Meines Wissens ist es so, dass die Berufsgenossenschaft dich vertritt in bestimmten Bereichen, bzw. ein von denen gestellter Anwalt. Da es beruflich passiert ist, bist du in jedem Fall nicht als Privatperson angeklagt, da du im Auftrag gehandelt hast.
Der Arbeitgeber zahlt auf jeden Fall nicht. Wenn, dann die Berufsgenossenschaft, bei der dich der Arbeitgeber versichert haben muss.
Auszug aus "Verfahrungsgrundsätze: Kosten des Verfahrens"
Berufsgenossenschaft
"Die Verwaltungsverfahren etwa zur Prüfung von Leistungsansprüchen oder zur Feststellung von Beiträgen durch die Berufsgenossenschaften sind kostenlos. Die Kosten für einen Rechtsanwalt müssen die Betroffenen im Verwaltungsverfahren selbst tragen; im Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der Berufsgenossenschaft müssen die Kosten durch die Berufsgenossenschaft übernommen werden, soweit der Widerspruch erfolgreich ist.
2007-02-02 06:10:46
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answer #1
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answered by Anonymous
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Grobe Fahrlässigkeit ist durch keinen Arbeitsvertrag abgedeckt!
2007-02-06 04:24:20
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answer #2
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answered by Anonymous
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Derjenige, der den Unfall verschuldet hat, ist für alle Rechtsfolgen haftbar!
2007-02-05 06:22:21
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answer #3
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answered by Anonymous
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Es ist egal ob Dienstwagen oder Privatwagen den Rechtsanwalt musst du selber bezahlen,die Punkte bekommt ja auch nicht dein Arbeitgeber.Ich fahre seit 35 Jahren nur Firmenwagen.
2007-02-02 19:08:25
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answer #4
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answered by Jirawan 6
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Die Anwaltskosten trägste selbst.Es sei denn du hast eine Rechtsschutzversicherung.
2007-02-02 06:20:35
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answer #5
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answered by Anonymous
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Hallo,
sobald du dich mit einem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegst unterliegst du der sogenannten Gefährdungshaftung. D.h du begibst dich und Andere in Gefahr, nur durch die Tatsache das du am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst. Dein Dienst- oder Arbeitgeber ist natürlich verpflichtet dich als Angestellte/er ausreichend zu versichern und auch für evtl. Schäden Dritter zu haften. Problem hierbei ist, das du wegen Fahrlässigkeit verurteilt worden bist. Da gibt es zwei verschiede
Regelungen die dienstvertraglich bzgl. Dienstreisen geregelt sind. Bei Fahrlässigkeit beteiligt sich der Dienst- Arbeitgeber zu 50 % an den Kosten oder du musst diese auf grund der Fahrlässigkeit alleine tragen.
gruß
2007-02-02 06:25:03
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answer #6
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answered by Anonymous
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Leider du, wenn du den Unfall verursacht hast.
Der Chef hat dir den Wagen in die Obhut und zur Nutzung gegeben, in dem Glauben, du könntest damit umgehen. Ihn trifft keine Schuld und muss demnach auch nicht dafür haften, wenn du den Fehler begangen hast.
Verleihe mal dein eigenes Auto oder etwas anderes und der Fahrer baut nen Unfall/macht das Geliehene kaputt. Würdest du das zahlen wollen?
Du verlangst sicher auch Ersatz, oder?!
2007-02-02 06:18:35
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answer #7
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answered by schäfchenzählerin 2
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Für den Fall, dass sich hier kein wirklicher Fachmann findet, gebe ich Dir mal diesen Link: http://www.jurathek.de/
Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass Du nicht zahlen musst. Aber das heisst ja nichts.
2007-02-02 06:10:51
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answer #8
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answered by Ulli 7
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