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12 antworten

Ab 50% bringt er eine Steuerbefreiung von etwa 960 Euro jährlich.
Dazu weitreichenden Kündigungsschutz. Vor einer Kündigung muß z.B. die, evtl. vorhandene, Schwerbehindertenvertretung der Firma gehört werden. Dazu muß geprüft werden, ob ein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden ist.

Das mit den freien Parkplätzen stimmt übrigens nicht. Dafür müßte man ein "G" (für Gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis haben.
Und die verbilligten Eintritte gibt's in Hamburg nur bei staatlichen Theatern an der Abendkasse - ist also auch meist Essig.

2007-02-01 18:51:04 · answer #1 · answered by Schubidu 7 · 5 0

Wenn du Arbeit haben solltest, mehr Kündigunsschutz, du mußt den Arbeitgeber von einem solchen Ausweiß in kenntniss setzen! Außerdem gibt es bei dem Lohnsteuerjahresausgl. einige Pauschbeträge die man zur Anwendung bringen kann.

Das mit den ermäßigten Eintrittsgeldern das sind Grüchte.
Kenne nur 2 oder 3 Häuser, wo das so wäre.
Sonderparkplatz gibt es nicht, abe je nach Behinderungsgrad Steuerermäßigung beim KFZ.

2007-02-02 02:51:21 · answer #2 · answered by Mu6 7 · 3 0

Wie andere schon gesagt haben, bringt der Ausweis ab 50 % eingetragener Behinderung steuerliche Entlastung und Kündigungsschutz. Laut meinen Erfahrungen ist der Ausweis auch beim Eintritt für Veranstaltungen oft hilfreich. Bei Kinos, Messen und Konzerten habe ich bisher am meisten Glück gehabt, auch in Tourismus-Orten gibt es viele Möglichkeiten: Seilbahnen, Museen, Museumbahnen... Es lohnt sich auf jeden Fall, ihn immer dabei zu haben und bei ganz vielen Gelegenheiten zu fragen. Für die zwei Euro, die ich hier im Ort jedes Mal an der Kinokasse spare, ist dann noch locker ein Getränk drin.
Noch ein Tipp zum Erwerb des Ausweises (aus deinem Text geht leider nicht ganz klar hervor, ob du schon einen hast, falls ja, kann evtl. noch jemand anderes von meinem Tipp profitieren):
Bevor du ihn beim Versorgungsamt (oder wie das bei euch vor Ort heißt) den Antrag stellst, werde zunächst Mitglied in einem Sozialverband (VdK oder SoVD...), die Mitgliedschaft kostet etwa 5 Euro im Monat, die sich lohnen, denn dort bekommst du fachliche Hilfe beim Stellen des Antrages und du hast die Rechtsberatung inklusive, falls das Amt sich sperren sollte. Und, was möglicherweise das Wichtigste ist: Wenn das Amt sieht, dass der Antrag von einem Sozialverband kommt, geht er schneller durch, denn bei Privatpersonen versuchen sie zunächst immer, ihn abzulehnen, in der Hoffnung, dass sich der geschundene Bürger schnell abwimmeln lässt. Aber da sie im Amt wissen, dass bei einem Verband auch immer Rechtswissen vorhanden ist und auch ein Anwalt zur Verfügung steht, versuchen sie das oft gar nicht erst, das ist günstiger.

Solltest du arbeitslos sein und dich selbstständig machen wollen, hält das Gesetz noch einen besonderen Bonus für dich parat: Sofern im Landeshaushalt noch Mittel zur Verfügung stehen, kann das Überbrückungsgeld aufgestockt werden, so habe ich statt einem halben Jahr 3 (!!!) Jahre Förderung bekommen! Für mich hat sich das echt gelohnt, denn wer stampft schon ein rentables Unternehmen in einem halben Jahr aus dem Boden?
In diesem Zug habe ich vom Landeswohlfahrtsverband auch noch Unterstützung bei meiner Arbeitsplatzeinrichtung bekommen. Da ich Schwierigkeiten mit dem Gesichtsnerv habe, ist Gehirn und Auge mitbetroffen und ich habe einen guten PC mit großem Flachbildschirm finanziert bekommen (da eine alte Gurke mit vergurktem Bildschirm meiner Gesundheit abträglich ist und ich nichts verdiene, wenn ich durch Krankheit ausfalle; alles eine Frage der Argumentation)!

Dieser Ausweis lohnt sich also absolut, wenn man einfach mal überall fragt, was man so bekommen kann!!!

Dir alles Gute und viel Glück!

2007-02-02 03:39:16 · answer #3 · answered by Aveira 2 · 2 0

In Österreich: Der Behindertenausweiss bringt einen erhöhten Kündigungsschutz und Hilfe vom Bundessozialamt wenn man Dich in die Kündigung mobben will (allerdings nur theoretisch, die Praxis sieht so aus das man meist bis zum europ. Gerichtshof gehen muss). Alle Arztrechungen die aus der Behinderung resultieren kann man steuerlich absetzten, also ein kleiner Steuergewinn. Ein Recht auf Invalidenparkplätze besteht in Österreich nur für Gehbehinderte, wer zb. Lähmungen der Arme hat und nicht tragen kann muss schauen wie er weiterkommt (da ist Deutschland schon weiter und es gibt einen Gerichtsentscheid dazu) . Ausserdem hilft das Bundessozialmat mit Zuschüssen an den Dienstgeber um den Arbeitsplatz der Behinderung gerecht zu adaptieren. Allerdings interessiert das die meisten Dienstgeber nicht, vor allem die grossen Konzerne mobben dann bis man geht.

2007-02-02 03:07:28 · answer #4 · answered by susi216 4 · 1 0

ermäßigten Eintritt an manchen Orten?

2007-02-02 02:51:23 · answer #5 · answered by LeoTrotzkij 3 · 2 1

Nach dem Sozialgesetzbuch (§2 Abs. 1 SGB IX) gelten Menschen als behindert, "wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt". Als schwer behindert gilt (§2 Abs. 2 SGB IX), wer einen "Grad der Behinderung" (kurz: GdB) von wenigstens 50% zuerkannt bekommt.
Bei einer psychischen Behinderung ist der Kranke auf Hilfe angewiesen, um den täglichen Altag zu bewältigen.
Info für Eltern - Kinder mit besonderen Bedürfnisse.

Das bedeuten die Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis
aG außergewöhnlich gehbehindert
BI blind
G gehbehindert
GI gehörlos
H hilflos
RF befreit von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Neben dem Grad der Behinderung können auf Antrag vom Versorgungsamt gesundheitliche Merkmale festgestellt und mit Großbuchstaben im Ausweis eingetragen werden. Welche Merkmale möglich sind, hängt wiederum von der Höhe des zuerkannten GdB ab. Für Kinder gelten Sonderregeln.

2007-02-02 04:57:38 · answer #6 · answered by bella 7 · 0 0

Manno:
Mit einem Ausweis weist man sich aus. Das hat doch nichts mit der Farbe Weiß zu tun.

2007-02-02 04:19:28 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Beruflich gesehen, kann man bei 50% zwei Jahre eher in Rente gehen, bei voller Rente. Also nach bisherigem Recht mit 63 Jahren, statt mit 65 Jahren.
Ausserdem 50% Ermäßigung bei der Kfz-Steuer, oder eine Jahreskarte des örtlichen Verkehrsverbundes für 60€.
Ansonsten ist die Prozentzahl und das Merkzeichen (B,G.aG usw.) entscheidend.

2007-02-02 03:44:47 · answer #8 · answered by Derfnam 5 · 0 0

mehrere bekannte wollten dadurch ihren arbeitsplatz sichern. ich habe darueber auch schon gefragt und dann sagten sie meisten,ich wuerde es auch tun.

2007-02-02 03:17:33 · answer #9 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Das ist abhängig von der Prozentzahl die erreicht wird und außerdem von den Merkzeichen. Erkundige Dich bitte bei dem, für Dich zuständigen, Versorgungsamt.

2007-02-02 03:12:35 · answer #10 · answered by laecky 4 · 0 1

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