Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell dem Bereich Finanzierung.
Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Das Inkasso ist eine Sonderform der Abtretung von Forderungen (Zession). Das ist genehmigungspflichtig bei gewerbsmäßigem Forderungseinzug durch Inkassounternehmen. Die Kosten für den Einzug von fälligen und einredefreien Forderungen muss der Schuldner dann tragen, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits im Verzug ist und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Hier hat der Gläubiger eine Schadensminderungspflicht. Mit dem Inkassobetreibenden beliebig hohe Honorare zu verabreden, die dann dem Schuldner aufgebürdet werden sollen, ist unzulässig. Bei einer Beitreibung durch einen Rechtsanwalt ist die gesetzlich geregelte Vergütung die Obergrenze.
2007-01-31 05:22:03
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answer #1
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answered by Schwester S 4
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Inkasso ist Geldeintreiben,
die holen das was du anderen Schuldest, da gibt es dann verschiedene Formen davon, die bis zur Schlägertruppe reicht
2007-01-31 14:01:58
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answer #2
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answered by moehrchen671 4
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Die Inkassoabteilung ist für die Beitreibung offener Forderungen zuständig. Sie führt das außergerichtliche dann das gerichtliche Mahnverfahren durch und hat meist auch eigene Leute um die dann titulierte Forderung zu vollstrecken. Die Kosten der Einschaltung hat der Schuldner als Verzugsschaden zu tragen.
2007-01-31 13:22:09
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answer #3
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answered by Gruseleule 6
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Das sind Geldeintreiber.
Pfändung usw.
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2007-01-31 13:20:55
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answer #4
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answered by Vadder Abraham 6
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wenn es eine Streitfrage ist, dann muss die Inkassoabteilung erst einmal versuchen, den Anspruch durchzusetzen. Dagegen kannst Du Dich wehren, z.B. mit Einsprüchen, ggf. auch mit einer Klage. Dabei helfen Dir Anwälte oder der Verbraucherschutz.
Aber Achtung: keine Fristen versäumen. Mahnbescheide z.B. werden rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Die Berechtigung der Hauptforderung wird dann nicht mehr geprüft.
Wenn es erst einmal einen rechtskräftigen Titel gibt, dann kannst Du Dich gegen die Vollstreckung nicht mehr wehren, sofern Du nicht Dich für zahlungsunfähig erklären willst. Dann wird Dir die Inkassoabteilung den Gerichtsvollzieher schicken.
2007-02-01 09:37:50
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answer #5
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answered by Raik 7
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auf gut deutsch,
die Russenmafi !!
Solltest Du z:Z. Zahlungsunfähig sein, hole dir schnellstens Rat von einer Schuldnerberatung oder Anwalt.
Könnte sonst sehr teuer werden.
Viel Glück.
Juppy
2007-02-01 02:38:53
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answer #6
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answered by Goldfisch 4
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Wenn jemand eine Forderung an dich hat, z.B. ein Geschäft bei dem du was gekauft hast und du kannst oder willst die Forderung nicht bezahlen, dann können die das an ein Inkassounternehmen abgeben. Inkassounternehmen sind spezialisiert auf die Beitreibung von Forderungen. Beispiel: du schuldest einem Handyanbieter 100 EUR, zahlst die Rechnung aber nicht. Dann kann dich der Handyanbieter mahnen und das ganze früher oder später an ein Inkassounternehmen abgeben. In dem Fall "verkauft" der Handyanbieter die Forderung z.B. für 20 EUR oder 30 EUR und muss sich nicht mehr darum kümmern. Dafür tritt jetzt das Inkassounternehmen an die Stelle des Handyanbieters und versucht die 100 EUR bei dir einzutreiben. Leider erhöht sich die Forderung ständig um Gebühren und Zinsen. Die Gebühren ergeben sich zum Teil aus der Beitreibung (z.B. Kosten für Gerichtsvollzieher), werden aber auch individuell durch die Inkassounternehmen festgesetzt. Von daher kann es ganz schnell passieren dass die Gebühren die ursprüngliche Forderung übersteigen.
Manchmal haben Banken auch eigene Inkasso-Abteilungen. Die machen dann nichts anderes als ein Inkassounternehmen (nur nicht so teuer). Wenn du also mit deiner Bank im Streit bist und die haben dir gesagt dass sie es an die Inkassoabteilung abgegeben haben, dann heißt das, dass eine interne Abteilung der Bank - die darauf spezialisiert ist - versucht das Geld von dir zu bekommen. Das ganze auf demselben Weg wie bei einem Inkassounternehmen: Mahnung, Titulierung der Forderung über Mahn- und Vollstreckungsbescheid und dann Pfändung Konto, ggf. Arbeitseinkommen und Gerichtsvollzieher.
Egal um wen es aber bei dir geht: versuche so schnell wie möglich eine Einigung - z.B. über Ratenzahlung - auszuhandeln.
2007-01-31 15:38:58
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answer #7
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answered by Schneggi 2
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wenn die forderung erst mal tituliert ist, gibt es da nichts mehr zu streiten, sofern die rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist
versuche die kosten so gering wie möglich zu halten, die kosten eines jeden auftrages eines inkassobüros trägst letztendlich du selbst, d.h. versuche etwas zu vereinbaren, zinsstundung, ratenzahlungsvereinbarungen etc., das du auch einhalten kannst, so fährst du am besten
übrigends brauchst du inkassogebühren nicht zu tragen, d.h. interne gebühren für mahnungen etc, die du vom inkassobüro bekommst, hier können aus der ursprünglichen forderung mit den jahren ne menge zusätzliche nebenkosten entstehen
an deiner stelle würde ich versuchen, mit der bank noch ne einigung zu erzielen, umso früher umso besser, denn aus spät kann schnell nie werden
2007-01-31 14:05:10
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answer #8
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answered by aurumstar 3
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Wenn Du bei einer Firma,ein Geschäft oder irgendeiner Institution Schulden hast und auf die Mahnschreiben nicht reagierst geht das ja vor Gericht.Du erhälst dann ein Schreiben das Du das und das zu zahlen hast.Gut Du sagst keine Kohle.Das Geschäft dem Du Kohle schuldest verkauft nun denSchuldnertitel (ich glaube das heisst so)an ein Inkassobüro.Der Laden hat seine Kohle und jetzt treten die Herren der Inkasso auf.Manche sind ganz vernünftig und man kann irgendwelche Ratenzahlungen vereinbaren.Die böse Sorte schickt den Gerichtsvollzieher oder noch schlimmer sie betreiben seelischen Terror übelster Art.
2007-01-31 13:41:14
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answer #9
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answered by kabelede 4
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Da kommt jetzt in den nächsten Tagen einez zu dir und möchte das Geld abholen.
Das erzeugt hohe zusätzliche Kosten.
Falls Du zahlen kannst, das Inkassobüro anrufen und zahlen.
Es ist 5 nach 12.
2007-01-31 13:35:27
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answer #10
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answered by CiaoBello 7
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