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Mich hat heut früh ein netter Polizist "ermahnt" weil ich an einer großen Kreuzung auf einer nur für Rechtsabbieger zugelassenen Spur erst ca. 5 m vor der Ampel erst den Blinker angeschaltet hab?!

2007-02-01 23:08:55 · 5 antworten · gefragt von FD1302 1 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

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Das ist sehr nett dass du wenigstens 5m vorher blinkst.
Ich bin Kraftfahrer und bemerke dass viele Leute an ihren Lämpchen die im Blinker sind sehr sparen indem sie sie gar nicht einschalten.Aber wenn du auf einer Spur die wirklich nur für Rechtsabbieger ist dann ist doch klar wohin du willst (ausser du fährst einen alten Benz in Tarnfarbe und hast 'nen Hut auf ). Und dann reichen 20m völlig aus.5m vorher is scho a bisserl kurz.

2007-02-03 05:23:22 · answer #1 · answered by dieselknechtpit 1 · 1 0

Seitdem ist ausdrücklich festgelegt, dass man am Kreisverkehr (Schild mit den drei kreisenden Pfeilen) vor der Einfahrt in den Kreis nicht blinken darf. Das wurde von den meisten Fahrlehrern in den Jahren zuvor auch so gelehrt, leider fehlte damals aber noch die Unterstützung in der StVO.

Die Regelung soll gefährliche Missverständnisse vermeiden. Durch zu frühes Blinken entsteht nämlich der Eindruck, man wolle schon wieder aus dem Kreis herausfahren. Wenn aber jemand anderes auf eine gute Chance wartet, sich in den Kreis einzufädeln, könnte er angesichts des falschen Blinkers zu früh losfahren, und es käme zum Zusammenstoß.

Als Wartepflichtiger darf man sich allerdings auch nach der Regeländerung nicht darauf verlassen, dass der im Kreis Fahrende wirklich korrekt blinkt. Bitte also erst dann einfädeln, wenn auch andere Merkmale zum Verlassen des Kreises passen: Tempoverminderung, Einschlagen der Vorderräder. Das Blinken stellt nur eine grobe Hilfe dar, wenn man auf den günstigen Moment zum Einfahren wartet.

Wer der abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss blinken. Wer geradeaus fährt, blinkt nicht. Wer nach links oder rechts abbiegen will, blinkt nach links oder rechts. Eigentlich einfach, warum gibt es dann bei der abknickenden Vorfahrt so oft Verwirrung?

Weil es vor Jahrzehnten anders geregelt war. Aus jener Zeit stammt noch die Gewohnheit, beim Verlassen der Vorfahrtstraße immer zu blinken. Und solche überkommenen Gepflogenheiten sind, verständlicherweise, schwer auszurotten.

Ähnlich wie beim Kreisverkehr kann durch das gut gemeinte, aber falsche Blinken beim Verlassen der Vorfahrtstraße sogar ein Unfall provoziert werden. Wenn man nämlich die nach rechts abknickende Vorfahrtstraße in Richtung geradeaus verlassen möchte, und dabei nach links blinkt. Der gegenüber wartende Fahrer nimmt nun an, dass man tatsächlich links abbiegt, und fährt zu früh los... Pech gehabt. Dann kann man wegen des falsch gesetzten Blinkers sogar in die Mithaftung kommen.

Der nachfolgende Verkehr muss eben am Nicht-Blinken erkennen, dass der Vorausfahrende die Vorfahrtstraße gerdeaus verlassen möchte. Auch die Fahrweise sollte das andeuten: Rechtzeitiges Verlangsamen, Einordnen zur Fahrbahnmitte, Herantasten an den Sichtpunkt (wegen der Vorfahrt von rechts). So dürfte eigentlich niemand dahinter Probleme haben, die Absicht des Vorderen zu erkennen. Wenn doch: nächstes Mal wieder besser aufpassen.

2007-02-02 07:22:41 · answer #2 · answered by frankkis 5 · 1 0

Beim Abbiegen ist richtiges Verhalten wichtig:

Übersicht verschaffen, bevor irgendeine Aktion getätigt wird
rechtzeitiges Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers (mind. 3 x)
rechtzeitiges Einordnen und
Beachtung des nachfolgenden Verkehrs
Entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen (Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen)
Auf Fußgänger muss besondere Rücksicht genommen werden; wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten

2007-02-02 07:18:42 · answer #3 · answered by Tifi 7 · 1 0

also, ich hab nochmal in der Stvo nachgeschaut und nix darüber gefunden, dass es da eine spezielle Regelung gibt!
Auf Autobahnen weiß, ich, dass die 300m marke, vor einer Abfahrt quasi auch die Richtlinie für den Blinker ist. Und wenn man die Spur wechselt, dass man auf jeden Fall schon länger vorher blinken sollte, aber für eine Kreuzung weiß ich das nicht!
Aber, man kann ja nochmal nachlesen, falls gewünscht:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php

2007-02-02 07:17:29 · answer #4 · answered by paprikaschoti 6 · 1 0

Rechtzeitig blinken,damit sich der Nachfolger darauf einstellen kann. 5 Meter ist etwas zu spät

2007-02-02 11:13:56 · answer #5 · answered by Bolle 7 · 0 0

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