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15 antworten

Beim letzten Wille reicht dein Wilhelm (Autogramm) also es ist rechtens auch ohne Notar.
Das Datum zählt immer das zu letzt geschriebene

2007-01-31 08:19:25 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Der letzte Wille muß Handschriftlich verfasst sein und mit der eigenen Unterschrift versehen sein. Er muß nicht von einem Notar beglaubigt werden!

2007-01-31 16:16:59 · answer #2 · answered by knuddel_2004 2 · 3 0

Ein eigenhändig geschriebenes Testament mit Unterschrift wird auch anerkannt. Allerdings muß es immer auf dem neuesten Stand sein, d.h. es sollte jährlich erneuert werden und es sollte evtl. von Zeugen ebenfalls unterschrieben werden, daß der Erblasser im vollen Besitz seines Geistes ist. Ein notarielles Testament hat, soweit mir bekannt, immer Gültigkeit.

2007-01-31 16:21:21 · answer #3 · answered by Ginetta 7 · 1 0

Das ganze Testament muss von Hand geschrieben und mit der Unterschrift versehen sein. Ein Notar ist nicht notwendig, kann allerdings bei einem verzwickten Erbe von Nutzen sein.

2007-01-31 16:18:09 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Eine Niederschrift des "letzten Willens" hat handschriftlich zu erfolgen und muss zusätzlich von zwei Zeugen unterzeichnet werden!

2007-02-03 09:34:58 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Ein letzter Wille sollte dann aber in Handschrift ausgefertigt und von zwei Zeugen bestätigt werden.

2007-02-01 18:14:40 · answer #6 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Der letzte Wille muß nicht von einem Notar beglaubigt werden!
Im Normalfall genügt das gegenseitige sogenannte "Berliner Testament" das die Ehepartner gemeinsam handschriftlich erstellen können. Es genügt auch, wenn eine Einzelperson handschriftlich seinen letzten Willen erklärt. Wichtig: Handschriftlich.
Nun geht es um die Aufbewahrung des Testamentes. Ein handschriftliches Testament kann zu Hause oder beim Nachlaßgericht hinterlegt werden. Ein mit dem Notar erstelltes Testament wird grundsätzlich beim Nachlaßgericht hinterlegt.
Also für Erbschleicher unerreichbar.

2007-02-01 12:21:52 · answer #7 · answered by Snuffi 4 · 0 0

so viel ich weiss ist das testament gueltig wenn es handschrifltich verfasst worden ist auch ohne notar.

2007-02-01 02:17:39 · answer #8 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

kannst dein testament auch direkt zum gericht schicken ohne notar haben die großeltern von meinem freund auch gemacht weis aber nicht die genaue stelle kann mann aber beim amtsgericht erfragen

2007-01-31 20:41:49 · answer #9 · answered by vasques 2 · 0 0

Wenn es nicht von einem Notar beglaubigt wird,solltest Du sicher gehen und noch Dir drei Vertrauenswürdigen Personen unterschreiben lassen. Wegen Anfechtung

2007-01-31 17:27:31 · answer #10 · answered by Thomas S 3 · 0 0

ein vollstaendig handgeschriebenes testament, ueber dem stehen muss, "mein letzter wille" und mit datum und unterschrift versehen ist, reicht voellig.

aber, wenn du liebe verwandte hast, die nichts bekommen sollen oder jemand, der weiss das es ein handschriftl. testament gibt und das vernichtet, das ist dann schlimm.

ein testament beim notar wird dort nach deinen bestimmungen ausgefertigt, du unterschreibst es und der notar beglaubigt es.

du bekommst eine kopie, die du zu hause aufbewahren kannst, entweder behaelter der notar das original oder hinterlegt es beim zustanedigen amtsgericht.

da kannst du dann sicher sein, dass dein letzter wille in Kraft steht, durch testamentseroeffnung beim Notar.

aendern kannst du dieses testament jederzeit durch eine handschriftliche aenderung, die auch mit deine unterschrift und datum versehen sein muss. wenn die verschwinden sollte, tritt das andere testament in kraft.

2007-01-31 16:21:47 · answer #11 · answered by Heide G 3 · 0 0

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