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Die GEZ will von mir ab 2004 (beginn meiner Ausbildung) Radiogebühren. Seit einem Jahr lebe ich in einer "eheähnlichen" gemeinschaft und seit dem zahlen wir GEZ.

2007-02-02 04:55:45 · 6 antworten · gefragt von pieppeep 1 in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

6 antworten

Ich denke mal, dass die GEZ sich da ganz gewaltig geschnitten hat; Ihr werdet dem Saftladen nämlich keinen Cent bezahlen. Du gibst einfach an, dass Du noch nie ein empfangsbereites Fernsehgerät besessen hast, und ya basta!. -- Ab Januar 2007 gilt allerdings die GEZ-Gebühr für Computer; die habe ich bezahlt, aber der GEZ zugleich mitgeteilt, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt, da für mich ein Computer kein Rundfunk-Empfangsgerät ist.

2007-02-02 05:08:58 · answer #1 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 0

Wenn ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, dann reicht es, wenn einer der Ehepartner feststellt, dass er Besitzer aller im Haushalt stehenden Geräte ist und zahlt. Wenn Du natürlich den einen Radiowecker selber besitzt, Deine Frau den anderen, oder Du ein eigenes Auto hast, Deine Frau eines, dann kann es sein, dass die Gebühr doppelt fällig wird. Verjährung gibt es frühestens nach vier Jahren, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

Die GEZ arbeitet mit Unverschämtheiten, tarnen, täuschen und nicht-Auskünften. Grundregel: Mit denen nicht reden, sondern nur schriftlich verkehren. Mir ist es mehrmals passiert, dass Leute am Telefon etwas offensichtlich falsches gesagt haben oder mich bedroht haben, dies jedoch schriftlich (aus gutem Grunde) nicht wiederholt haben.

Die Beweispflicht liegt grundsätzlich bei der GEZ. Wenn Du also nicht bereits ein "Geständnis" abgelegt hast, teile ihnen mit, dass sie die laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag relevanten "tatsächlichen Anhaltspunkte" vorweisen sollen, dass Du und nicht Deine zahlende Partnerin die Geräte zum Rundfunkempfang bereit hält. Weiterhin sollen Sie nachweisen, dass Du vor der Zeit des Zusammenlebens ein Rundfunkgerät überhaupt hattest. Wenn sie zu penetrant werden, dann ist es an der Zeit, eine Strafanzeige wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft (zuständig ist die in Köln) einzureichen. Die Strafanzeige soll sich gegen eine Person richten, nicht eine Institution, also an gegen den zuständigen Sachbearbeiter und am besten noch gegen die Geschäftsführung, die ja aufsichtsrechtlich für das Verhalten der Mitarbeiter verantwortlich zeichnet. Der Staatsanwalt wird mutmaßlich die Ermittlung wegen Geringfügigkeit einstellen, aber die GEZ weiß, womit sie zu rechnen hat, wenn sie weiter lästig werden. Zudem wird die Staatsanwaltschaft nur dann aktiv werden, wenn viele Strafanzeigen eingehen. Also: nicht vor staatlicher Hilfe gegen den Staat zurück schrecken.

Ich habe seit über 20 Jahren weder Radio noch Fernseher. Die Typen wurden mir zwischendurch so lästig, dass ich eine Strafanzeige gestellt habe, einem Gebührenfahnder einen Anwalt auf den Hals gehetzt habe, Hausverbote ausgesprochen habe (an die man sich bis jetzt gehalten hat) etc. Bei der PC-Gebühr läuft eine Verfassungsbeschwerde, d.h. wenn man zahlt, dann sollte man dies nur mit Vorbehalt tun.

2007-02-03 19:26:12 · answer #2 · answered by ramsjoen 6 · 0 0

Melde Dich doch einfach wieder ab.
Wie das geht, kannst Du hier nachlesen.
Die GEZ-Schergen haben nicht mehr Rechte als ein Zeitschriftenverkäufer.

http://www.gez-abschaffen.de/

2007-02-02 17:49:11 · answer #3 · answered by Auge 4 · 0 0

Solange sie Dir es nachweisen können solange kannst Du Pech haben das Du alles nachzahlst..Denke mal das die von der GEZ in der Beweispflicht sind.

2007-02-02 13:04:54 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Die Grenzen der Nachzahlung sind auch die Grenzen der Ehrlichkeit. Wer also zuviel "einräumt", der ist zwar ehrlich aber auch ziemlich arm dran. Besonders bei der GEZ!

2007-02-02 13:03:48 · answer #5 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Eigentlich gibt es hier keine Grenze für die Nachzahlung, denn bei genauer strafrechtlicher Betrachtung, handelt es sich "um fortgesetzten Betrug" oder das "Erschleichen einer Leistung", wobei evtl. auch noch Vorsatz zum Tragen kommt.

2007-02-02 13:02:04 · answer #6 · answered by Laredo 6 · 1 1

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