit sind ein "Vertrag auf Begehung einer Straftat", "Bestechung" (siehe treubruchförderndes Geschäft), ein allzu großes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (siehe laesio enormis) oder die übersteigerte Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung. Hierbei wird oftmals eine Schwäche des Vertragspartners (beispielsweise Unerfahrenheit, Zwangslage) ausgenutzt (siehe Wucher).

Die Sittenwidrigkeit hängt eng mit dem rechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben zusammen.

2007-02-06 13:05:36 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

entgegen der gängigen norm. Z.B. 25% zinsen pro woche, das ist sitten widrig.

2007-02-03 04:02:42 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 1

Allgemein ist etwas sittenwidrig, wenn etwas der Sitte widerspricht.
Dem sittlichen also dem anständigen Leben.

Grundgesetz oder Strafgesetze, dort wird das sicher definiert .

2007-02-02 14:11:11 · answer #6 · answered by schäfchenzählerin 2 · 1 1

Wenn man bei ebay eine Playstation 2 verkauft und ganz hinten steht..sie kaufen nur den leeren Karton :)

Das Verstößt gegen die in Deutschland herrschenden Sitten nd Bräuche :)

Mfg Marie

2007-02-05 06:40:47 · answer #7 · answered by KLostErFraU 5 · 0 1

Sittenwidrig ist alles, was die Politiker mit uns in den letzten Jahren mit uns machen und noch machen werden.IM NAMEN DES VOLKES,bin aber nie gefragt worden.

2007-02-03 02:57:18 · answer #8 · answered by Jirawan 6 · 0 1

z.b. eine sexuelle beziehung zwischen verwandten. ist ja auch strafbar.....

2007-02-02 15:01:27 · answer #9 · answered by savage 7 · 1 2

Nunm, zunächst einmal ein Wort mit Rechtschreibfehler. ;-) Sittenwidrig ist (im weiteren Sinne) was gegen die guten Sitten verstößt, im engeren Sinne auch ein juristischer Begriff. Dieser kommt i.d.R. dann zum Tragen, wenn es kein ausdrückliches Gesetz gegen etwas gibt, was nicht den guten Sitten entspricht. Ich bin kein Jurist, kann Dir das nur von Laie zu Laie erklären. Man muss schon ein Verständnis von Benehmen und Anstand haben, denn aus diesem Bedeutungsfeld kommt Sittlichkeit, nicht von Sitten und Gebräuchen. Mit dem Verfall des Anstandes in der Gesellschaft, gibt es aber auch immer mehr Sittenwidrigkeiten, ggfs. auch immer mehr Gesetze. Es soll Leute geben, die sehen keinen Unterschied darin, ob sie nun gegen einen Baum urinieren oder an eine Kirchenmauer.

Situationen dazu kann man sich vorstellen im Bereich Nacktheit, Sexualität u.ä., aber nicht nur dort. Zwei zitierte Beispiele:
- "Künftig solle die Arbeit von Prostituierten nicht mehr sittenwidrig genannt werden." (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
- "Eine Vereinbarung, wonach eine Person sich verpflichtet, unentgeltlich zu arbeiten, ist sittenwidrig." (Quelle: Berliner Zeitung 1999)

Ich hoffe, es wurde im Sprachverständnis etwas klarer, die juristische Definition steht bei Wikipedia sehr schön erklärt (s. link).
Gruß.

2007-02-02 14:24:50 · answer #10 · answered by S. C. Harper 3 · 0 1

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