Laut Manteltarifvertrag der Zeitarbeit sind die Kündigungsfristen nach vielen Jahren höher (§622 absatz 1 und 2 BGB), aber im Tarifvertrag selbst stehen 4 Wochen was ist denn nun richtig?
2007-01-30
02:16:57
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6 antworten
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gefragt von
Anonymous
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Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Es geht um Kündigung von seiten des Arbeitgebers nicht vom Arbeitnehmer.
Laut Manteltarifvertrag für Zeitarbeiten steht geschrieben das bei mehr als 10 Jahren 5 Monate Kündigungsfrist wären. Im Tarifvertrag steht aber was von 4 Wochen. Beide Tarif- und Manteltarifvertrag wurden gleichzeitig von den Zeitarbeitsfirmen abgeschlossen, nur was kann man nun als Arbeitnehmer davon geltend machen. Zumal eine betriebszugehörigkeit von über 14 Jahren dazu kommt.
2007-01-30
02:33:58 ·
update #1