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Laut Manteltarifvertrag der Zeitarbeit sind die Kündigungsfristen nach vielen Jahren höher (§622 absatz 1 und 2 BGB), aber im Tarifvertrag selbst stehen 4 Wochen was ist denn nun richtig?

2007-01-30 02:16:57 · 6 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Es geht um Kündigung von seiten des Arbeitgebers nicht vom Arbeitnehmer.
Laut Manteltarifvertrag für Zeitarbeiten steht geschrieben das bei mehr als 10 Jahren 5 Monate Kündigungsfrist wären. Im Tarifvertrag steht aber was von 4 Wochen. Beide Tarif- und Manteltarifvertrag wurden gleichzeitig von den Zeitarbeitsfirmen abgeschlossen, nur was kann man nun als Arbeitnehmer davon geltend machen. Zumal eine betriebszugehörigkeit von über 14 Jahren dazu kommt.

2007-01-30 02:33:58 · update #1

6 antworten

Nee,meiner meinung nach sind es immer 4 Wochen.Habe auch gestern gekündigt (aber keine Zeitarbeit) und muss leider noch 4 Wochen hier sitzen...kotz...aber naja.

2007-01-30 02:25:25 · answer #1 · answered by Luna 2 · 0 1

Da gibt es keine, denn mir wurde sz. in Bielefeld (Herforder Strasse) die "Bedarfskündigung" gleich mit zur Unterschrift vorgelegt! Das Risiko der Fehlzeiten lassen diese Herrschaften sich zwar honorieren. Allerdings wälzen sie es auf die Arbeitnehmerschaft ab!

2007-02-03 09:32:36 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit:

Thema Arbeitsrecht
01805 - 67 67 13
Mo-Do bis 20 Uhr

2007-01-31 04:33:52 · answer #3 · answered by Stroem 3 · 0 0

Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht. Die Fristen richten sich nach dem was für dich am günstigsten ist. Im Grunde kannst du dir das also aussuchen. In die Günstigkeitsregelung werden folgende Grundlagen einbezogen:
gesetzliche Fristen (lange Fristen)
Tarifvertragliche Fristen
Vertragliche Fristen
Und Regelungen aus der Betriebsvereinbarung.

Wenn du die kurze Frist brauchst dann beruf dich einfach auf deinen Tarifvertrag.
@Tintenfisch Freizeichnungsklauseln in diesem Zusammenhang nichtig, weil sie Gesetzliche Regelung s.o. unterwandern.

2007-01-30 10:29:44 · answer #4 · answered by 🐟 Fish 🐟 7 · 0 0

Wenn man länger als 2 Jahre bei dem Verleiher beschäftigt ist, verlängert sich die reguläre Kündigungsfrist.
In den übliche Verträgen wird dies durch eine sog. Freizeichnungsklausel geregelt. Sonst könnte der abhängig Beschäftigte den Vertrag anfechten.

2007-01-30 10:37:00 · answer #5 · answered by Tifi 7 · 0 1

Es sind die vier Wochen, die in Deinem Tarifvertrag stehen. Aber sicherheitshalber würde ich bei einem Anwalt nachfragen.
Wie kann man nur so lange bei einer ZA-Firma aushalten??? Da hast du es eigentlich schon mal von vornherein nicht verdient, so einfach gekündigt zu werden.

2007-01-30 10:36:46 · answer #6 · answered by Vanilletiffy 5 · 0 1

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