English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Ich habe wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 3 km/h (53 km/h statt der vorgeschriebenen 50 km/h) in der Schweiz ein Bussgeld auferlegt bekommen. Dies soll lt. Übertretungsanzeige Ende August 2006 geschehen sein. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, nachdem inzwischen nahezu 4 Monate vergangen sind.

Ist es nicht so, dass derartige Dinge nach 3 Monaten verjährt sind!
Wer weiß hierüber Bescheid?

2007-01-30 23:15:44 · 11 antworten · gefragt von ec-nice 2 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

11 antworten

Selbst in Deutschland hat man die Verjährung auf ein halbes Jahr erhöht. Wie die Schweizer das handhaben weiß ich leider nicht, jedoch strafen die einen Schnellfahrer recht kräftig. Bin zwar viel in der Schweiz unterwegs, habe aber noch nie geschafft geblitzt zu werden.
Beim ADAC habe ich noch etwas gefunden:

Gegen eine Bußenverfügung kann nach der jeweiligen kantonalen Strafprozessordnung Einspruch erhoben werden (meist innerhalb von 10 oder 14 Tagen). Bei Nichtabhilfe durch die Behörde entscheidet in der Regel das zuständige Gericht. Ordnungsbußen werden nicht mehr in Register eingetragen. Wird eine im ordentlichen Verfahren auferlegte Buße vom Betroffenen nicht bezahlt, kann sie ersatzweise in Haft umgewandelt werden. Übertretungen können drei Jahre lang verfolgt werden (Verfolgungsverjährung). Die Strafe einer Übertretung verjährt in drei Jahren (Vollstreckungsverjährung).

2007-01-30 23:20:29 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Zahlen,
in der Schweiz verjährt sowas nicht nach 3 Monaten.

2007-01-31 07:36:24 · answer #2 · answered by CiaoBello 7 · 2 0

in der Schweiz gibt es diese Verjährung nicht im Gegenteil diese Übertretung wird wie eine Straftat behandelt.

2007-01-31 07:28:28 · answer #3 · answered by eisvogel 4 · 1 0

Ich bin Schweizerin. Du musst diese Busse bezahlen. Teilweise haben Sie sehr grosse Verspätung mit Bussen versenden.

Du kannst jedoch, um Sie zu schikanieren noch das Foto anfordern. Das gibt ihnen zusätzlich Arbeit, diese aber auch du nachher bezahlen musst. Ich mache es jedes mal....ich will mich selber sehen.

Eingetragen wird es nirgends, HÄUSER du wirst auf Bewährung gesetzt. Doch bei deiner Übertretung musst du keine Angst haben.

2007-02-01 07:50:59 · answer #4 · answered by Nisli 3 · 0 0

In Anbetracht leerer Staatskasse in Deutschland und damit verbundener Reduzierung von Arbeitsplätzen, hat man die Frist von 3 Monaten auf 6 Monate erhöht, schließlich braucht man das Geld der Autofahrer. Die Gesetzgebung der Schweiz kenne ich diesbezüglich leider nicht, finde aber einen Bußgeldbescheid wegen 3 km/h typisch für die schweizerische Griffelspitzerei.

Wenn du in D lebst, dann besteht für die Schweiz eigentlich keine Handhabe, die Buße zu vollstrecken, es sei denn D und CH hätten ein Rechtsabkommen geschlossen, da die Schweiz aber nicht zur EU gehört, kann ich mir dies kaum vorstellen.

2007-01-31 19:18:28 · answer #5 · answered by Laredo 6 · 0 0

eine Verjährung nach deutschem Recht spielt hier keine Rolle, da es ja in der Schweiz passiert ist.

Bezahlen musst Du das in D übrigens nicht, da es zwischen der Schweiz und D kein Vollstreckungsabkommen gibt. Solltest Du mit dem Auto in der Zukunft in der Schweiz mal mit der Polizei in Berührung kommen, könnten sie allerdings auf Zahlung der dann deutlich erhöhten Strafe bestehen und andernfalls die Weiterfahrt verweigern.

3 km Überschreitung - ein bisschen genau nehmen sie es schon, die Eidgenossen.

2007-01-31 11:27:51 · answer #6 · answered by Raik 7 · 0 0

Die bekannten drei Monate gelten nicht mal mehr in Deutschland. Es sind mindestens sechs Monate, wenn nicht 12. Die Schweizer sind da unnachgiebiger, denn es muß erst bei den Deutschen angefragt werden wer Du bist und dann muß der Brief zugestellt werden. Das kann ein Weilchen dauern, da sicherlich mehrere solcher Fälle behandelt werden müssen.
Ergo, ich fürchte keine Hoffnung für Dich.

2007-01-31 10:12:03 · answer #7 · answered by Professoressa 7 · 0 0

Hallo,

der Begriff "Verjährt" erklärt sich doch schon von allein. Eine Schuld ist nach Jahren (nicht nach Monaten) erloschen. Eine Schuld ist aber auch nur dann verjährt, wenn diese über mehrere Jahre (meistens 2 Jahre) nicht geltend gemacht wird. Das Gesetz erlaubt es, aufgrund der Fülle der Anzeigen und des Verwaltungsaufwandts
eine Verkehrsordnungswidrigkeit auch nach Monaten noch anzuzeigen. Allerdings, bei gerade einmal 3km/h zu schnell erwartet dich allenfalls ein Verwarngeld von ca. 20 EUR. Wenn du das nicht bezahlst, wird daraus ein Bußgeld und das ist ca. dreimal so hoch. Also, bezahl einfach und freue dich des Lebens.

Gruß

2007-01-31 08:08:18 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Konsultiere einen Anwalt. Je mehr "Verkehrsübertretungen" erfolgen,umso mehr setzen die Bürokraten die Verjährungsfristen hinauf;da sind sie sich alle einig,egal in welchem Land.Da es in anderen Ländern durchaus möglich ist,
Ausländer wegen nicht bezahlter Tickets festzusetzen,bzw.das "Tatmittel" (Auto) zu beschlagnahmen,rate ich dringend,Dich vor einer weiteren Auslandsreise sachkundig zu machen.

2007-01-31 07:59:09 · answer #9 · answered by Fritz 4 · 0 0

hm verjährt sagt ja der Name schon
damit meint man aber wenn sich darum bis jetzt keiner gekümmert hat, aber es wurde ja bearbeitet auch wenn die Zustellung längert dauert .

2007-01-31 07:27:44 · answer #10 · answered by Willi wichtig 3 · 0 0

fedest.com, questions and answers