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..gelesen Auszug:...Den Grund für seine tödliche Falschfahrt am Dienstagabend auf der Münchener Straße wird ein 53-jähriger Recklinghäuser wohl mit ins Grab nehmen.......„Beide Beteiligte sind tot, da gibt es kein Ermittlungsverfahren“, so Staatsanwalt Johannes Mocken. Juristisch ist der Sachverhalt ohnehin klar: Der 53-Jährige hat als Falschfahrer den Unfall und den Tod des 33-jährigen Kölners verursacht. ff..

Also jetzt doch mal langsam!! Der 33Jährige ist tot!!! hat vieleicht 2 Kinder und eine frau.....was haltet ihr da von dasdort nicht weiter ermittelt wird??

Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/regional/duesseldorf/duesseldorf-stadt/blaulicht/403277

2007-02-02 05:30:57 · 10 antworten · gefragt von quax 2 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

10 antworten

Da der Sachverhalt offenbar geklärt ist, gibt es nichts mehr zu ermitteln. Der Verursacher ist tot, also kann man ihn auch nicht mehr zur Verantwortung ziehen. Natürlich gibt es bei solchen Unfällen immer wieder Angehörige des Opfers, die quasi alleingelassen werden. Hoffentlich zahlt wenigstens die Versicherung der Unfallverursachers - davon ist auszugehen, wenn der Sachverhalt geklärt ist. Leider gibt es keine andere Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, wenn der „Schuldige” nicht mehr lebt. Man kann einen Toten ja schlecht bestrafen und andere Leute (Angehörige) können auch nichts dafür.

2007-02-02 16:14:31 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Was soll denn da strafrechtlich noch ermittelt werden???

Zivilrechtlich ist die Sache doch eindeutig, der Falschfahrer hat Schuld und seine Versicherung muss zahlen und damit ist die Sache rechtlich erledigt!

2007-02-02 05:37:25 · answer #2 · answered by Laredo 6 · 3 0

Weil der schuldige dafür ja nun nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann. Was würde eine weitere Ermittlung dann noch bringen?

2007-02-02 05:33:45 · answer #3 · answered by Vanilletiffy 5 · 3 0

Wenn die Versicherung des Unfallverursachers auch ohne weitere Ermittlungen zahlt,dann sind die Hinterbliebenen ja doch ein wenig abgesichert.

2007-02-02 05:38:19 · answer #4 · answered by jutta r 4 · 1 0

Auch wenn man weiter ermittelt,die Person wird davon auch nicht mehr lebendig und letztendlich hilft es der Frau auch nicht weiter.
Der Sachverhalt ist doch klar,was soll man ermitteln?
Warum der andere zum Gesterfahrer wurde,wie schnell die andere Person war?
Das Leid der Ehefrau ist schon groß genug oder muß man sie noch mehr damit belasten?

2007-02-02 05:38:11 · answer #5 · answered by Manni das Mamut 3 · 1 0

So traurig wie die ganze Angelegenheit ist, gegen was und wen soll denn da ermittelt werden, wenn der Verursacher auch tot ist? Auch in so einem Fall wird doch bestimmt die Versicherung eingeschaltet.

2007-02-02 05:37:49 · answer #6 · answered by Wühlmaus 6 · 1 0

Was soll denn noch ermittelt werden der man ist tot,willst Du einen Toten verurteilen?

2007-02-02 05:37:34 · answer #7 · answered by joesey1386 7 · 1 0

Wer soll denn jetzt noch bestraft werden, wenn der Verursacher selber gestorben ist? Natürlich ist das tragisch. Aber sollen die Familienmitglieder des Verursachers dafür herangezogen werden? Die können ja auch nichts dazu und leiden genauso wie die Familienangehörigen des 33-jährigen Kölners.

2007-02-02 05:37:18 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 0

Was ist dein meinung,was soll man da machen

2007-02-02 08:25:20 · answer #9 · answered by Dillmann G 2 · 0 0

Da der Verursacher feststeht, gibt es nichts mehr zu ermitteln. Dessen Versicherung wird einen Bluttest veranlasst haben, zwecks Alkoholgehalt- das war alles. Verursacherversicherung muß zahlen. Was will man da noch ermitteln, Selbstmord? oder was denkst du soll dabei herauskommen, Mord an dem Kölner?

2007-02-02 07:49:32 · answer #10 · answered by Mu6 7 · 0 0

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